- Bundesregierung: KI ist reguläres Arbeitswerkzeug mit menschlicher Letztverantwortung
- Konkrete Angaben zu KI-generierten Ministerreden verweigert
- Sichere KI-Plattform KIPITZ verhindert Datenweitergabe an externe Anbieter
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7443 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 13. Juni 2026 berichtete die Wochenzeitung DIE ZEIT über eine Recherche, wonach mindestens eine Bundestagsrede von Digitalminister Dr. Karsten Wildberger vollständig KI-generiert gewesen sein soll. Weitere Reden sollen zumindest teilweise maschinell erstellt worden sein. Ein Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurde nach Berichterstattung von der Website entfernt, da die FAZ keine KI-generierten Originalbeiträge veröffentlicht. Ein Handelsblatt-Beitrag wurde zunächst depubliziert und auf KI-Nutzung geprüft. Das Bundesinnenministerium hatte 2025 Leitlinien für den KI-Einsatz in der Bundesverwaltung veröffentlicht, die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit empfehlen.
- 11 Fragen — Die Linke stellte der Bundesregierung 11 Hauptfragen mit zahlreichen Unterfragen zur KI-Nutzung in der Bundesverwaltung (BT-Drs. 21/7443).
- 4 Bundestagsreden — Laut ZEIT-Recherche sollen mindestens vier Reden von Minister Wildberger vor dem Bundestag zumindest teilweise KI-generiert gewesen sein.
- 2 Stunden täglich — In einem ZEIT-Interview vom Dezember 2025 gab Minister Wildberger an, privat ein bis zwei Stunden täglich KI-Chatbots zu nutzen.
- über 20 Behörden — Die Anlage zur Antwort listet mehr als 20 Ministerien und nachgeordnete Behörden mit eigenen KI-Regeln über die allgemeinen BMI-Leitlinien hinaus auf.
Im Detail
Inhalt und Verantwortung liegen beim Menschen. KI kann unterstützen, aber sie ersetzt weder Zielsetzung noch Struktur, Inhalt, Urteilsvermögen oder politische Haltung.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7443
Generative KI ist in der deutschen Bundesverwaltung längst kein Experiment mehr, sondern Alltag. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung vom 30. Juli 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7443, ursprüngliche Anfrage BT-Drs. 21/7187). Auslöser war eine mediale Debatte darüber, ob Bundestagsreden von Digitalminister Dr. Karsten Wildberger mit Hilfe von KI-Systemen verfasst wurden.
KI in Ministerreden: Keine konkreten Zahlen
Die Fraktion Die Linke wollte wissen, wie viele Reden und Artikel des Ministers mit generativer KI erstellt wurden, welche KI-Modelle dabei zum Einsatz kamen und ob dies den Redaktionen offengelegt wurde. Die Bundesregierung antwortet ausweichend: Prompt-Formulierungen und die Nutzungstiefe von KI seien „regelmäßig Zwischenergebnisse im Rahmen interner Arbeitsprozesse der Verwaltung“. Weitergehende Informationen lägen nicht vor. Für Details zu Gastbeiträgen verweist die Antwort auf eine Stellungnahme auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Wie viele Bundestagsreden konkret KI-generiert waren, bleibt damit unklar.
Die offizielle Position: Mensch führt, KI unterstützt
Grundsätzlich bekennt sich die Bundesregierung in ihrer Antwort zur KI-Nutzung als „reguläres Arbeitswerkzeug“. Der zentrale Grundsatz lautet laut Drucksache: „Inhalt und Verantwortung liegen beim Menschen. KI kann unterstützen, aber sie ersetzt weder Zielsetzung noch Struktur, Inhalt, Urteilsvermögen oder politische Haltung.“ Demnach müssen KI-generierte Inhalte stets von Menschen fachlich geprüft werden. Sind sie entsprechend überarbeitet, ist nach den geltenden KI-Leitlinien des Bundesinnenministeriums und nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung in der Regel keine gesonderte Kennzeichnung notwendig.
Diese Regelung ist politisch umstritten. Medienunternehmen wie die FAZ und das Handelsblatt verfolgen eigene Redaktionsgrundsätze, die KI-generierte Originalbeiträge ausschließen oder zumindest eine Offenlegung verlangen. Dass das BMDS die KI-Nutzung bei Gastbeiträgen nicht proaktiv kommuniziert hatte, führte im Juni 2026 zur Depublikation entsprechender Artikel. Mehr zur politischen Debatte rund um staatliche Digitalbefugnisse findet sich in einem weiteren Beitrag auf drucksachlich.de.
Datensicherheit: KIPITZ schützt vor externen Zugriffen
Auf die Frage, ob interne oder eingestufte Dokumente durch extern gehostete KI ausgewertet werden könnten, verweist die Bundesregierung auf die zentrale KI-Plattform KIPITZ. Diese wird in den Rechenzentren des ITZBund betrieben und ermöglicht die Verarbeitung von Daten bis zum Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH. Eine Weitergabe von Daten an externe KI-Anbieter findet bei KIPITZ laut Bundesregierung nicht statt. Öffentliche KI-Dienste wie ChatGPT dürfen nur für öffentlich zugängliche Informationen genutzt werden, nicht für sensible Dienstdaten.
KI-Regeln in mehr als 20 Behörden
Die umfangreiche Anlage zur Drucksache zeigt: Mehr als 20 Bundesministerien und nachgeordnete Behörden haben über die allgemeinen BMI-Leitlinien hinaus eigene KI-Regelwerke eingeführt. Das Forschungsministerium (BMFTR) verfügt über eine interne KI-Richtlinie, die zwischen externen und behördeneigenen Systemen unterscheidet. Das Wirtschaftsministerium setzt auf einen verpflichtenden „KI-Führerschein“ aus fünf eLearning-Modulen. Das Verteidigungsministerium hat eine dreistufige KI-Ausbildung eingeführt. Das Umweltministerium untersagt KI-Nutzung auf externen Servern und betreibt stattdessen ein eigenes Sprachmodell namens KIRAS auf interner Infrastruktur.
Für Fortbildungen ist bundesweit die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) zuständig. Daneben bieten einzelne Behörden eigene Formate an: Das Auswärtige Amt setzt auf monatliche „KI-Minis“-Kurzschulungen und einen internen „KI und Daten“-Tag. Das MRI (Max Rubner-Institut) führte 2026 bereits neun Fachvorträge und Workshops durch. Das Thünen-Institut bietet ein mehrteiliges Schulungsprogramm mit Kursen vom Einstiegsniveau bis zur Summer-School an. Diese Vielfalt spiegelt das wachsende Gewicht von KI in der öffentlichen Verwaltung wider — ein Thema, das auch in der sicherheitspolitischen Debatte zunehmend relevant wird.
Was gilt aktuell?
Aktuell gelten die „Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung“, die das BMI 2025 veröffentlicht hat. Sie empfehlen Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit bei der KI-Nutzung, machen diese aber nicht verpflichtend, sofern KI-generierte Texte menschlich geprüft und überarbeitet wurden. Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte in öffentlicher Kommunikation besteht in Deutschland bislang nicht. Der EU AI Act enthält Anforderungen (Artikel 50), die die Bundesregierung nach eigenen Angaben mit ihrer Praxis erfüllt sieht. Wie sich das Thema in der aktuellen politischen Debatte widerspiegelt, zeigt die Berichterstattung auf drucksachlich.de.
Die Dienstzeit, die Leitungsebene des BMDS mit KI-Chatbots verbringt, erfasst die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht — entsprechende personenbezogene Daten würden nicht erhoben. Die Frage der parlamentarischen Kontrolle über KI-Einsatz in der Exekutive bleibt damit weiter offen. Hintergründe zur parlamentarischen Arbeit im digitalen Bereich bietet der Überblick zu den wichtigsten Drucksachen vom 5. August 2026.
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Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die auf offizielle Kommunikation aus Bundesministerien und nachgeordneten Behörden angewiesen sind. Beschäftigte der Bundesverwaltung müssen sich an die KI-Leitlinien halten. Redaktionen und Medienunternehmen sind indirekt betroffen, wenn Gastbeiträge von Ministern mit KI-Unterstützung entstehen, ohne dass dies offengelegt wird.
Zu den Kernfragen über konkrete KI-generierte Reden und Artikel des Digitalministers (Fragen 1 und 2) nennt die Bundesregierung keine konkreten Zahlen oder Dokumente und verweist auf interne Arbeitsprozesse sowie eine Stellungnahme auf der BMDS-Website. Fragen zur Dienstzeit mit KI-Chatbots werden mit dem Hinweis abgewiesen, entsprechende Daten würden nicht erhoben.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. KI-Nutzung in der Bundesverwaltung: Reden und Artikel durch Generative KI →
- Generative KI
- KI-Systeme, die auf Basis von Textvorgaben neue Inhalte wie Texte, Bilder oder Audio erzeugen können, zum Beispiel Chatbots wie ChatGPT.
- KIPITZ
- Die zentrale KI-Plattform der Bundesverwaltung, betrieben durch den IT-Dienstleister ITZBund. Sie ermöglicht die sichere Verarbeitung auch vertraulicher Dienstdaten ohne Datenweitergabe an externe Anbieter.
- KI-VO (EU AI Act)
- Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz, die seit 2024 schrittweise in Kraft tritt und Anforderungen an Transparenz und Risikobewertung von KI-Systemen stellt.
Darf KI Bundestagsreden vollständig erstellen?
Laut Bundesregierung ist KI als unterstützendes Werkzeug zulässig, sofern Menschen die Inhalte fachlich prüfen und die Letztverantwortung tragen. Eine Kennzeichnungspflicht besteht dabei in der Regel nicht.
Was ist KIPITZ?
KIPITZ ist die zentrale KI-Plattform der Bundesverwaltung, die in Rechenzentren des ITZBund betrieben wird. Auf ihr können auch als Verschlusssache eingestufte Daten verarbeitet werden, ohne dass Daten an externe Anbieter weitergegeben werden.
Welche Ministerien haben eigene KI-Regeln?
Zahlreiche Ministerien und nachgeordnete Behörden haben über die allgemeinen BMI-Leitlinien hinaus eigene Richtlinien erlassen, darunter das Forschungsministerium, das Wirtschaftsministerium, das Verteidigungsministerium und das Umweltministerium.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7443 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































