- Bundespolizei, BKA und Zoll: Wie viele Dienstwaffen fehlen aktuell?
- 18 Fragen zu Waffenverlusten, Sicherung und Disziplinarverfahren
- Verlorene Dienstwaffen können in den illegalen Waffenmarkt gelangen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7482 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Medienberichte über nicht auffindbare Dienstwaffen bei Bundesbehörden haben das Thema Waffensicherheit bei der Polizei immer wieder in den Fokus gerückt. Der Spiegel berichtete etwa über elf gemeldete gestohlene oder verlorene Dienstwaffen der Bundespolizei. Vollzugsbeamte der Bundesbehörden führen gemäß § 2 Absatz 4 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang (UZwG) neben Schusswaffen auch Hiebwaffen, Distanz-Elektroimpulsgeräte, Reizstoffe und Explosivmittel. Der Verlust solcher Waffen birgt erhebliche Sicherheitsrisiken, da sie potenziell im illegalen Waffenhandel landen können.
Im Detail
Hier besteht die Gefahr, dass diese Waffen in den illegalen Waffenmarkt gelangen und für kriminelle Zwecke verwendet werden.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7482, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Schusswaffen, Munition und Elektroimpulsgeräte im Dienst der Bundespolizei und anderer Bundesbehörden müssen sicher verwahrt sein — doch immer wieder tauchen Berichte über fehlende Dienstwaffen auf. Mit BT-Drs. 21/7482 vom 5. August 2026 stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bundesregierung 18 detaillierte Fragen zu Waffen- und Munitionsverlusten bei den Polizeien des Bundes und dem Zollfahndungsdienst.
Dienstwaffen-Verluste: Was die Anfrage klären soll
Die Anfrage richtet sich an vier Bundesbehörden: Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA), Bundestagspolizei sowie Zollfahndungsdienst. Diese Vollzugsbehörden verfügen laut § 2 Absatz 4 UZwG über ein breites Waffenarsenal — von dienstlich zugelassenen Schusswaffen über Distanz-Elektroimpulsgeräte und Reizstoffe bis hin zu Explosivmitteln. Gerade deshalb kommt der lückenlosen Sicherung dieser Waffen besondere Bedeutung zu.
In zwei Kategorien fragt die Anfrage jeweils nach dem aktuellen Stand und der Entwicklung der letzten fünf Jahre: bei Schusswaffen, bei Waffenteilen und bei Munition. Für jede Kategorie sollen die Angaben nach Behörde, Dienststelle und Verlustgrund (Diebstahl, Verlust, sonstige oder unbekannte Gründe) aufgeschlüsselt werden. Bei vorübergehenden Verlusten soll zusätzlich erklärt werden, wie die Waffe oder Munition wieder aufgefunden wurde.
Aufbewahrung und Sicherungsstandards im Fokus
Ein zweiter Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Sicherungsstandards. Die Abgeordneten fragen nach Art und Umfang der Aufbewahrung aller Waffentypen, nach spezifischen Maßnahmen für sogenannte Gruppenwaffen sowie danach, ob es unterschiedliche Verfahren je nach Art, Modell und Kaliber gibt. Außerdem sollen Häufigkeit und Dokumentation von Bestandsprüfungen sowie die Regelungen zur Mitnahme von Dienstwaffen in den privaten Bereich erläutert werden.
Dabei interessiert sich die Fraktion besonders dafür, wie viele Beamte aktuell die Erlaubnis haben, ihre Dienstwaffe mit nach Hause zu nehmen, und wie viele Aufbewahrungskontrollen im privaten Bereich in den letzten zwölf Monaten stattgefunden haben. Auch Fälle, in denen privat verwahrte Dienstwaffen verschwunden sind, sollen offengelegt werden.
Disziplinarverfahren und Straftaten mit Behördenwaffen
Die abschließenden Fragen richten sich auf die Konsequenzen: Wie viele Disziplinarverfahren hat es in den letzten fünf Jahren wegen Waffenverlusten oder -diebstählen gegeben, und mit welchem Ergebnis? Darüber hinaus soll die Bundesregierung angeben, ob ihr Fälle bekannt sind, in denen Straftaten mutmaßlich mit Waffen oder Munition begangen wurden, die ursprünglich aus Bundesbehördenbeständen stammten.
Hintergrund der Anfrage ist nach Angaben der einreichenden Fraktion die wiederholt aufgetauchte Medienberichterstattung über nicht auffindbare Dienstwaffen. Laut der Fraktion besteht die Gefahr, dass solche Waffen in den illegalen Waffenmarkt gelangen und für kriminelle Zwecke eingesetzt werden. Über ähnliche Sicherheitsfragen im Bereich staatlicher Behörden berichtete drucksachlich.de zuletzt beim Thema Spionage und Sabotage sowie zur Auskunftsverweigerung beim Verfassungsschutz.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 26. August 2026 Zeit, die Fragen schriftlich zu beantworten. Erst nach Eingang der Antwort wird sich zeigen, wie umfangreich die Dienstwaffen-Verluste tatsächlich sind und welche Sicherungsstandards die einzelnen Behörden anwenden.
Weiterlesen:
- Spionage und Sabotage: 58 GBA-Verfahren in fünf Jahren
- Verfassungsschutz-V-Mann: Bundesregierung verweigert Auskunft
- KI in der Bundesverwaltung: Regeln, Transparenz und Ministerreden
Betroffen sind die rund 50.000 Vollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei, des BKA, der Bundestagspolizei und des Zollfahndungsdienstes. Mittelbar betrifft das Thema die gesamte Bevölkerung, da nicht auffindbare Dienstwaffen ein Sicherheitsrisiko darstellen, wenn sie in kriminelle Hände gelangen.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7482 wurde am 5. August 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, schriftlich zu antworten — die Frist läuft bis zum 26. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als neue Drucksache veröffentlicht.
- UZwG
- Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes — regelt, welche Waffen und Zwangsmittel Bundesbeamte einsetzen dürfen.
- Gruppenwaffen
- Waffen, die nicht einer einzelnen Person zugeteilt sind, sondern von mehreren Beamten gemeinsam genutzt und verwahrt werden.
- Zollfahndungsdienst
- Ermittlungsbehörde des Zolls, die mit besonderen Vollzugsbefugnissen ausgestattet ist und zur Verfolgung von Zoll- und Steuerdelikten eingesetzt wird.
Welche Behörden sind von der Anfrage betroffen?
Die Anfrage betrifft Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA), Bundestagspolizei und den Zollfahndungsdienst.
Was wird konkret gefragt?
Gefragt wird nach aktuell nicht auffindbaren Schusswaffen, Waffenteilen und Munition, nach Sicherungsmaßnahmen, Aufbewahrungsregeln für privat verwahrte Dienstwaffen sowie nach Disziplinarverfahren der letzten fünf Jahre.
Bis wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage ab Einreichung. Die Antwort ist bis zum 26. August 2026 fällig.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7482 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































