- Familie droht Abschiebung wegen fehlender Registrierung einer Ehe von 1908
- Deutsche Behörden stellten jahrzehntelang Pässe aus, entzogen sie später wieder
- 38 Fragen zu Kolonialrecht, Staatenlosigkeit und Vertrauensschutz
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6553 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland hat bis 1919 Kolonialgebiete in Afrika verwaltet, darunter das heutige Togo. Die koloniale Verwaltungspraxis erschwerte oder verhinderte systematisch die rechtliche Anerkennung von Ehen zwischen deutschen Staatsangehörigen und der einheimischen Bevölkerung. Personenstandsregister im Schutzgebiet Togo begannen laut der Anfrage erst mehrere Jahre nach 1908, sodass eine Registrierung zum Zeitpunkt der Eheschließung faktisch ausgeschlossen war. Nach Medienberichten in der Siegener Zeitung, der taz und der Welt wurde der Fall der Familie Liebl im Mai 2026 öffentlich bekannt.
- 38 Fragen — Die Linke stellt der Bundesregierung 38 Einzelfragen zu Kolonialrecht, Staatsangehörigkeit und Vertrauensschutz.
- 1908 — Jahr der Eheschließung von Friedrich Karl Georg Liebl im deutschen Schutzgebiet Togo nach traditionellem Recht.
- Seit 1949 — Die Anfrage fragt, in wie vielen Fällen seit Gründung der Bundesrepublik staatsangehörigkeitsrechtliche Ansprüche von Kolonialnachkommen abgelehnt wurden.
- Mehrere Jahre — Angehörige der Familie Liebl leben laut Pressberichten bereits seit mehreren Jahren in Siegen, die Kinder besuchen dort die Schule.
Im Detail
Der Fall der Familie Liebl geht damit über den konkreten Einzelfall hinaus. Er berührt grundsätzliche Fragen des Umgangs mit kolonialem Unrecht, des Vertrauensschutzes gegenüber staatlichem Handeln, des Staatsangehörigkeitsrechts, der behördlichen Praxis bei staatsangehörigkeitsrechtlichen Prüfungen und der Vermeidung von Staatenlosigkeit sowie des Schutzes von Ehe und Familie.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6553
Eine Familie aus Togo, die seit Jahren in Siegen lebt, arbeitet und deren Kinder deutsche Schulen besuchen, steht vor der Abschiebung. Der Grund: Eine Ehe aus dem Jahr 1908, die im damaligen deutschen Schutzgebiet Togo geschlossen wurde, fehlt in den deutschen Registern. Die Fraktion Die Linke hat dazu am 15. Juni 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6553 eingereicht und stellt der Bundesregierung 38 Fragen zu Kolonialrecht, Staatsangehörigkeit und dem Umgang mit staatlich verursachten Vertrauensschäden.
Kolonialrechtliche Diskriminierung im Staatsangehörigkeitsrecht
Der Fall dreht sich um Friedrich Karl Georg Liebl, einen deutschen Arzt aus Straubing, der 1908 im Schutzgebiet Togo die Häuptlingstochter Edith Kokoé Ajavon nach traditionellem Recht heiratete. Aus der Ehe ging ein Sohn hervor. Das Problem: Im Schutzgebiet Togo gab es damals nach Angaben der Fragesteller noch keine deutschen Standesämter — eine formelle Registrierung war faktisch unmöglich. Zugleich verfolgte die koloniale Verwaltung eine Politik, die sogenannte „Mischehen“ zwischen deutschen Staatsangehörigen und der einheimischen Bevölkerung rechtlich erschwerte oder gänzlich verhinderte. Laut der Anfrage findet sich Friedrich Karl Georg Liebl in einer kolonialen „Mulattenliste“ als Vater und Unterhaltspflichtiger — die Kolonialverwaltung hatte also Kenntnis von der Beziehung.
Die Fraktion Die Linke fragt nun, ob es rechtsstaatlich vertretbar ist, dass die Bundesrepublik heute staatsangehörigkeitsrechtliche Nachteile aus dem Fehlen einer Registrierung ableitet, wenn diese Registrierung zum damaligen Zeitpunkt tatsächlich nicht möglich war oder durch die koloniale Verwaltungspraxis verweigert worden wäre. Dies berührt einen grundsätzlichen Konflikt: Sollen Nachkommen noch heute die Folgen einer rassistisch motivierten Bürokratie tragen?
Jahrzehntelange Passausstellung — dann Entzug der Dokumente
Besonders brisant an dem Fall ist die Rolle der deutschen Behörden selbst. Nach Medienberichten — unter anderem in der Siegener Zeitung, der taz und der Welt — stellte die deutsche Botschaft in Lomé über Jahrzehnte hinweg Reisepässe für Angehörige der Familie Liebl aus. Mit diesen Pässen reisten Familienangehörige legal in die Bundesrepublik ein. Einzelne Angehörige nahmen sogar an Bundestagswahlen teil. Später wurden die ausgestellten Dokumente jedoch wieder eingezogen und die deutsche Staatsangehörigkeit in Frage gestellt. Die Fraktion fragt, ob Familienmitglieder, die auf der Grundlage gültiger, von deutschen Behörden ausgestellter Pässe eingereist sind, rechtlich als „unerlaubt eingereiste Ausländer“ eingestuft werden können — und welche Konsequenzen die Bundesregierung aus diesem staatlichen Fehler zieht.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht (StAG) richtet sich der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Abstammung nach den zum Zeitpunkt der Geburt geltenden Regeln. Ob eine koloniale Ehe als rechtsgültig anerkannt wird, hängt davon ab, ob sie den damals geltenden formellen Anforderungen entsprach. Bei fehlendem Standesamtsregister und kolonialer Verwaltungspraxis, die solche Ehen aktiv verhinderte, entsteht eine rechtliche Grauzone, die bislang nicht gesetzlich geregelt ist — anders als etwa bei nationalsozialistischem Unrecht, für das Wiedergutmachungsregelungen existieren. Die Anfrage zielt genau auf diese Lücke ab und fragt, ob eine vergleichbare gesetzliche Regelung für Opfer kolonialen Unrechts erforderlich ist.
Staatenlosigkeit als drohendes Szenario
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft das Risiko der Staatenlosigkeit. Möglicherweise haben Angehörige der Familie Liebl durch ihre jahrelange Behandlung als deutsche Staatsangehörige die togoische Staatsangehörigkeit verloren oder werden von Togo nicht mehr als eigene Staatsangehörige anerkannt. Damit stellt sich die Frage, wohin eine Abschiebung überhaupt erfolgen könnte und ob sie rechtlich und tatsächlich durchführbar ist. Die Fraktion fragt zudem, ob die Bundesregierung diplomatischen Kontakt mit Togo aufgenommen hat, um diese Frage zu klären.
Der Fall der Familie Liebl in Siegen steht damit exemplarisch für ein bisher kaum reguliertes Rechtsproblem: Wie geht die Bundesrepublik mit den bis heute fortwirkenden rechtlichen Folgen der deutschen Kolonialherrschaft um? Ähnliche Fragen zur Lücke zwischen historischem Unrecht und heutiger Rechtspraxis zeigen sich auch in anderen Bereichen — etwa beim Umgang mit Paralleljustiz in Deutschland, wo staatliche Institutionen ebenfalls an strukturellen Regelungslücken stoßen. Die Bundesregierung hat nun bis zum 9. Juli 2026 Zeit, auf die 38 Fragen zu antworten.
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Unmittelbar betroffen sind Angehörige der Familie Liebl, die laut Pressberichten seit mehreren Jahren in Siegen leben, dort berufstätig sind und deren Kinder deutsche Schulen besuchen. Mittelbar berührt der Fall alle Nachkommen deutscher Kolonialangehöriger, die heute staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen auf Grundlage historischer kolonialer Ehen klären müssen.
Die Kleine Anfrage wurde am 18. Juni 2026 als BT-Drs. 21/6553 registriert. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 38 Fragen zu beantworten — die Antwortfrist endet damit am 9. Juli 2026. Danach entscheidet die Fraktion Die Linke, ob sie das Thema im Plenum weiter verfolgt oder als Grundlage für einen Antrag nutzt.
- Vertrauensschutz
- Verfassungsrechtlicher Grundsatz, wonach Bürger auf die Rechtmäßigkeit staatlicher Entscheidungen vertrauen dürfen und Fehler von Behörden nicht einfach auf die Betroffenen abgewälzt werden dürfen.
- Schutzgebiet
- Begriff für die deutschen Kolonialgebiete vor 1919, die formal unter dem Schutz des Deutschen Reiches standen, de facto aber koloniale Herrschaftsgebiete waren.
- Staatenlosigkeit
- Zustand einer Person, die von keinem Staat als Staatsangehörige anerkannt wird und damit ohne offiziellen rechtlichen Status ist.
Warum wurden der Familie Liebl die deutschen Pässe wieder entzogen?
Laut Pressberichten und der Anfrage stellten deutsche Behörden zunächst über Jahrzehnte Reisepässe aus, änderten später aber ihre staatsangehörigkeitsrechtliche Bewertung. Die genauen Gründe für die Neubewertung sind Gegenstand der Anfrage.
Was ist das Problem mit der Ehe von 1908?
Der deutsche Arzt Friedrich Liebl heiratete 1908 im Schutzgebiet Togo nach traditionellem Recht. Im Schutzgebiet gab es laut Anfrage damals noch keine deutschen Standesämter, sodass eine formelle Registrierung faktisch nicht möglich war.
Droht der Familie Liebl Staatenlosigkeit?
Die Anfrage thematisiert das Risiko, dass Familienangehörige durch ihre Behandlung als deutsche Staatsangehörige die togoische Staatsangehörigkeit verloren haben könnten und damit zwischen beiden Staatsangehörigkeiten fallen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6553 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































