- 4 Petitionen zu Recht und Sicherheit abschließend behandelt
- Insolvenzrecht-Petition: Anliegen teilweise berücksichtigt
- 3 Petitionen zu Mietrecht, Sicherheit und Investitionen ohne Entsprechung geschlossen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6686 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist das parlamentarische Gremium, das Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern an den Bundestag bearbeitet. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jede Person das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an den Bundestag zu wenden. Die Sammelübersicht 286 vom 24. Juni 2026 (BT-Drs. 21/6686) fasst vier abschließend beratene Petitionen zusammen, die Themen wie Insolvenzrecht, Mietrecht, öffentliche Sicherheit und Investitionsförderung betreffen.
Im Detail
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 24. Juni 2026 in seiner Sammelübersicht 286 (BT-Drs. 21/6686) vier Petitionen abschließend beraten und dem Bundestag entsprechende Beschlussempfehlungen vorgelegt. Die Beschlüsse ergingen in der Sitzung mit Protokoll Nr. 21/34.
Insolvenzrecht: Petition teilweise erfolgreich
Eine Petition aus Berlin (Postleitzahl 10825) zum Thema Insolvenzrecht wird mit dem Vermerk abgeschlossen, dass dem Anliegen des Petenten teilweise entsprochen worden ist. Das bedeutet, dass die zuständigen Stellen das vorgebrachte Anliegen zumindest in Teilen berücksichtigt haben. Über den genauen Inhalt der Petition macht die Sammelübersicht keine weiteren Angaben.
Drei weitere Petitionen ohne Entsprechung abgeschlossen
Drei weitere Petitionen werden gemäß Beschlussempfehlung 2 ohne inhaltliche Entsprechung abgeschlossen:
Eine Eingabe aus Petersberg in Hessen (36100) betrifft das Mietrecht. Mietrechtliche Fragen beschäftigen Bürgerinnen und Bürger regelmäßig, da steigende Mieten und Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern zu den häufigen Anlässen für Petitionen zählen.
Eine Petition aus Karlsruhe (76189) hat die öffentliche Sicherheit zum Gegenstand. Eingaben in diesem Bereich können sich etwa auf polizeiliche Maßnahmen, Sicherheitsinfrastruktur oder Ordnungsrecht beziehen.
Aus Lohr am Main (97816) stammt eine Eingabe zu Investitionen und öffentlichen Zuwendungen — einem Themenfeld, das Fragen zur staatlichen Förderung, Subventionsvergabe oder öffentlicher Infrastrukturfinanzierung umfassen kann.
Petitionsrecht: Bürger können sich direkt an den Bundestag wenden
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jede Person in Deutschland kann sich mit Bitten oder Beschwerden schriftlich an den Bundestag wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und gibt Beschlussempfehlungen ab, über die der Bundestag im Plenum abstimmt. Petitionen können dabei vollständig berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder ohne Entsprechung abgeschlossen werden. Im Jahr 2025 gingen beim Petitionsausschuss mehrere Tausend Eingaben ein, die in regelmäßigen Sammelübersichten zusammengefasst werden.
Die vorliegende Sammelübersicht 286 ist eine Routinedrucksache, die den normalen parlamentarischen Abschluss von Bürgeranliegen dokumentiert. Sie zeigt, dass der Petitionsausschuss kontinuierlich Eingaben aus dem gesamten Bundesgebiet zu einer breiten Palette von Rechts- und Verwaltungsthemen bearbeitet.
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Betroffen sind vier Petenten aus Berlin, Petersberg (Hessen), Karlsruhe und Lohr am Main, die Eingaben zu den Themen Insolvenzrecht, Mietrecht, öffentliche Sicherheit sowie Investitionen und öffentliche Zuwendungen eingereicht hatten.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlungen am 24. Juni 2026 gefasst (Protokoll Nr. 21/34). Die Sammelübersicht 286 liegt dem Bundestag zur abschließenden Beschlussfassung im Plenum vor.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer vom Petitionsausschuss abschließend beratener Petitionen, die dem Bundestag gemeinsam zur Abstimmung vorgelegt wird.
- Petitionsverfahren abschließen
- Formaler Abschluss der parlamentarischen Prüfung einer Bürgerbeschwerde oder -bitte durch den Petitionsausschuss.
- Teilweise entsprochen
- Der zuständige Ausschuss stellt fest, dass dem Anliegen des Petenten zumindest in Teilen Rechnung getragen wurde.
Was bedeutet 'Petitionsverfahren abschließen, weil teilweise entsprochen'?
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die zuständigen Stellen dem Anliegen des Petenten zumindest in Teilen nachgekommen sind. Das Verfahren gilt damit als erledigt.
Was passiert, wenn ein Petitionsverfahren ohne Entsprechung abgeschlossen wird?
Der Ausschuss hat das Anliegen geprüft, aber keine Grundlage für weitergehende Maßnahmen gesehen. Der Petent erhält einen entsprechenden Bescheid; weitere parlamentarische Schritte sind nicht vorgesehen.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst regelmäßig mehrere abschließend beratene Petitionen in einer Sammelübersicht zusammen, die dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6686 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































