- Führerschein-Pflichtfahrten um mehr als die Hälfte gekürzt
- Ein Drittel der Theoriefragen soll laut Reform gestrichen werden
- Grüne fragen nach Lobbykontakten zu 123fahrschule-Gründer
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6611 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit 2023 arbeiteten Facharbeitsgruppen von Bund und Ländern gemeinsam mit Fahrschulverbänden, Verkehrssicherheitsexperten und Prüfgesellschaften an einer Reform der Fahrausbildung. Die Eckpunkte vom 11. Juli 2024, auf der Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2024 bekräftigt, sahen verpflichtende Lernstandskontrollen vor, um Durchfallquoten und Kosten zu senken. Im Oktober 2025 verwarf Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder diesen Ansatz und legte neue Eckpunkte vor, die im Februar 2026 konkretisiert und am 20. Mai 2026 als Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen wurden. Laut den Fragestellern wurden Expertenkritiken nach einer Verbandsanhörung am 11. Mai 2026 nicht berücksichtigt.
Im Detail
Die Priorität der Führerscheinausbildung liegt nun nicht mehr auf der Verkehrssicherheit, sondern auf den Kosten des Führerscheinerwerbs.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6611, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Bundesregierung plant mit ihrer Führerscheinreform eine grundlegende Neuausrichtung der Fahrausbildung in Deutschland — weg von Verkehrssicherheit, hin zu Kostensenkung. Das ist zumindest die Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6611 vom 23. Juni 2026 insgesamt 31 Fragen an die Bundesregierung richtet.
Führerscheinreform: Was sich ändern soll
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den das Kabinett am 20. Mai 2026 unverändert verabschiedete, sieht unter anderem vor, rund ein Drittel der theoretischen Prüfungsfragen zu streichen. Beim Pflichtanteil der Sonderfahrten — also Übungsfahrten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Nacht — soll der Pflichtteil um mehr als die Hälfte gekürzt werden. Zudem ist rein digitales Lernen ohne Präsenzpflicht geplant sowie eine sogenannte Laienausbildung, bei der nahestehende Personen Teile der Fahrausbildung übernehmen können.
Die Grünen-Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart und Matthias Gastel weisen darauf hin, dass Expertenkritiken nach einer Verbandsanhörung am 11. Mai 2026 in den Gesetzentwurf nicht eingeflossen sind. Aus ihrer Sicht ignoriert die Reform die Unfallbilanz 2025: Die meisten Unfalltoten und Schwerverletzten entstehen auf Landstraßen und Autobahnen — genau dort, wo Sonderfahrten nun gekürzt werden sollen.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht ist die Fahrausbildung in Deutschland durch die Fahrschüler-Ausbildungsordnung geregelt. Sie schreibt unter anderem eine Mindestzahl an Pflichtfahrstunden vor, darunter verbindliche Sonderfahrten bei Nacht, auf Autobahnen und auf Landstraßen. Die theoretische Prüfung umfasst einen festgelegten Fragenkatalog. Die aktuelle Rechtslage soll durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung grundlegend verändert werden.
Vorgeschichte: Von Lernstandskontrollen zur Plattformwirtschaft
Seit 2023 hatten Facharbeitsgruppen von Bund und Ländern gemeinsam mit Fahrschulverbänden und Verkehrssicherheitsexperten an einer Reform gearbeitet. Die Eckpunkte vom Juli 2024, auf der Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2024 bekräftigt, sahen verpflichtende Lernstandskontrollen in Theorie und Praxis vor — mit dem Ziel, Durchfallquoten und damit die Kosten zu senken. Das Bundesverkehrsministerium bekannte sich noch am 10. Juni 2025 zu diesem Ansatz.
Drei Monate später, im Oktober 2025, verwarf Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder die Ergebnisse dieser jahrelangen Beratungen. Verpflichtende Lernstandskontrollen spielen in der neu benannten Führerscheinreform keine Rolle mehr. Stattdessen setzt der Gesetzentwurf laut den Fragestellern auf die Etablierung einer Plattformwirtschaft in der Fahrschulbranche — ein Marktmodell, das vor allem große, digitale Anbieter begünstigen würde.
Lobbykontakte zu 123fahrschule im Fokus
Besonderes Gewicht haben die Fragen 29 bis 31 der Kleinen Anfrage: Die Grünen erkundigen sich detailliert nach möglichen Treffen zwischen Boris Polenske, dem Gründer der börsennotierten 123fahrschule und des Verbands Innovativer Fahrschulen, und Bundesverkehrsminister Schnieder beziehungsweise Vertretern seines Ministeriums in den letzten zehn Jahren. Die Anfrage verlangt tabellarische Auflistung von Datum, Namen, Abteilung und Zweck aller solcher Kontakte. Auch Polenskes weitere Unternehmen — Simulatoren Forest GmbH und Fahrlehrerausbildung FahrerWerk — sind in die Fragen einbezogen. Das Thema Lobbykontakte im Zusammenhang mit Regulierungsvorhaben ist ein wiederkehrendes parlamentarisches Kontrollthema, wie auch die Anfrage der Linken zu Lobbygesprächen der Bundesregierung im Immobilienbereich zeigt.
Weitere Fragen: Kosten, Sicherheit und EU-Recht
Die Anfrage umfasst auch konkrete Fragen zu den aktuellen Führerscheinkosten und ihrer historischen Entwicklung über 10, 20 und 30 Jahre sowie zum Verhältnis zum durchschnittlichen Monatslohn. Gefragt wird zudem, ob die Reform das Problem langer Bearbeitungszeiten bei der Führerscheinbeantragung löst, welche wissenschaftlichen Studien zum digitalen Lernen vorliegen und warum die 4. EU-Führerscheinrichtlinie nicht gleichzeitig in nationales Recht überführt wird. Auch die Frage, ob die Reform wissenschaftlich begleitet wird und ob Haushaltsmittel für eine Unfallfolgenanalyse bei reduzierten Sonderfahrten bereitstehen, gehört zum Fragenkatalog.
Die Anfrage steht im Zusammenhang mit der laufenden Debatte über die Qualität öffentlicher Infrastruktur und Sicherheitsstandards im Straßenverkehr. Auch das Thema Straßensicherheit und Kostentragung beschäftigt den Bundestag derzeit in mehreren Anfragen.
Weiterlesen:
- Immobilienlobby: Linke fragt nach Lobbygesprächen der Bundesregierung
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Betroffen sind alle künftigen Fahrschülerinnen und Fahrschüler in Deutschland sowie die bestehenden Fahrschulen und ihre Beschäftigten. Besonders junge Fahranfänger sind relevant, da laut Vorbemerkung der Anfrage die meisten Unfalltoten und Schwerverletzten auf Landstraßen und Autobahnen zu verzeichnen sind — Streckentypen, für die Sonderfahrten nun reduziert werden sollen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6611) ist am 23. Juni 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit für die Antwort, die spätestens bis zum 14. Juli 2026 vorliegen soll. Parallel befindet sich der zugrunde liegende Gesetzentwurf der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren — erste und zweite Lesung im Bundestag stehen noch aus.
- Sonderfahrten
- Pflichtfahrstunden auf bestimmten Streckentypen (Landstraße, Autobahn, Nacht) als Teil der Fahrausbildung, die über normale Übungsfahrten hinausgehen.
- OFSA II
- Optimiertes Fahranfängersicherheitssystem II — ein gemeinsam von Bund, Ländern und Branchenexperten erarbeitetes Konzept zur Verbesserung der Fahranfängerausbildung.
- Laienausbildung
- Geplante Regelung, die es erlaubt, Teile der Fahrausbildung durch nicht-professionelle nahestehende Personen statt durch Fahrlehrer durchzuführen.
Was ändert sich durch die Führerscheinreform konkret?
Laut den neuen Eckpunkten vom Februar 2026 sollen rund ein Drittel der Theoriefragen gestrichen und der Pflichtanteil bei Sonderfahrten um mehr als die Hälfte gekürzt werden. Auch rein digitales Lernen ohne Präsenzpflicht ist geplant.
Was ist die Laienausbildung in der Führerscheinreform?
Die Reform sieht eine Experimentierklausel vor, die es erlaubt, den Führerschein teilweise durch nahestehende Personen statt durch Fahrlehrer zu erwerben — ähnlich dem begleiteten Fahren ab 17.
Warum fragen die Grünen nach Boris Polenske?
Boris Polenske ist Gründer der börsennotierten 123fahrschule sowie des Verbands Innovativer Fahrschulen. Die Grünen möchten wissen, ob und wie oft er in den letzten 10 Jahren Kontakt zu Bundesverkehrsminister Schnieder oder dem Ministerium hatte.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6611 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































