- 102 Petitionen in Sammelübersicht 282 behandelt
- Krankenversicherung der Rentner: 12 Eingaben aus ganz Deutschland
- Energie und Energiewende mit über 15 Petitionen häufigste Themengruppe
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6682 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert und gibt jeder Person das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und legt dem Bundestag in regelmäßigen Abständen Sammelübersichten mit seinen Beschlussempfehlungen vor. Die Sammelübersicht 282 (BT-Drs. 21/6682) wurde vom Petitionsausschuss am 24. Juni 2026 unter Vorsitz von Dr. Hülya Düber beschlossen (Protokoll Nr. 21/34).
- 102 — Gesamtzahl der in Sammelübersicht 282 behandelten Petitionen
- 1 — Petition, bei der dem Anliegen überwiegend nicht entsprochen werden konnte (Nr. 1, Staatsanwaltschaften, Königsbrunn)
- 12 — Petitionen zum Thema Krankenversicherung der Rentner (Nrn. 91–102)
- über 15 — Eingaben zu Energie, Energieversorgung und Erneuerbaren Energien
- 3 — Petitionen zum Thema Grundgesetz aus 28195 Bremen
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zur Petition anzunehmen.
— BT-Drs. 21/6682, Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses
Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich mit Beschwerden und Bitten direkt an den Deutschen Bundestag zu wenden — und von diesem Petitionsrecht machen jährlich tausende Menschen Gebrauch. In der Sammelübersicht 282 (BT-Drs. 21/6682) hat der Petitionsausschuss am 24. Juni 2026 über insgesamt 102 Petitionen beraten und dem Bundestag seine Beschlussempfehlungen vorgelegt.
Petitionsausschuss: Beschlussempfehlungen im Überblick
Die Sammelübersicht gliedert sich in zwei Beschlussempfehlungen: Unter Beschlussempfehlung 1 empfiehlt der Ausschuss, das Verfahren einer einzigen Petition abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht entsprochen werden konnte. Dabei handelt es sich um eine Eingabe aus Königsbrunn zum Thema Staatsanwaltschaften. Unter Beschlussempfehlung 2 werden die übrigen 101 Petitionen regulär abgeschlossen — ohne die einschränkende Feststellung einer Nichtentsprechung.
Thematische Schwerpunkte der Petitionen
Auffällig ist die hohe Zahl von Eingaben zum Themenbereich Energie und Energiewende: Mehr als 15 Petitionen befassen sich mit Energieversorgung, Erneuerbaren Energien, Strom, Gas, Kraftstoffen für Fahrzeuge, Elektromobilität und Energiegesetzen. Viele dieser Eingaben stammen aus 72336 Balingen und 61267 Neu-Anspach, was auf organisierte oder serielle Einreichungen hindeutet.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich Krankenversicherung der Rentner: Zwölf Petitionen (Nrn. 91–102) aus verschiedenen Bundesländern — darunter Berlin, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen — thematisieren dieses Feld. Rentnerinnen und Rentner sind damit als Gruppe besonders stark im Petitionsaufkommen vertreten, was den gesellschaftlichen Diskussionsbedarf rund um die Alterssicherung und deren Finanzierung widerspiegelt.
Im Bereich Strafrecht und Justiz finden sich zahlreiche Einzeleingaben, etwa zu Verjährung nach dem Strafgesetzbuch, Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Strafprozessordnung, Bußgeldverfahren sowie Grundrechten. Auch Mietrecht, Betreuungsrecht, Zivilprozessordnung und Verbraucherschutz sind vertreten. Drei Petitionen aus Bremen befassen sich mit dem Grundgesetz selbst.
Weitere Themen: Von ÖPNV bis Bundeswehr
Die thematische Bandbreite der Sammelübersicht 282 reicht weit: Petitionen betreffen unter anderem den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus Karlsruhe und Leipzig, Bahnhöfe aus Bad Homburg und Bielefeld, Lärmschutz an Schienenwegen, Organisation und Dienstbetrieb der Bundeswehr sowie allgemeine Rüstungsangelegenheiten. Auch Eingaben zu Pflegeversicherungsleistungen, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzausgleich, Haushaltswesen, Geldwäsche, Bankenwesen und Einkommensteuer sind enthalten. Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) taucht mit einer Eingabe aus Balingen ebenfalls auf — ein Zeichen dafür, dass KI-bezogene gesellschaftliche Fragen zunehmend auch den Petitionsweg erreichen. Fragen rund um Führerscheinwesen und Verkehr sind ebenfalls vertreten.
Was gilt aktuell?
Der Petitionsausschuss ist nach Artikel 17 Grundgesetz verpflichtet, jede zulässige Petition zu prüfen und dem Petenten eine Antwort zu erteilen. Die Verfahren werden in Sammelübersichten gebündelt dem Bundestag zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt. Eine Ablehnung wegen Nichtentsprechung — wie bei Petition Nr. 1 — bedeutet, dass der Ausschuss dem inhaltlichen Anliegen des Petenten nicht folgen konnte; die übrigen Verfahren werden ohne diese Einschränkung beendet. Bürgerinnen und Bürger, die sich über Arbeitsbedingungen, soziale Leistungen oder staatliche Strukturen beschweren, nutzen den Petitionsweg als niedrigschwellige Form der demokratischen Teilhabe.
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Betroffen sind 102 Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Teilen Deutschlands, darunter Einsender aus Balingen, Homburg, München, Bremen, Leipzig, Neu-Anspach, Dachau und weiteren Orten. Besonders häufig vertreten sind Petenten aus 72336 Balingen sowie 61267 Neu-Anspach, die zahlreiche Eingaben zu Energiethemen gestellt haben. Rentnerinnen und Rentner sind mit zwölf Eingaben zur Krankenversicherung der Rentner (Nrn. 91–102) als Gruppe besonders präsent.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlungen am 24. Juni 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestag steht noch bevor; der Bundestag wird die Empfehlungen der Sammelübersicht 282 in einer Plenarsitzung zur Abstimmung bringen.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer vom Petitionsausschuss abschließend beratener Petitionen, über die der Bundestag gemeinsam abstimmt.
- Petitionsverfahren
- Das parlamentarische Prüfverfahren einer Bürgerbeschwerde oder -bitte beim Deutschen Bundestag, das mit einer Empfehlung des Petitionsausschusses endet.
- Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
- Pflichtversicherung für Rentnerinnen und Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beitragspflicht und Leistungsumfang sind häufiger Gegenstand von Petitionen.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst mehrere abschließend beratene Petitionen in einer Sammelübersicht zusammen und legt dem Bundestag eine gemeinsame Beschlussempfehlung vor.
Was bedeutet 'Petitionsverfahren abschließen'?
Das Verfahren ist beendet. Entweder wurde dem Anliegen entsprochen, weitergeleitet oder — wie bei Petition Nr. 1 — festgestellt, dass dem Anliegen überwiegend nicht entsprochen werden konnte.
Welche Themen kommen in dieser Sammelübersicht besonders häufig vor?
Energie und Energiewende sowie Erneuerbare Energien sind mit über 15 Einzelpetitionen die häufigste Themengruppe, gefolgt von Strafrecht, Grundgesetz und Krankenversicherung der Rentner.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6682 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































