- Zahl der Regierungsbeauftragten stieg von 19 (2000) auf bis zu 45 (2024)
- 19 Fragen zu Personal, Kosten und Wirksamkeit des Kinderschutzbeauftragten
- Antwortfrist der Bundesregierung läuft bis 9. Juli 2026
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6539 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) besteht seit 2010 und ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt. Die Anzahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung ist laut der in der Anfrage zitierten Vorgänger-Drucksache 21/2361 von 19 in den Jahren 2000 bis 2002 auf bis zu 45 im Jahr 2024 gestiegen. Mit Stand Juli 2025 weist die offizielle BMI-Liste 27 solcher Posten aus.
- 19 — Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte der Bundesregierung in den Jahren 2000–2002
- 45 — Beauftragte im Jahr 2024 (Höchststand laut zitierter Vorgänger-Drucksache 21/2361)
- 27 — Beauftragte laut offizielle BMI-Liste mit Stand Juli 2025
- 19 — Einzelfragen umfasst die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6539
Im Detail
Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6539
Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch gehört zu den sensibelsten Aufgaben staatlicher Politik. Dafür unterhält der Bund seit 2010 ein eigenes Amt: den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Nach einem Jahr unter der neuen Bundesregierung fragt die AfD-Fraktion nun in 19 Detailfragen, was dieser Beauftragte konkret geleistet hat — und was er kostet.
Kindesmissbrauchsbeauftragter: Was wird konkret gefragt?
Die Anfrage (BT-Drs. 21/6539, eingereicht am 18. Juni 2026) von Stephan Brandner und der AfD-Fraktion gliedert sich in vier inhaltliche Schwerpunkte. Erstens geht es um Personal und Kosten: Wie viele Planstellen stehen dem Beauftragten zur Verfügung, welche Besoldungsgruppen sind betroffen, und wurden externe Dienstleister beauftragt? Zweitens fragen die Abgeordneten nach Aktivitäten und Vernetzung: Wie viele Treffen fanden mit Bundesministerien, Landesregierungen, internationalen Organisationen und Lobbyverbänden statt, und welchem Zweck dienten sie? Drittens stehen Dienstreisen und Öffentlichkeitsarbeit im Fokus — inklusive Delegationsgrößen, Reisezweck und Social-Media-Reichweiten. Viertens und grundlegend fragt die Anfrage nach messbaren Ergebnissen: Welche Projekte wurden angestoßen, welche Koalitionsvertragsziele verfolgt, und anhand welcher Kriterien bewertet die Regierung die Wirksamkeit des Amtes?
Was gilt aktuell?
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt. Das Amt koordiniert Maßnahmen zum Schutz von Kindern, berät Betroffene und begleitet Gesetzgebungsvorhaben. Eine gesetzlich verankerte Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag besteht; ob und in welcher Form diese im ersten Jahr der 21. Wahlperiode erfüllt wurde, ist Gegenstand der Anfrage.
Hintergrund: Wachsende Zahl der Regierungsbeauftragten
Die Anfrage steht in einem breiteren Kontext: Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung ist nach Angaben der Fragesteller von 19 in den Jahren 2000 bis 2002 auf bis zu 45 im Jahr 2024 gestiegen. Mit Stand Juli 2025 weist die offizielle BMI-Liste 27 solcher Posten aus. Aus Sicht der AfD-Fraktion stellt sich damit die grundsätzliche Frage, ob diese Strukturen gegenüber den bereits bestehenden Ministerialzuständigkeiten einen konkreten Mehrwert liefern oder ob Doppelstrukturen entstehen. Ähnliche Transparenzfragen stellte die Fraktion bereits zu anderen Beauftragten — etwa zum Drogenbeauftragten der Bundesregierung, zum Antisemitismusbeauftragten sowie zur Regierungsbeauftragten für LGBTQ+.
Was einen Beauftragten der Bundesregierung rechtlich auszeichnet und wie er sich von einem Ministerialbeamten unterscheidet, ist grundsätzlich in § 21 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) geregelt.
Relevanz für Kinderschutz und öffentliche Kontrolle
Ungeachtet des parteipolitischen Hintergrunds der Anfrage berührt sie ein strukturell relevantes Kontrollbedürfnis des Parlaments: Behörden und Beauftragten, die Haushaltsmittel einsetzen, sollen Rechenschaft ablegen. Gerade beim Thema sexueller Kindesmissbrauch — einem Bereich, in dem staatliche Koordination und Prävention nachweislich Leben beeinflussen — ist die Frage nach der Wirksamkeit eingesetzter Ressourcen von öffentlichem Interesse. Die Antwort der Bundesregierung wird zeigen, wie transparent das Amt über seine Aktivitäten Auskunft gibt.
Weiterlesen:
- Drogenbeauftragter der Bundesregierung: Kosten und Nutzen im ersten Jahr
- Antisemitismusbeauftragter: Bilanz nach einem Jahr im Amt
- Regierungsbeauftragte für LGBTQ+: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
Unmittelbar betroffen ist das Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie dessen Personal. Mittelbar berührt die Anfrage alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da es um den effizienten Einsatz von Haushaltsmitteln geht, sowie Kinder und Familien, für deren Schutz das Amt eingerichtet wurde.
Die Anfrage wurde am 18. Juni 2026 als BT-Drs. 21/6539 eingereicht. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die bis zum 9. Juli 2026 läuft. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
- Ein vom Bund eingesetztes, unabhängiges Amt zur Koordinierung von Maßnahmen gegen sexuellen Kindesmissbrauch, angesiedelt beim Bundesfamilienministerium.
- GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien)
- Interne Verfahrensordnung der Bundesministerien, die u. a. in § 21 Abs. 3 die Einrichtung und Listung von Regierungsbeauftragten regelt.
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Kontrollinstrument, mit dem Fraktionen oder Abgeordnete die Bundesregierung zur schriftlichen Auskunft verpflichten können. Die Antwortfrist beträgt 21 Tage.
Was ist der Unabhängige Beauftragte für sexuellen Kindesmissbrauch?
Es handelt sich um ein vom Bund eingerichtetes, unabhängiges Amt, das Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch koordiniert und begleitet.
Wie viele Regierungsbeauftragte gibt es aktuell?
Laut der in der Anfrage zitierten offiziellen Liste des BMI waren es mit Stand Juli 2025 insgesamt 27 Beauftragte, Bundesbeauftragte und Koordinatoren.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage ab Einreichung. Die Anfrage wurde am 18. Juni 2026 eingereicht, die Frist läuft demnach bis zum 9. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6539 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































