- 72 Bürgeranliegen vom Petitionsausschuss am 24. Juni 2026 beschieden
- Petitionen zu Energie, Justiz, Rente und SED-Opfern behandelt
- Eine Petition zum Namensrecht vollständig erfüllt, mehrere weitergeleitet
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6683 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert und gibt jeder Person das Recht, Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu richten. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und fasst seine Beschlüsse regelmäßig in Sammelübersichten zusammen, die dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden. Die vorliegende Sammelübersicht 283 umfasst Beschlüsse vom 24. Juni 2026 (Protokoll Nr. 21/34) und behandelt 72 Petitionen aus unterschiedlichsten Politikbereichen.
- 72 Petitionen — Gesamtzahl der in Sammelübersicht 283 behandelten Bürgeranliegen
- 3 Überweisungen an Bundesministerien — Gesundheit, Arbeit und Soziales sowie Verteidigung erhalten Petitionen als Material bzw. zur Kenntnisnahme
- 2 Zuleitungen an Landesvolksvertretungen — Schleswig-Holstein und Bayern erhalten je eine Petition zur weiteren Behandlung
- 1 Petition vollständig erfüllt — Namensrecht-Petition aus Großbritannien: Verfahren abgeschlossen, weil dem Anliegen entsprochen wurde
- 2 Petitionen teilweise erfüllt — Kurzarbeitergeld und Staatsanwaltschaften: Verfahren abgeschlossen, weil den Anliegen teilweise entsprochen wurde
Im Detail
Der Bundestag wolle beschließen, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zur Petition anzunehmen.
— BT-Drs. 21/6683, Petitionsausschuss, 24. Juni 2026
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 24. Juni 2026 insgesamt 72 Bürgeranliegen abschließend beraten und dem Plenum seine Beschlussempfehlungen vorgelegt. Die Sammelübersicht 283 (BT-Drs. 21/6683) fasst Petitionen aus einem breiten Themenspektrum zusammen — von Gesundheitsfachberufen über Energieversorgung und Justizfragen bis hin zu SED-Wiedergutmachung und militärischer Infrastruktur.
Was der Petitionsausschuss mit den Anliegen macht
Der Petitionsausschuss hat für die 72 Petitionen unterschiedliche Empfehlungen ausgesprochen. Drei Petitionen werden an Bundesministerien weitergeleitet: Eine Eingabe aus Schortens zu Gesundheitsfachberufen geht als Material an das Bundesministerium für Gesundheit. Eine Petition aus Hamburg zum Personal und Kundenservice der Bundesagentur für Arbeit wird teilweise an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales überwiesen — konkret soweit es darum geht, die Antragstellung und das Hochladen von Dokumenten für Betreuerinnen und Betreuer in den eServices der Bundesagentur für Arbeit zu vereinfachen; im Übrigen wird das Verfahren abgeschlossen. Eine weitere Petition zu Wehrdienstbeschädigungen aus Ronneburg wird dem Bundesministerium der Verteidigung zugeleitet.
Zwei Petitionen werden an Landesvolksvertretungen weitergeleitet: Ein Anliegen zu Lärmschutz im Luftverkehr aus Busdorf geht an den schleswig-holsteinischen Landtag. Eine Petition zur Wiedergutmachung für politisch Verfolgte des SED-Regimes aus Neukirch/Lausitz wird — soweit es um die weitere Aufklärung der Hintergründe der Rückführung des Petenten in die DDR geht — dem bayerischen Landtag zugeleitet; im Übrigen wird das Verfahren abgeschlossen.
Petitionen zu Energie, Justiz und weiteren Themen abgeschlossen
Den größten Block bildet Beschlussempfehlung 8, in der der Ausschuss die Abschließung von insgesamt 64 Verfahren empfiehlt. Darunter befinden sich zahlreiche Petitionen zu Energie und Kraftstoffen — allein aus Balingen gingen mehrere Eingaben zu Energieversorgung, Energienetzen, Kraftstoffen und Öl ein. Weitere abzuschließende Petitionen betreffen Gerichte und Richter, die Zivilprozessordnung, die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung, Eisenbahnwesen, ÖPNV, Elektromobilität sowie Rüstungsangelegenheiten. Auch Petitionen zu Digitalisierung der Verwaltung, Entwicklungszusammenarbeit und Besoldungsrecht der Beamten gehören zu diesem Block.
Zwei Petitionen werden mit dem Hinweis abgeschlossen, dass den Anliegen teilweise entsprochen wurde: Eine Petition zum Kurzarbeitergeld aus Schermbeck und eine zur Arbeit von Staatsanwaltschaften aus Rostock. Vollständig erfüllt wurde eine Eingabe aus Großbritannien zum Namensrecht — hier schließt der Ausschuss das Verfahren ab, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Petitionsrecht als Bürgerinstrument
Das Petitionsrecht nach Artikel 17 des Grundgesetzes ermöglicht es jeder Person, Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Der Petitionsausschuss bearbeitet jährlich mehrere tausend solcher Eingaben und fasst seine Entscheidungen regelmäßig in Sammelübersichten zusammen. Die Bandbreite der in Sammelübersicht 283 enthaltenen Petitionen zeigt, wie vielfältig die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sind — von konkreten Verwaltungsproblemen wie der Digitalisierung bei der Bundesagentur für Arbeit bis hin zu grundsätzlichen Fragen der Arbeitswelt und der Gesundheitsversorgung.
Die Sammelübersicht liegt nun dem Bundestags-Plenum zur Abstimmung vor. Bürgerinnen und Bürger, die eine Petition eingereicht haben, können den Stand ihres Verfahrens über das Petitionsportal des Bundestages nachverfolgen. Wer sich für ähnliche Themen interessiert, findet auf drucksachlich.de weitere Berichte über parlamentarische Vorgänge, etwa zur Führerscheinreform 2026 oder zu Fragen der Verteidigung.
Weiterlesen:
- Arbeitszeitgesetz: Kontrolldichte und Verstöße unter der Lupe
- Inklusive Gesundheitsversorgung: Grüne fordern Barrierefreiheit für Frauen mit Behinderungen
- Führerscheinreform 2026: Verkehrssicherheit vs. Kostensenkung
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Bundesgebiet, die Eingaben zu Themen wie Gesundheitsfachberufen, Energieversorgung, Justiz, Rentenversicherung, Verteidigung, SED-Wiedergutmachung und weiteren Bereichen eingereicht haben. Unter den Einsendern finden sich Privatpersonen aus Städten wie Balingen, Leipzig, München, Hamburg und Rostock sowie eine Person aus Großbritannien.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlungen am 24. Juni 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestags-Plenum steht noch bevor. Einzelne Petitionen werden nach dem Beschluss an das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium der Verteidigung als Material überwiesen; eine weitere wird der Landesvolksvertretung Schleswig-Holsteins und eine dem Freistaat Bayern zugeleitet.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer abschließend beratener Petitionen durch den Petitionsausschuss, die dem Bundestag als Gesamtpaket zur Abstimmung vorgelegt wird.
- Als Material überweisen
- Der Petitionsinhalt wird dem zuständigen Ministerium zur Kenntnisnahme zugeleitet, ohne dass eine konkrete Handlungspflicht entsteht.
- Petitionsrecht
- In Artikel 17 Grundgesetz verankertes Recht jeder Person, Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst regelmäßig mehrere abschließend beratene Bürgeranliegen in einer sogenannten Sammelübersicht zusammen und legt dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vor.
Was bedeutet 'als Material überweisen'?
Die Petition wird dem zuständigen Ministerium zur Kenntnis und als Informationsgrundlage für künftige politische Arbeit übermittelt — ohne konkrete Handlungspflicht.
Was passiert, wenn ein Petitionsverfahren abgeschlossen wird?
Der Ausschuss beendet das Verfahren, weil entweder dem Anliegen entsprochen wurde, es teilweise berücksichtigt wurde oder keine weiteren parlamentarischen Schritte möglich sind.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6683 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































