- Pflegebeauftragter: Kosten, Stellen und Ergebnisse nach Jahr 1 unbekannt
- Zahl der Regierungsbeauftragten stieg von 19 (2000–2002) auf bis zu 45 (2024)
- 19 Fragen zu Transparenz, Reisen und messbarem Nutzen des Amtes
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6624 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung unterhält eine Reihe von Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten, deren Zahl laut Drucksache zwischen 2000–2002 bei 19 lag und 2024 mit 45 ihren bisherigen Höchststand erreichte. Stand Juli 2025 sind es laut der offiziellen Liste des Bundesinnenministeriums 27. Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege wurde in der 21. Wahlperiode neu eingesetzt. Die AfD-Fraktion hat bereits vergleichbare Anfragen zum Drogenbeauftragten, zum Antisemitismusbeauftragten und zur LGBTQ+-Beauftragten gestellt (BT-Drs. 21/2361 enthält frühere Antworten zur Gesamtzahl der Beauftragten).
- 19 — Beauftragte der Bundesregierung in den Jahren 2000 bis 2002
- 45 — Beauftragte im Jahr 2024 (bisheriger Höchststand)
- 27 — Beauftragte laut offizieller Liste des BMI, Stand Juli 2025
- 19 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zur Tätigkeit des Pflegebeauftragten
Im Detail
Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6624
Deutschlands Pflegesystem steht unter erheblichem Druck: Fachkräftemangel, steigende Kosten und eine wachsende Zahl Pflegebedürftiger prägen die politische Debatte. Um Pflegepolitik ressortübergreifend zu koordinieren, hat die Bundesregierung in der 21. Wahlperiode einen Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege eingesetzt. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6624 vom 24. Juni 2026 fragt die AfD-Fraktion nun nach konkreten Ergebnissen, Kosten und der Transparenz dieses Amtes nach dem ersten Jahr.
Pflegebeauftragter: Was wird gefragt?
Die Anfrage umfasst 19 Fragen und deckt ein breites Spektrum ab: Von der Zahl der Planstellen und deren Besoldungsgruppen über den Einsatz externer Dienstleister bis hin zu Dienstreisen im In- und Ausland. Konkret erkundigt sich die Fraktion, wie viele Stellen besetzt waren, welche externen Aufträge vergeben wurden und welche Kosten dabei entstanden. Darüber hinaus fragen die Abgeordneten nach Treffen mit Bundesministerien, Lobbyorganisationen, Landesregierungen und internationalen Organisationen sowie nach der Nutzung sozialer Medien und etwaigen Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit.
Messbarer Nutzen und Koalitionsvertragsziele
Ein Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Frage nach dem messbaren Nutzen des Amtes. Die Fraktion möchte wissen, welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte angestoßen wurden, ob Strategiepapiere entstanden sind und ob der Bevollmächtigte Gesetzesvorhaben begleitet hat. Außerdem wird gefragt, ob der Bevollmächtigte Ziele aus dem Koalitionsvertrag verfolgt und ob diese bereits umgesetzt wurden. Abschließend thematisiert die Anfrage, ob eine formelle Evaluation der Tätigkeit geplant ist und welche Erfolge die Bundesregierung selbst als wesentlich bewertet.
Wachsende Zahl der Regierungsbeauftragten
Hintergrund der Anfrage ist die deutlich gestiegene Zahl von Beauftragten auf Bundesebene: Laut Drucksache gab es in den Jahren 2000 bis 2002 lediglich 19 solcher Funktionen, 2024 waren es mit 45 fast zweieinhalb Mal so viele. Stand Juli 2025 listet das Bundesinnenministerium offiziell 27 Beauftragte. Aus Sicht der Fragesteller stellt sich die Frage, ob diese zusätzlichen Strukturen einen eigenständigen operativen oder koordinierenden Mehrwert gegenüber den bestehenden Bundesministerien liefern oder ob Doppelstrukturen entstehen. Ähnliche Anfragen hat die AfD-Fraktion bereits zum Drogenbeauftragten, zum Antisemitismusbeauftragten und zur LGBTQ+-Beauftragten gestellt.
Was gilt aktuell?
Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege ist ein Amt, das nach § 21 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) eingesetzt wird. Eine gesetzliche Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag ist nicht standardmäßig vorgeschrieben; ob und wie der Bevollmächtigte dem Parlament Rechenschaft ablegt, ist Gegenstand der Anfrage. Zum Begriff des Beauftragten allgemein gibt es auf drucksachlich.de eine eigene Begriffserklärung.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 15. Juli 2026 Zeit, auf alle 19 Fragen zu antworten. Die Antwort wird als eigene Drucksache veröffentlicht und gibt erstmals einen detaillierten Einblick in Personal, Kosten und Ergebnisse des Pflegebeauftragten. Einen Überblick über weitere aktuelle Drucksachen bietet die Zusammenfassung Bundestag 25.06.2026.
Weiterlesen:
- Drogenbeauftragter der Bundesregierung: Kosten und Nutzen im ersten Jahr
- Antisemitismusbeauftragter: Bilanz nach einem Jahr im Amt
- Regierungsbeauftragte für LGBTQ+: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
Betroffen sind primär Steuerzahler, die ein Interesse an der effizienten Verwendung öffentlicher Mittel haben. Mittelbar betroffen ist der gesamte Pflegesektor — rund 4,1 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland sowie Pflegekräfte und Einrichtungen, die auf eine wirksame politische Koordination angewiesen sind.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6624) wurde am 24. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die Antwort ist daher bis zum 15. Juli 2026 fällig. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege
- Ein von der Bundesregierung eingesetzter Koordinator, der pflegepolitische Themen ressortübergreifend abstimmen und gegenüber Verbänden, Ländern und Öffentlichkeit vertreten soll.
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Instrument, mit dem Abgeordnete schriftliche Fragen an die Bundesregierung stellen; diese muss binnen 21 Tagen antworten.
- GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien)
- Interne Verfahrensordnung der Bundesministerien; § 21 Abs. 3 regelt die Einsetzung und Aufgaben von Beauftragten der Bundesregierung.
Was ist der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege?
Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege ist ein von der Bundesregierung eingesetzter Koordinator, der Pflegepolitik ressortübergreifend abstimmen und vorantreiben soll.
Wie viele Beauftragte hat die Bundesregierung aktuell?
Laut der Drucksache umfasste die Liste der Beauftragten der Bundesregierung Stand Juli 2025 insgesamt 27 Personen; 2024 waren es noch 45.
Wann muss die Bundesregierung auf die Anfrage antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung, also bis zum 15. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6624 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.






























































