- Kaufpreisobergrenze von 40.000 Euro für kinderlose Haushalte geplant
- KfW soll soziales E-Auto-Leasing ohne Anzahlung anbieten
- Förderung soll sich am Median-Haushaltseinkommen orientieren
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6524 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die frühere Bundesförderung für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) wurde Ende 2023 abrupt gestoppt und war zuvor Gegenstand anhaltender Kritik, weil sie vorwiegend Käufer teurerer Modelle begünstigte. Seitdem fehlt ein staatliches Kaufanreizprogramm für Elektroautos in Deutschland. Die Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge sind 2024 merklich zurückgegangen. Die Bundesregierung hat bisher kein Nachfolgeprogramm vorgelegt. Der Antrag der Linken vom 15. Juni 2026 greift diese Lücke auf und knüpft an das Konzept des sozialen Leasings an, das in Frankreich unter dem Namen „leasing social“ politische Aufmerksamkeit erlangt hat.
- 40.000 Euro — Maximaler Bruttolistenpreis für förderfähige Neufahrzeuge bei Haushalten ohne Kinder.
- 60.000 Euro — Preisgrenze für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, plus Aufschlag je weiterem Kind.
- 30.000 Euro — Kaufpreisgrenze für die geplante Gebrauchtwagenförderung bei Elektrofahrzeugen.
- 3 Jahre — Gleitender Durchschnitt der Haushaltseinkommen (Basis Statistisches Bundesamt) zur jährlichen Fortschreibung der Einkommensgrenzen.
Im Detail
Die Förderung von Elektrofahrzeugen war in der Vergangenheit nur begrenzt zielgerichtet. Insbesondere Kaufprämien haben überproportional Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen erreicht, während Haushalte mit geringem Einkommen deutlich seltener profitieren konnten.
— Begründung BT-Drs. 21/6524, Fraktion Die Linke
Elektroautos gelten als zentraler Baustein der Verkehrswende — doch für viele Haushalte mit geringen Einkommen sind sie schlicht unerschwinglich. Genau hier setzt die Fraktion Die Linke mit ihrem Antrag BT-Drs. 21/6524 vom 16. Juni 2026 an. Das Kernziel: Die E-Auto-Förderung soll grundlegend neu ausgerichtet werden, damit nicht länger vor allem Besserverdienende davon profitieren.
E-Auto-Förderung sozial neu ausrichten
Die bisherige Förderpolitik habe laut Antrag eine klare soziale Schieflage gezeigt. Kaufprämien für Elektrofahrzeuge haben demnach überproportional Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen begünstigt, während einkommensschwache Haushalte kaum profitierten. Hinzu kommt: Der Markt für günstige Elektrofahrzeuge ist noch wenig entwickelt, besonders im Segment kleinerer Alltagsfahrzeuge. Für Familien und Pendlerinnen und Pendler mit geringem Einkommen bleibt der Zugang zur Elektromobilität damit faktisch versperrt.
Soziales Leasing über die KfW
Als wichtigstes neues Instrument sieht der Antrag ein Programm für vergünstigtes Leasing über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vor. Dieses sogenannte soziale Leasing soll ausschließlich für Haushalte im unteren Einkommensbereich bis in den Bereich des Median-Einkommens zugänglich sein. Entscheidend: Es soll keine Anzahlung erforderlich sein. Die monatlichen Leasingraten sollen sich an den durchschnittlichen Mobilitätsausgaben von Haushalten mit geringem Einkommen orientieren. Nach Ablauf der Leasingdauer sollen die Fahrzeuge vorrangig dem Gebrauchtwagenmarkt zugeführt werden — eine Maßnahme, die mittelfristig das Angebot an bezahlbaren Elektrogebrauchtwagen erhöhen soll.
Kaufprämien mit Preisobergrenzen und Familienbonus
Für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge fordert der Antrag klare Preisobergrenzen: Bei Neufahrzeugen soll der maximale Bruttolistenpreis für kinderlose Haushalte 40.000 Euro, für Haushalte mit mindestens einem Kind 60.000 Euro betragen — zuzüglich eines Aufschlags für jedes weitere Kind. Für gebrauchte Elektrofahrzeuge liegt die Grenze bei 30.000 Euro. Die Förderung soll einkommensabhängig degressiv gestaffelt sein: Je höher das Einkommen, desto geringer die Förderung. Mitnahmeeffekte bei hohen Einkommen sollen so wirksam begrenzt werden. Für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind ist zusätzlich ein unbegrenzter Förderbestandteil vorgesehen.
Ausdrücklich ausgeschlossen von der Förderung sind Plug-in-Hybridfahrzeuge und Fahrzeuge mit Range-Extendern. Förderfähig sollen ausschließlich batterieelektrische Fahrzeuge sein. Hinzu kommt eine Bedingung mit industriepolitischem Ziel: Gefördert werden sollen nur Fahrzeuge, bei denen entweder die Endmontage in einem EU-Mitgliedstaat erfolgt oder zentrale Wertschöpfungsschritte — insbesondere die Batterieproduktion — in der EU stattfinden.
Was gilt aktuell?
Die frühere staatliche Kaufprämie für Elektrofahrzeuge, der sogenannte Umweltbonus, wurde Ende 2023 überraschend eingestellt. Seitdem gibt es in Deutschland kein Bundesprogramm zur direkten Förderung des Elektroautokaufs. Die Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge sind in der Folge merklich zurückgegangen. Der KlimaTransformationsfonds, auf den der Antrag als mögliche Finanzierungsquelle verweist, steht grundsätzlich für klimabezogene Investitionen bereit. Ob und wann die Bundesregierung ein neues Programm vorlegt, ist derzeit offen.
Der Antrag sieht außerdem vor, die allgemeine Abhängigkeit vom Auto durch einen massiven Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs zu reduzieren — inklusive der Wiedereinführung eines Neun-Euro-Tickets, mehr Personal im ÖPNV und besserer Finanzausstattung der Kommunen. Auch die Ladeinfrastruktur soll sozial gerechter gestaltet werden, insbesondere für Mieterinnen und Mieter ohne eigenen Stellplatz. Mehr zu Fragen rund um Wohnen und soziale Absicherung im Kontext von Eigenheim und Miete ist ebenfalls parlamentarisch präsent.
Parallel zu Fragen der sozialen Teilhabe beschäftigt sich der Bundestag aktuell mit einer Reihe von Beauftragten-Themen — etwa dem Drogenbeauftragten der Bundesregierung oder dem Antisemitismusbeauftragten. Einen Überblick über die Bundestags-Tagesordnung bietet der Beitrag Heute im Bundestag – 26.06.2026.
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Der Antrag richtet sich insbesondere an Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen, Familien mit Kindern sowie Pendlerinnen und Pendler, die auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind. Auch Mieterinnen und Mieter werden im Antrag als Zielgruppe genannt, da für sie der Zugang zu Ladeinfrastruktur bislang erschwert ist.
Der Antrag wurde am 16. Juni 2026 als BT-Drs. 21/6524 im Bundestag eingebracht. Als nächste Schritte folgen die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss, die Ausschussberatung und schließlich die Abstimmung im Plenum des Bundestages.
- Soziales Leasing
- Ein staatlich gefördertes Leasingmodell für einkommensschwache Haushalte, bei dem die monatlichen Raten subventioniert und keine Anzahlung verlangt wird.
- KfW
- Kreditanstalt für Wiederaufbau – staatliche Förderbank, die Kredite und Förderprogramme im Auftrag des Bundes und der Länder vergibt.
- Median-Einkommen
- Das Einkommensniveau, das die Bevölkerung in zwei gleich große Hälften teilt: Die eine Hälfte verdient weniger, die andere mehr.
Was ist das geplante soziale Leasing?
Ein KfW-Programm, das Haushalten mit geringem Einkommen ein vergünstigtes E-Auto-Leasing ohne Anzahlung ermöglicht. Die Leasingraten sollen sich an den durchschnittlichen Mobilitätsausgaben einkommensschwacher Haushalte orientieren.
Welche Preisgrenze gilt für die Neufahrzeugförderung?
Laut Antrag sollen Neufahrzeuge für kinderlose Haushalte bis zu einem Bruttolistenpreis von 40.000 Euro, für Haushalte mit mindestens einem Kind bis 60.000 Euro förderfähig sein.
Werden auch Gebrauchtwagen gefördert?
Ja, der Antrag sieht eine separate Förderung für gebrauchte Elektrofahrzeuge bis zu einem Kaufpreis von 30.000 Euro vor, ebenfalls einkommensgestaffelt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6524 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































