- 25,5 Mio. Euro jährliche Entlastung für landwirtschaftliche Betriebe seit Mai 2025
- Geflügel-Entschädigungssatz im Tierseuchenfall von 50 auf 110 Euro erhöht
- Liquiditätshilfeprogramm für Landwirte wegen Düngemittelkrise gestartet
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6568 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte nach einem Jahr im Amt eine Bilanz seiner agrarpolitischen Maßnahmen gezogen und eine grundlegende Neuausrichtung der Landwirtschaftspolitik proklamiert. Die AfD-Fraktion hat mit der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6221) systematisch überprüft, ob die Ankündigungen des Ministers und die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD tatsächlich umgesetzt wurden. Die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6568) vom 17. Juni 2026 umfasst 22 Fragen zu Themen wie Bürokratieabbau, Pflanzenschutzmittelzulassung, Tierwohl, GAK-Förderung und Düngemittelversorgung.
- 25,5 Mio. Euro — Jährliche Entlastung durch Bürokratieabbau im Landwirtschaftsministerium (Stichtag 31. März 2026, Basis: 6. Mai 2025)
- 52 Anträge — Pflanzenschutzmittelanträge seit Einrichtung der BVL-Projektgruppe fristgerecht (innerhalb 120 Tage) beschieden
- 110 Euro — Neuer Entschädigungshöchstsatz pro Stück Geflügel im Tierseuchenfall (vorher: 50 Euro), in Kraft seit 10. März 2026
- 1. Juni 2026 — Start des Liquiditätshilfeprogramms für Landwirte wegen gestiegener Düngemittelpreise
- 22. Mai 2026 — EU-Beschluss zur Aussetzung von Zöllen auf Stickstoffdüngemittelimporte für ein Jahr
Im Detail
Im Saldo erreichten die Vorhaben des BMLEH seit dem 6. Mai 2025 eine Entlastung von 25,5 Mio. Euro an jährlichem Erfüllungsaufwand (Stichtag 31. März 2026).
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6568, Antwort zu Frage 18
Landwirte in Deutschland sind seit dem Amtsantritt von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) am 6. Mai 2025 laut eigenen Angaben der Bundesregierung um 25,5 Millionen Euro an jährlichem bürokratischen Erfüllungsaufwand entlastet worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6568 vom 17. Juni 2026) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die systematisch die Umsetzung agrarpolitischer Versprechen aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD überprüft hat.
Die 25,5 Millionen Euro beziehen sich auf den Saldo aller Regelungsvorhaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) bis zum Stichtag 31. März 2026. Die Zahl erfasst sowohl abgeschaffte als auch neu eingeführte Pflichten — so wie es die sogenannte „One-in-one-out-Regel“ der Bundesregierung vorschreibt: Für jede neue Belastung muss eine gleichwertige abgebaut werden.
Agrarpolitik-Bilanz: Was wurde umgesetzt?
Ein konkretes Ergebnis betrifft den Tierseuchenschutz: Mit einem am 10. März 2026 in Kraft getretenen Gesetz wurde der Entschädigungshöchstsatz für Geflügel im Tierseuchenfall von 50 auf 110 Euro pro Stück mehr als verdoppelt. Damit hat die Bundesregierung ein explizites Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Auch bei der Pflanzenschutzmittelzulassung verweist die Bundesregierung auf Fortschritte: Die Projektgruppe zur Neuausrichtung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat ihre Arbeit zum 19. Januar 2026 beendet und 52 Anträge fristgerecht innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmens von 120 Tagen beschieden.
Die im Juli 2025 abgeschaffte Stoffstrombilanzverordnung — eine Dokumentationspflicht für Nährstoffströme auf Betrieben — soll nach Angaben der Bundesregierung nicht durch eine vergleichbare Nachfolgeregelung ersetzt werden. Stattdessen ist ein erweitertes bundesweites Wirkungsmonitoring geplant, das auf Daten aufbaut, die Betriebe im Rahmen der Düngeverordnung ohnehin aufzeichnen müssen.
Düngemittelkrise: Liquiditätshilfen seit Juni 2026
Einen besonderen Stellenwert nimmt die aktuelle Düngemittelkrise ein, die durch die geopolitische Lage im Nahen Osten verschärft wird. Das BMLEH hat gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank im Mai 2026 ein Liquiditätshilfeprogramm aufgelegt, das zum 1. Juni 2026 gestartet ist. Auf EU-Ebene beschloss die Kommission am 22. Mai 2026 die befristete Aussetzung von Einfuhrzöllen auf wichtige Stickstoffdüngemittel — die Bundesregierung stimmte zu. Ein umfassender EU-Aktionsplan für Düngemittel vom 19. Mai 2026 sieht weitere regulatorische und finanzielle Maßnahmen vor.
Was gilt aktuell?
Mehrere im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben sind noch nicht abgeschlossen. Der rechtlich bindende Bestandsschutz für neu- und umgebaute Tierwohlställe über Fachgesetze hinaus ist noch nicht geregelt — die Bundesregierung verweist auf den bestehenden bauplanungsrechtlichen Bestandsschutz und Übergangsvorschriften. Ein einmaliges Prüf- und Zulassungsverfahren für neue Stallsysteme ist zwar im Koalitionsvertrag vereinbart, aber noch nicht terminiert. Die Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes befindet sich laut Regierung in der Ressortabstimmung, konkrete Angaben zum Zeitplan macht die Bundesregierung in dieser Antwort nicht und verweist stattdessen auf eine frühere Schriftliche Frage (BT-Drs. 21/5933). Die Forderung nach einer vollständigen Steuerbefreiung für Biokraftstoffe in der Landwirtschaft — von Minister Rainer selbst geäußert — wird nicht umgesetzt; stattdessen wurden alternative Kraftstoffe seit Januar 2026 im Rahmen der Agrardieselrückvergütung dem fossilen Agrardiesel gleichgestellt.
Die geplante Risikoausgleichsrücklage für Landwirte, mit der Betriebe Krisenvorsorge betreiben können sollen, befindet sich nach Angaben der Bundesregierung noch in der Prüfung auf eine „haushaltsverträgliche, zielgenaue sowie möglichst bürokratiearme Ausgestaltung“. Die Frage nach der Erhöhung der GAK-Mittel — im Koalitionsvertrag ausdrücklich vorgesehen — beantwortet die Bundesregierung ohne konkreten Zeitplan und verweist lediglich auf die Haushaltszwänge.
Mehr zum Thema Regierungsbeauftragte und deren Bilanz lesen Sie auch in unseren Berichten zum Drogenbeauftragten der Bundesregierung und zum Antisemitismusbeauftragten. Weitere agrarpolitisch relevante EU-Themen beleuchtet unser Beitrag zu EU-Vorschlägen und Eigentumsrechten.
Weiterlesen:
- Drogenbeauftragter der Bundesregierung: Kosten und Nutzen im ersten Jahr
- Antisemitismusbeauftragter: Bilanz nach einem Jahr im Amt
- Regierungsbeauftragte für LGBTQ+: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
Von den beschriebenen Maßnahmen sind in erster Linie landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland betroffen — insbesondere Tierhalter (durch Änderungen im Tierschutzrecht und Entschädigungsregelungen), Ackerbauern (durch Regelungen zu Düngemitteln und Pflanzenschutz) sowie Betriebe in ostdeutschen Bundesländern (durch die laufenden Verhandlungen zur BVVG-Flächenverwaltung). Mittelbar betroffen sind Verbraucher über die Lebensmittelversorgungssicherheit und Lebensmittelpreise.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen, weicht aber bei einigen Koalitionsvertragsvorhaben auf allgemeine Absichtserklärungen aus (z. B. Frage 7: 'Es wird eine Umsetzung im Laufe der Legislaturperiode angestrebt'). Bei Frage 9 zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wird auf eine andere Drucksache verwiesen statt konkret zu antworten.
Berlin, 22. Juni 2026. Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6160 ) der AfD-Bundestagsfraktion erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Danny Meiners, Mitglied im Landwirtschaftsausschuss: „Die Bundesregierung betreibt Artenschutz nach dem Prinzip Hoffnung. Obwohl die Bestände der Nonnengans mittlerweile auf rund 600.000 Rastvögel angewachsen sind, kann sie weder die Schäden… …
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 17.06.2026)
- GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz)
- Das zentrale nationale Förderinstrument des Bundes für Land- und Forstwirtschaft sowie ländliche Räume, bei dem Bundes- und Ländermittel gebündelt werden.
- Erfüllungsaufwand
- Der bürokratische Aufwand (in Euro gemessen), den Bürger, Unternehmen oder die Verwaltung für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten wie Dokumentation, Nachweise oder Meldungen aufwenden müssen.
- Stoffstrombilanz
- Frühere Pflicht für bestimmte Landwirtschaftsbetriebe, Nährstoffströme (z. B. Stickstoff, Phosphor) auf dem Betrieb zu dokumentieren — wurde im Juli 2025 abgeschafft.
Wie viel Bürokratie wurde für Landwirte abgebaut?
Laut Bundesregierung erreichten die Entlastungsmaßnahmen des Landwirtschaftsministeriums von Mai 2025 bis März 2026 im Saldo 25,5 Millionen Euro an jährlichem Erfüllungsaufwand.
Was ändert sich beim Tierseuchenschutz für Geflügelhalter?
Der gesetzliche Höchstsatz zur Entschädigung von Geflügel im Tierseuchenfall wurde von 50 auf 110 Euro pro Stück erhöht. Das Gesetz ist am 10. März 2026 in Kraft getreten.
Was unternimmt die Bundesregierung gegen steigende Düngemittelpreise?
Im Mai 2026 wurde ein Liquiditätshilfeprogramm zusammen mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestartet. Zusätzlich hat die EU am 22. Mai 2026 Einfuhrzölle auf wichtige Stickstoffdüngemittel für ein Jahr ausgesetzt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6568 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































