- Reorganisation krimineller Netzwerke wird nicht systematisch erfasst
- Follow-the-money-Ansatz als zentrales Instrument benannt
- Aktionsplan gegen OK wurde am 25. Februar 2026 vorgestellt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6567 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Drucksache 21/6567 ist die Antwort des Bundesministeriums des Innern vom 17. Juni 2026 auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6271 der AfD-Fraktion. Es handelt sich um die siebte parlamentarische Anfrage dieser Fraktion zum Themenkomplex Organisierte Kriminalität (OK) in der laufenden Wahlperiode. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie der Staat misst, ob seine Maßnahmen kriminelle Netzwerke dauerhaft schwächen oder ob diese sich nach Ermittlungen unter veränderter Struktur neu organisieren. Am 25. Februar 2026 hatten Innen-, Justiz- und Finanzministerium gemeinsam einen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität vorgestellt, dessen Wirksamkeitsmessung ebenfalls Gegenstand der Anfrage ist.
Im Detail
Eine strukturierte Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6567, S. 2
Ob kriminelle Netzwerke nach Polizeieinsätzen einfach unter neuer Führung oder mit geänderten Kommunikationswegen weitermachen, erfasst der deutsche Staat nicht systematisch. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 17. Juni 2026 auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/6567). Die Anfrage ist Teil einer Serie von sieben parlamentarischen Anfragen zur Organisierten Kriminalität in der laufenden Wahlperiode.
Reorganisation Organisierter Kriminalität: keine Daten
Auf die Frage, wie häufig sich kriminelle Netzwerke nach Ermittlungsmaßnahmen neu organisieren, und ob solche Reorganisationsstrukturen systematisch erfasst werden, lautet die Antwort der Bundesregierung knapp: „Eine strukturierte Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.“ Dieser Befund ist politisch relevant, weil er eine grundlegende Frage nach der Messbarkeit staatlicher Erfolge bei der Bekämpfung Organisierter Kriminalität aufwirft. Wer nicht erfasst, ob ein zerschlagenes Netzwerk unter anderem Namen weiterwirkt, kann kaum beurteilen, ob Maßnahmen dauerhaft wirken.
Was gilt aktuell?
Die Bewertung der Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität (OK) stützt sich derzeit überwiegend auf klassische Kennzahlen: Verfahrenszahlen, Tatverdächtigenzahlen, Schadenssummen, Sicherstellungen, Haftstrafen und Vermögensabschöpfungen. Laut Bundesregierung prüfen das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei und das Zollkriminalamt gemeinsam mit den Ländern die Lagebetrachtung zur OK fortlaufend auf Anpassungsbedarf. Ergänzend fließen Erkenntnisse aus Wissenschaft, Forschung sowie von nationalen und internationalen Partnern ein.
Ob ein kriminelles Netzwerk als „zerschlagen“ gelten kann, lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung nur anhand des Einzelfalls beurteilen. Maßgeblich sei dabei, ob die Netzwerkstrukturen und die steuernden Personen identifiziert und nachhaltig an der Fortführung ihrer kriminellen Aktivitäten gehindert wurden. Einen allgemeinen Maßstab oder eine einheitliche Definition gibt es nicht.
Aktionsplan und Follow-the-money-Ansatz
Als zentrales strategisches Instrument zur Bekämpfung übergeordneter OK-Strukturen benennt die Bundesregierung den sogenannten „Follow the money“-Ansatz: Statt nur operative Ausführungsebenen zu verfolgen, sollen kriminellen Netzwerken auf allen Ebenen Gewinne und Mittel für Reinvestitionen entzogen werden. Die Vermögensabschöpfung bildet dabei neben Kriminalprävention und konsequenter Strafverfolgung die dritte Säule der Kriminalitätsbekämpfung.
Am 25. Februar 2026 hatten das Bundesministerium des Innern (BMI), das Bundesministerium der Justiz (BMJV) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gemeinsam einen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität vorgestellt. Wie die Wirksamkeit dieses Plans gemessen werden soll, beantwortet die Regierung in BT-Drs. 21/6567 jedoch nur allgemein: Analyseinstrumente würden fortlaufend auf den Prüfstand gestellt, um fundierte Ableitungen treffen zu können. Für Details verweist sie auf die Antwort zu Frage 14 der früheren Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/4978.
Digitalisierung als Herausforderung für die OK-Bekämpfung
Auch digitale Kommunikations- und Plattformstrukturen erschweren nach Einschätzung der Bundesregierung die dauerhafte Schwächung krimineller Netzwerke. Die Strafverfolgungsbehörden müssten sich fortlaufend auf neue und wechselnde technische Gegebenheiten einstellen. Für vertiefende Informationen verweist die Regierung auf ihre frühere Antwort zu BT-Drs. 21/5125. Ähnliches gilt für die Fragen zu modularen Tatstrukturen wie „Crime-as-a-Service“ und die Auswirkungen der Digitalisierung auf bestehende Lagebilder und Analyseansätze.
Die Optimierung der Vermögensabschöpfung beschreibt die Bundesregierung als laufendes Vorhaben entsprechend dem Koalitionsvertrag. Konkrete Zeitpläne oder Erfolgskennzahlen nennt die Antwort nicht. Bei der Frage, ob Vermögensabschöpfungen tatsächlich Hintermänner treffen oder vor allem nachgeordnete Tatbeteiligte und Strohleute, gibt die Regierung an, dass entsprechende Erkenntnisse nicht vorlägen — und verweist dabei auf ihre eigene frühere Antwort zu BT-Drs. 21/5170.
Für Vergleichsdokumente zu ähnlichen parlamentarischen Anfragen über staatliche Beauftrage und deren Wirksamkeitsmessung siehe auch den Bericht über den Drogenbeauftragten der Bundesregierung sowie die Bilanz des Antisemitismusbeauftragten nach einem Jahr im Amt. Fragen zur inneren Sicherheit und staatlichen Strukturen werden auch im Überblick der wichtigsten Drucksachen vom 25.06.2026 aufgegriffen.
Weiterlesen:
- Rechtsextreme Jugendstrukturen: 23 Fragen zu Die Heimat und JN
- Drogenbeauftragter der Bundesregierung: Kosten und Nutzen im ersten Jahr
- Heute im Bundestag – 26.06.2026
Betroffen sind in erster Linie die Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Länderebene, die mit den beschriebenen Analysegrenzen arbeiten. Mittelbar betrifft das Thema alle Bürgerinnen und Bürger, da Organisierte Kriminalität Bereiche wie Drogenhandel, Geldwäsche, Schutzgelderpressung und Cyberkriminalität umfasst, die in die Gesellschaft hineinwirken.
Die Bundesregierung beantwortet einen Teil der Fragen inhaltlich, verweist bei mehreren Fragen (Nrn. 8, 10, 13) jedoch auf frühere Antworten zu anderen Kleinen Anfragen. Bei den Fragen 3 und 4 gibt sie offen an, dass keine strukturierte Erhebung stattfindet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 17.06.2026)
- Crime-as-a-Service
- Bezeichnung für arbeitsteilige kriminelle Strukturen, bei denen einzelne Leistungen (z. B. Cyberangriffe, Geldwäsche) wie kommerzielle Dienstleistungen an andere kriminelle Gruppen 'verkauft' werden.
- Vermögensabschöpfung
- Rechtliches Instrument, mit dem Strafverfolgungsbehörden kriminell erlangte Vermögenswerte einziehen können (geregelt in §§ 73 ff. StGB).
- Follow the money
- Ermittlungsansatz, der nicht primär den Täter, sondern den Geldfluss verfolgt, um kriminelle Strukturen auf allen Ebenen zu treffen und Reinvestitionen zu verhindern.
Wann gilt ein kriminelles Netzwerk als zerschlagen?
Laut Bundesregierung ist das nur anhand des Einzelfalls zu bewerten — maßgeblich ist, ob Strukturen und steuernde Personen identifiziert und nachhaltig an der Fortführung krimineller Aktivitäten gehindert wurden.
Erfasst der Staat, ob Kriminelle nach Razzien neu organisieren?
Nein. Die Bundesregierung erklärt ausdrücklich, dass eine strukturierte Erhebung zu Reorganisations- oder Nachfolgestrukturen nicht erfolgt.
Was ist der Gemeinsame Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität?
Das ist ein am 25. Februar 2026 von BMI, BMJV und BMF gemeinsam vorgelegter Plan, der Maßnahmen zur konsequenteren Bekämpfung krimineller Netzwerke und zur Entziehung ihrer finanziellen Grundlagen enthält.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6567 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.































































