- 17,86 Millionen Euro Sachschaden an Bayerns Bahnhöfen seit 2012
- Sachbeschädigungen sanken von 6.657 (2012) auf 3.636 Fälle (2025)
- Körperverletzungen werden zu über 85 Prozent aufgeklärt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6601 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundespolizei ist für die Sicherheit auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zuständig. Über ihre Polizeiliche Eingangsstatistik (PES) erfasst sie Delikte und Tatverdächtige. Seit einer Systemumstellung zum 1. Januar 2019 sind die Daten ab 2019 nicht mehr mit denen der Vorjahre vergleichbar. Die Drucksache 21/6601 beantwortet die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6208 der AfD-Fraktion und enthält ergänzend Daten der Deutschen Bahn AG zu Schadenshöhen sowie detaillierte Anlagen zur Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen.
- 17.861.010 Euro — Gesamtschaden durch Sachbeschädigungen an bayerischen Bahnhöfen laut DB AG von 2012 bis 2025.
- 6.657 Sachbeschädigungen (2012) vs. 3.636 (2025) — Die Zahl der registrierten Sachbeschädigungsdelikte hat sich seit dem Höchststand 2012 fast halbiert.
- 89,5 % Aufklärungsquote — Bei Körperverletzungsdelikten an bayerischen Bahnhöfen erreichte die Aufklärungsquote 2025 ihren höchsten Wert im Berichtszeitraum.
- 5,1 % Aufklärungsquote — Sachbeschädigungsdelikte werden dagegen nur selten aufgeklärt; 2025 lag die Quote bei 5,1 Prozent.
- 11 Bahnhöfe — Die Bundespolizeidirektion München hat gegenwärtig elf bayerische Verkehrsstationen als gefährdete Objekte nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 BPolG eingestuft.
Im Detail
Angesichts des zu verzeichnenden Anstiegs von Gewaltkriminalität an Bahnhöfen beteiligte sich die Bundespolizeidirektion München seit Oktober 2025 an bisher insgesamt -5- Schwerpunkteinsätzen der Bundespolizei an den Bahnhöfen München HBF, München-Ost, Nürnberg HBF, Augsburg HBF, Regensburg HBF, Würzburg HBF, Aschaffenburg HBF sowie am Bahnhof Rosenheim.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6601, S. 9
An bayerischen Bahnhöfen wurden zwischen 2012 und April 2026 Zehntausende Straftaten registriert — von Graffiti und Sachbeschädigungen bis hin zu Körperverletzungen und Diebstählen. Die Bundesregierung hat dazu am 22. Juni 2026 umfangreiche Kriminalstatistiken vorgelegt (BT-Drs. 21/6601), die auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6208) zurückgehen. Die Daten entstammen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei sowie der Polizeilichen Kriminalstatistik.
Bahnhofskriminalität Bayern: Sachbeschädigungen rückläufig
Bei Sachbeschädigungsdelikten — darunter auch Graffiti — zeigt die Langzeitentwicklung einen klaren Rückgang: 2012 registrierte die Bundespolizei noch 6.657 Fälle, 2025 waren es 3.636. Zwischenzeitlich sank die Zahl auf ein Tief von 2.831 im Jahr 2023. Der Gesamtschaden durch Sachbeschädigungen an bayerischen Bahnhöfen beläuft sich laut Angaben der Deutschen Bahn AG von 2012 bis 2025 auf 17.861.010 Euro. Das Schadensniveau schwankt erheblich: Von 750.701 Euro im Jahr 2018 stieg es auf 2.316.984 Euro im Jahr 2022 an, bevor es 2023 wieder auf 721.958 Euro sank und 2025 erneut auf 1.785.511 Euro anstieg.
Die Aufklärungsquote bei Sachbeschädigungen ist gering: Sie lag 2025 bei 5,1 Prozent und damit niedriger als 2012 mit 8,9 Prozent. Die Bundesregierung erklärt dies damit, dass die Polizeiliche Eingangsstatistik keine Aufklärungsquoten abbilden kann; diese werden aus der gesonderten Polizeilichen Kriminalstatistik entnommen, die auf einem anderen Erfassungszeitpunkt basiert.
Körperverletzungen: Deutlich weniger Fälle, hohe Aufklärungsquote
Körperverletzungsdelikte an bayerischen Bahnhöfen sind seit 2018 stark zurückgegangen. Wurden 2018 noch 2.431 Fälle registriert, sank die Zahl 2021 auf ein Tief von 816. Seitdem steigen die Zahlen wieder: 2024 und 2025 lagen sie bei 1.681 bzw. 1.669 Fällen. Die Aufklärungsquote ist in diesem Deliktbereich bemerkenswert hoch: Sie schwankt zwischen 84 und 89 Prozent und erreichte 2025 mit 89,5 Prozent ihren höchsten Wert im gesamten Berichtszeitraum seit 2012. Damit gelingt der Bundespolizei bei Körperverletzungen an bayerischen Bahnhöfen nahezu flächendeckend eine Tatverdächtigenermittlung.
Bahnhofskriminalität Bayern: Diebstahl und Raub massiv gesunken
Diebstahls- und Raubdelikte haben sich im Beobachtungszeitraum drastisch verändert. Von 2.310 Fällen im Jahr 2015 sank die Zahl auf nur noch 353 im Jahr 2021 — ein Rückgang um mehr als 84 Prozent. Dieser Einbruch fällt zeitlich mit der COVID-19-Pandemie zusammen. 2025 lagen die Zahlen mit 603 Fällen noch weit unter dem Vorkrisenniveau. Bemerkenswert ist die stark gestiegene Aufklärungsquote: Lag sie 2012 bei 19,4 Prozent, erreichte sie 2025 einen Wert von 51,6 Prozent — der höchste Wert im gesamten Berichtszeitraum.
Maßnahmen der Bundespolizei
Laut Drucksache setzt die Bundespolizeidirektion München auf ein breites Maßnahmenspektrum. Seit Oktober 2025 hat sie sich an fünf Schwerpunkteinsätzen an Hauptbahnhöfen in München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzburg, Aschaffenburg und Rosenheim beteiligt. Dabei wurden Waffenmitführverbote per Allgemeinverfügung erlassen sowie speziell geschulte Kriminalpräventionstechniker und sogenannte Super-Recognizer eingesetzt. Seit 2015 wurden bayernweit 17 Bahnhöfe mit modernen Videoüberwachungsanlagen unter Beteiligung der Bundespolizei ausgestattet; an 54 weiteren Bahnhöfen installierte die DB AG in Sonderprogrammen Videotechnik. Elf bayerische Verkehrsstationen sind als gefährdete Objekte nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 Bundespolizeigesetz eingestuft, was erweiterte Identitätsfeststellungen ermöglicht. Zudem bestehen Kooperationsvereinbarungen für gemeinsame Streifen mit der Bayerischen Polizei an den Standorten München, Nürnberg, Aschaffenburg und Regensburg. Die Bundespolizei plant laut Drucksache außerdem den Einsatz intelligenter Videoüberwachungssoftware, sobald entsprechende Rechtsgrundlagen und technische Voraussetzungen vorliegen.
Aufenthaltsstatus: Keine Daten verfügbar
Sechs der 34 gestellten Fragen betrafen den Aufenthaltsstatus nichtdeutscher Tatverdächtiger. Diese Fragen konnten nicht beantwortet werden: Der Aufenthaltsstatus wird im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem zwar erfasst, aber nicht in die Polizeiliche Eingangsstatistik überführt. Die Drucksache enthält hingegen detaillierte Aufschlüsselungen der Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeit, die als Anlagen 1 bis 3 auf der Internetseite des Bundestages abrufbar sind. Ähnliche Fragestellungen zur Datenverfügbarkeit bei Bundesbehörden tauchen regelmäßig in parlamentarischen Anfragen auf.
Die Bundespolizei bewertet ihre Bekämpfungsstrategie als wirksam und verweist auf den fortlaufenden Austausch mit der Bayerischen Polizei und der Konzernsicherheit der Deutschen Bahn. Fragen zur Sicherheit im öffentlichen Raum beschäftigen den Bundestag in verschiedenen Kontexten.
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Betroffen sind täglich Millionen Bahnreisende an bayerischen Bahnhöfen, insbesondere an stark frequentierten Knotenpunkten wie München Hauptbahnhof, Nürnberg Hauptbahnhof, Augsburg Hauptbahnhof und Regensburg Hauptbahnhof. Auch Bahnpersonal und Mitarbeitende der DB-Sicherheit sind von der Kriminalitätslage betroffen.
Die Bundesregierung hat die Mehrzahl der Fragen vollständig beantwortet. Sechs Fragen zum Aufenthaltsstatus nichtdeutscher Tatverdächtiger (Fragen 6, 11, 16, 24, 29, 34) wurden mit dem Verweis abgelehnt, dass diese Daten aus dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem nicht in die Polizeiliche Eingangsstatistik überführt werden und daher nicht vorliegen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 22.06.2026) Bahnhöfe in Bayern: AfD erfragt Gewalt- und Diebstahlsstatistik →
- Polizeiliche Eingangsstatistik (PES)
- Statistik der Bundespolizei, die Delikte und Tatverdächtige zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens erfasst. Sie ist nicht mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vergleichbar, die auf Abschluss der Ermittlungen basiert.
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
- Ausgangsstatistik der Polizei, die Fälle nach Abschluss der polizeilichen Bearbeitung ausweist. Aus ihr werden Aufklärungsquoten ermittelt.
- Gefährdetes Objekt (§ 23 Abs. 1 Nr. 4 BPolG)
- Örtlichkeiten, die die Bundespolizei aufgrund einer Gefahrenprognose als gefährdet einstuft. Diese Einstufung erlaubt Identitätsfeststellungen von Personen in dem Bereich.
Wie viele Sachbeschädigungen gab es 2025 an bayerischen Bahnhöfen?
Im Jahr 2025 registrierte die Bundespolizei 3.636 Sachbeschädigungsdelikte an bayerischen Bahnhöfen — deutlich weniger als der Höchststand von 6.657 im Jahr 2012.
Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Körperverletzungen an Bahnhöfen?
Die Aufklärungsquote bei Körperverletzungsdelikten liegt konstant hoch: Im Jahr 2025 betrug sie 89,5 Prozent, im Zeitraum 2012 bis 2025 lag sie stets zwischen 84 und 89 Prozent.
Warum liegen keine Daten zum Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen vor?
Der Aufenthaltsstatus wird im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem der Bundespolizei erfasst, aber nicht in die Polizeiliche Eingangsstatistik (PES) überführt. Daher kann darüber keine statistische Aussage gemacht werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6601 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































