- 862.400 ausländische Kinder bezogen 2024 Bürgergeld — Verdreifachung seit 2010
- Ausgaben für ausländische Kinder stiegen von 668 Mio. auf 3,58 Mrd. Euro jährlich
- 23 Fragen zu Fallzahlen, Kosten und Regionen für das Jahr 2025 gestellt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6716 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende, umgangssprachlich als Bürgergeld bekannt. Kinder gelten als Teil einer Bedarfsgemeinschaft und erhalten eigene Regelleistungen. Die vorliegende Anfrage knüpft an frühere Anfragen der AfD-Fraktion an, darunter BT-Drs. 21/2682 und 20/12358, die Daten bis Ende 2024 enthielten. Die Zahlen aus diesen Vorgänger-Drucksachen bilden die Grundlage für die Vorbemerkung der Fragesteller; eine unabhängige Verifikation dieser Angaben ist auf Basis des vorliegenden Dokuments nicht möglich.
- 862.400 — ausländische Kinder im SGB-II-Leistungsbezug im Dezember 2024 (laut Vorbemerkung der Fragesteller)
- 888.400 — deutsche Kinder im SGB-II-Leistungsbezug im Dezember 2024 (laut Vorbemerkung der Fragesteller)
- 3,58 Mrd. Euro — jährliche Bürgergeld-Ausgaben für ausländische Kinder im Jahr 2024 (laut Vorbemerkung der Fragesteller; 2010: 668 Mio. Euro)
- 2,64 Mrd. Euro — jährliche Bürgergeld-Ausgaben für deutsche Kinder im Jahr 2024 (laut Vorbemerkung der Fragesteller; 2010: 2,58 Mrd. Euro)
- 23 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage, u. a. zu regionalen Verteilungen, Bezugsdauern und Bedarfsgemeinschaftsstrukturen
Im Detail
Mehr als jedes dritte ausländische Kind in Deutschland (36,8 Prozent) bezog Stand Dezember 2024 Leistungen nach SGB II (Bürgergeld). Zum Vergleich: Bei deutschen Kindern waren es zu diesem Zeitpunkt 7,4 Prozent.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6716
Rund 1,75 Millionen Kinder in Deutschland bezogen laut früheren Bundestagsdrucksachen zum Stand Dezember 2024 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II — also Bürgergeld. Davon entfielen nach Angaben der Fragesteller in BT-Drs. 21/2682 rund 862.400 auf ausländische und rund 888.400 auf deutsche Minderjährige. Die AfD-Fraktion hat mit der Kleinen Anfrage 21/6716 vom 25. Juni 2026 nun aktuelle Zahlen für das Jahr 2025 angefordert.
Was gilt aktuell?
Kinder unter 15 Jahren sind im SGB-II-System keine eigenständigen Leistungsberechtigten, sondern Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Sie erhalten einen eigenen Regelsatz, der sich nach Altersstufen richtet. Seit der Bürgergeld-Reform 2023 wurden die Regelbedarfe angehoben. Die Höhe der Leistungen sowie die Zahl der berechtigten Kinder werden von der Bundesagentur für Arbeit statistisch erfasst und regelmäßig veröffentlicht.
Bürgergeld-Bezug von Kindern: Entwicklung seit 2010
Die Vorbemerkung der Fragesteller — die die Position der einreichenden Fraktion widerspiegelt — verweist auf eine deutliche Verschiebung in der Zusammensetzung der minderjährigen SGB-II-Empfänger. Demnach sank die Zahl der deutschen Kinder im Bürgergeld-Bezug zwischen 2010 und 2024 von rund 1,37 Millionen auf rund 888.400, während die Zahl der ausländischen Kinder im gleichen Zeitraum von rund 304.000 auf rund 862.400 stieg — eine Verdreifachung. Die jährlichen Ausgaben für ausländische Kinder sollen sich laut Fragesteller von 668 Millionen Euro (2010) auf 3,58 Milliarden Euro (2024) mehr als verfünffacht haben, während die Ausgaben für deutsche Kinder mit 2,58 Milliarden Euro (2010) bzw. 2,64 Milliarden Euro (2024) weitgehend konstant blieben. Diese Zahlen sind Bestandteil der Vorbemerkung und nicht als unabhängig verifikate Fakten zu werten.
23 Fragen zu Fallzahlen, Kosten und Regionen
Die Anfrage umfasst insgesamt 23 Einzelfragen. Im Kern geht es um aktuelle Daten zum Stichtag 31. Dezember 2025, aufgeschlüsselt nach deutschen und ausländischen Kindern sowie nach Staatsangehörigkeit — darunter EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige und Herkunftsländer wie die Ukraine, Syrien, Afghanistan, Irak und Nigeria. Gefragt wird auch nach der regionalen Verteilung: Welche 15 Kreise und kreisfreien Städte weisen die höchsten und niedrigsten SGB-II-Quoten für Kinder auf? Welche Bundesländer stehen an der Spitze?
Darüber hinaus erkundigt sich die Anfrage nach der Bezugsdauer: Wie viele Kinder befinden sich seit mindestens zwei, vier oder sechs Jahren ununterbrochen im Leistungsbezug? Auch die Struktur der Bedarfsgemeinschaften ist Gegenstand der Fragen — etwa ob in der Haushaltsgemeinschaft ein erwerbstätiger Erwachsener lebt (sogenannter aufstockender Bezug) oder nicht. Schließlich fragt die AfD nach dem Anteil von Kindern in Bedarfsgemeinschaften mit vier oder mehr Kindern sowie nach den gesamten Zahlungsansprüchen auf Jahresbasis, differenziert nach Nationalität und Bundesland.
Politischer Kontext
Die Anfrage reiht sich in eine Serie von parlamentarischen Initiativen der AfD ein, die statistische Daten zum Sozialleistungsbezug und zur Demografie von Leistungsempfängern erheben. Vorgänger-Drucksachen wie 21/2682 und 20/12358 lieferten die Ausgangsdaten, auf die in der Vorbemerkung Bezug genommen wird. Die Bundesregierung hat bis zum 16. Juli 2026 Zeit, die 23 Fragen zu beantworten. Ob und in welchem Umfang Daten auf Kreisebene vorliegen und veröffentlicht werden, bleibt abzuwarten — bei früheren Anfragen ähnlicher Art verwies die Bundesagentur für Arbeit teils auf Datenschutzgründe oder eingeschränkte Datenverfügbarkeit auf kleinräumiger Ebene.
Vergleichbare Themen — wie die Finanzierung von Sozialleistungen und die Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen — sind auch bei der Rettungsdienst-Finanzierung und anderen Sozialausgaben politisch umstritten. Daten zu Staatsausgaben und Personalkosten in Bundesbehörden finden sich etwa beim BKM-Bericht zu Personalkosten.
Weiterlesen:
- Rettungsdienst-Finanzierung: Kommunen bleiben auf Kosten sitzen
- BKM-Behörde: Krankenstand sinkt, Personalkosten steigen auf 162 Mio. Euro
- Übergewinnsteuer: Verbraucherentlastung ohne rechtliche Zweckbindung
Betroffen sind rund 1,75 Millionen minderjährige Kinder in Deutschland, die SGB-II-Leistungen beziehen, sowie deren Familien. Die Anfrage richtet sich auf die statistische Aufschlüsselung dieser Gruppe nach Nationalität, Herkunftsland und Region.
Die Kleine Anfrage wurde am 25. Juni 2026 im Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zur Beantwortung, die Antwortfrist läuft bis zum 16. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als separate Drucksache veröffentlicht.
- SGB II / Bürgergeld
- Das Sozialgesetzbuch II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Seit 2023 wird diese Leistung als Bürgergeld bezeichnet.
- Bedarfsgemeinschaft
- Eine Gruppe von Personen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften — in der Regel Eltern und ihre minderjährigen Kinder —, für die Bürgergeld berechnet wird.
- Drittstaatsangehörige
- Personen, die weder die deutsche noch eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen.
Wie viele Kinder bezogen 2024 Bürgergeld?
Laut Vorbemerkung der Fragesteller bezogen im Dezember 2024 rund 862.400 ausländische und rund 888.400 deutsche Kinder Leistungen nach SGB II.
Was kostet das Bürgergeld für Kinder jährlich?
Laut Vorbemerkung der Fragesteller beliefen sich die jährlichen Ausgaben 2024 auf 2,64 Mrd. Euro für deutsche und 3,58 Mrd. Euro für ausländische Kinder.
Was fragt die AfD konkret?
Die AfD stellt 23 Fragen zu Fallzahlen, Anteilen, Ausgaben, Bezugsdauern und regionalen Unterschieden für das Jahr 2025, differenziert nach Nationalität und Staatsangehörigkeit.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6716 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































