- Krankenstand im BKM-Geschäftsbereich sank von 27 auf 23,55 Tage (2023–2024)
- Personalkosten stiegen in zehn Jahren von 122,5 auf 162,5 Millionen Euro
- BKM-Behörde selbst: Personalbestand wuchs von 244 auf 439 Stellen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6593 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verantwortet einen Geschäftsbereich, zu dem unter anderem das Bundesarchiv und die 2020 gegründete Kunstverwaltung des Bundes gehören. In den Gesundheitsförderungsberichten des Bundesinnenministeriums wies der BKM-Geschäftsbereich zuletzt wiederholt einen überdurchschnittlichen Krankenstand aus. Der Bericht für 2023 nannte rund 27 Arbeitstage krankheitsbedingte Abwesenheit pro Beschäftigten — der höchste Wert aller Bundesbehörden. Die AfD-Fraktion hatte bereits zur Wahlperiode zuvor mit BT-Drs. 20/12936 ähnliche Fragen gestellt und legt mit der aktuellen Anfrage eine Fortschreibung vor.
- 23,55 Tage — durchschnittliche krankheitsbedingte Fehltage je Beschäftigtem im BKM-Gesamtgeschäftsbereich (2024), gegenüber 24,34 Tagen im Jahr 2014.
- 15,77 Tage — Fehltage in der BKM-Kernbehörde allein (2024), gegenüber 11,56 Tagen im Jahr 2014.
- 162,5 Mio. Euro — Personalkosten im Gesamtgeschäftsbereich Ende 2024 (2014: 122,5 Mio. Euro).
- 33,4 Mio. Euro — Personalkosten allein in der BKM-Kernbehörde Ende 2024 (2014: 13,9 Mio. Euro).
- 2.748 Beschäftigte — Personalstand im Gesamtgeschäftsbereich Ende 2024 (Ende 2014: 2.622).
Im Detail
Die krankheitsbedingten Fehltage beim BKM sind von 19,26 Tage im Jahr 2023 auf 15,77 im Jahr 2024 gesunken.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6593, S. 5
Der Krankenstand in den Kulturbehörden des Bundes ist zuletzt gesunken — liegt aber weiterhin über dem Durchschnitt der gesamten unmittelbaren Bundesverwaltung. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 22. Juni 2026 (BT-Drs. 21/6593) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Die Anfrage knüpft an eine frühere Befragung aus der 20. Wahlperiode an und legt damit einen Zehnjahresvergleich vor.
Krankenstand im BKM-Geschäftsbereich: Rückgang, aber weiter überdurchschnittlich
Im gesamten Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) — bestehend aus der Kernbehörde, dem Bundesarchiv und der 2020 gegründeten Kunstverwaltung des Bundes — betrugen die durchschnittlichen krankheitsbedingten Fehltage Ende 2024 rund 23,55 Tage je Beschäftigtem. Das ist ein Rückgang gegenüber dem Jahr 2023, als noch rund 27 Tage je Beschäftigtem verzeichnet wurden, und gegenüber dem Vergleichswert aus 2014 (24,34 Tage). Laut Bundesregierung weist der Gesundheitsförderungsbericht 2024 aus, dass der BKM nicht mehr den höchsten Krankenstand aller Bundesbehörden hält — ein Titel, den er laut Vorbemerkung der Fragesteller mehrere Jahre innehatte.
Für die BKM-Kernbehörde allein zeigt sich hingegen ein anderes Bild: Der Krankenstand stieg dort von 11,56 Tagen (2014) auf 15,77 Tage (2024). Die Bundesregierung weist darauf hin, dass einzelne Langzeiterkrankungen bei einem kleinen Personalbestand statistisch überproportional ins Gewicht fallen und Rückschlüsse auf den allgemeinen Gesundheitszustand der Belegschaft nur eingeschränkt möglich sind.
Personalkosten stiegen in zehn Jahren um ein Drittel
Deutlich gestiegen sind im Betrachtungszeitraum die Personalkosten. Im gesamten BKM-Geschäftsbereich wuchsen sie von rund 122,5 Millionen Euro (Ende 2014) auf rund 162,5 Millionen Euro (Ende 2024) — ein Anstieg um gut ein Drittel. Die Durchschnittskosten je Beschäftigtem erhöhten sich von 47.000 auf 59.000 Euro. Besonders stark stiegen die Kosten in der Kernbehörde selbst: von 13,9 Millionen Euro (2014) auf 33,4 Millionen Euro (2024), was auch mit dem starken Personalaufwuchs der Behörde zusammenhängt: Der Stellenbestand dort verdoppelte sich nahezu von 244 auf 439 Beschäftigte.
Im Bundesarchiv lagen die Personalkosten Ende 2024 bei rund 126,6 Millionen Euro (2014: 108,6 Millionen Euro). Die Kunstverwaltung des Bundes, 2020 neu gegründet, verursachte Ende 2024 Personalkosten von 2,4 Millionen Euro bei 39 Beschäftigten.
Was gilt aktuell bei Vertretungskosten?
Zu den Zusatzkosten, die durch Krankenvertretungen entstehen, erklärt die Bundesregierung, dass weder beim BKM noch im Geschäftsbereich gesondert ausweisbare Mehrkosten anfallen. Vertretungsaufgaben werden laut Antwort im Rahmen der vorhandenen Personalressourcen wahrgenommen — eine Bezifferung der indirekten Kosten, etwa durch Mehrbelastung des verbleibenden Personals, erfolgt nicht.
Maßnahmen zur Senkung des Krankenstandes
Die Bundesregierung bewertet die bisher ergriffenen Maßnahmen positiv, verweist jedoch auf den mittel- bis langfristigen Charakter des Prozesses. Konkrete Gesundheitsförderungsmaßnahmen, die bereits in BT-Drs. 20/12936 genannt wurden, sollen fortgesetzt werden. Für das laufende Jahr ist laut Antwort erneut eine Online-Umfrage (MOLA) unter den Beschäftigten mit Unterstützung der Unfallversicherung Bahn und Bund geplant — ein Instrument, das zuletzt 2022 eingesetzt wurde.
Untersuchungen zur Arbeitsethik oder Motivation der Beschäftigten, wie von den Fragestellern thematisiert, werden in der Antwort nicht gesondert erwähnt. Die Bundesregierung setzt stattdessen auf regelmäßigen Austausch zwischen BKM und den Geschäftsbereichsbehörden im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht.
Strukturelle Veränderungen des Geschäftsbereichs erschweren den Direktvergleich über zehn Jahre: Die BStU wurde 2021 in das Bundesarchiv eingegliedert, das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) wechselte zum 1. November 2025 in den Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Diese Umstrukturierungen beeinflussen die Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Zahlen. Mehr zu Kosten und Bilanz von Bundesbeauftragten und zu Beauftragten der Bundesregierung finden sich in weiteren Drucksachen.
Weiterlesen:
- Pflegebeauftragter: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
- Rüstungskontrollbeauftragte: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
- GKV-Reform: Bilanz der Gesundheitsministerin nach einem Jahr
Betroffen sind rund 2.748 Beschäftigte im BKM-Geschäftsbereich (Stand Ende 2024), darunter 439 in der BKM-Kernbehörde, 2.249 im Bundesarchiv und 39 in der Kunstverwaltung des Bundes. Die Daten betreffen sowohl Beamte als auch Tarifbeschäftigte und werden nach Laufbahngruppe und Geschlecht differenziert ausgewiesen.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen vollständig mit tabellarischen Daten. Bei Frage 8 zu den Zusatzkosten für Krankheitsvertretungen verweist sie darauf, dass keine gesondert ausweisbaren Mehrkosten entstehen, da Vertretungen im Rahmen vorhandener Personalressourcen erfolgen — eine inhaltlich nachvollziehbare, aber nicht quantifizierte Antwort. Zur Frage nach Untersuchungen über Arbeitsethik und Motivation der Belegschaft äußert sie sich nur allgemein.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 22.06.2026) 27 Fehltage: Kulturbehörde führt Krankenstand-Ranking an →
- Geschäftsbereich
- Alle einer obersten Bundesbehörde oder einem Beauftragten nachgeordneten Behörden und Einrichtungen; beim BKM zählen Bundesarchiv und Kunstverwaltung des Bundes dazu.
- Langzeiterkrankung
- Im Kontext der Bundesverwaltung: krankheitsbedingte Abwesenheit von mehr als 30 Tagen am Stück.
- BKM
- Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien; zuständig für Kulturpolitik des Bundes und Medienpolitik auf Bundesebene.
Hat der BKM noch immer den höchsten Krankenstand aller Bundesbehörden?
Laut Gesundheitsförderungsbericht 2024 hat der BKM-Geschäftsbereich nicht mehr den höchsten Krankenstand. Die Werte sind im Vergleich zu 2023 zurückgegangen, liegen aber weiterhin über dem Durchschnitt der Bundesbehörden.
Wie hoch sind die Personalkosten im BKM-Bereich heute?
Die Personalkosten im gesamten BKM-Geschäftsbereich betrugen Ende 2024 rund 162,5 Millionen Euro; 2014 waren es rund 122,5 Millionen Euro.
Entstehen dem Staat Mehrkosten durch die vielen Krankheitsfälle?
Laut Bundesregierung entstehen keine gesondert ausweisbaren Mehrkosten, da Vertretungen im Rahmen der vorhandenen Personalressourcen übernommen werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6593 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































