- 9 Milliarden Euro Rundfunkbeiträge jährlich auf dem Prüfstand
- 3,65 Millionen Beitragskonten Ende 2025 im Mahnverfahren
- Abschlussbericht der geplanten Kommission bis 1. Juli 2028
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6929 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit der Einführung des Rundfunkstaatsvertrags in der Nachkriegszeit hat sich die Medienlandschaft grundlegend gewandelt: Aus dem analogen Drei-Säulen-System aus Presse, Hörfunk und Fernsehen ist ein globaler, digitaler Informationsraum mit Plattformen, sozialen Medien und KI-Systemen geworden. Der Rundfunkstaatsvertrag wurde erst 2020 zum Medienstaatsvertrag; auf EU-Ebene entstanden mit dem Digital Services Act (DSA), dem European Media Freedom Act (EMFA) und dem AI Act zusätzliche Regelwerke. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erhält laut Antrag jährlich rund 9 Milliarden Euro aus Pflichtbeiträgen und sieht sich gleichzeitig wachsender Akzeptanzkritik gegenüber.
- ca. 9 Mrd. Euro — jährliche Einnahmen des ÖRR aus verpflichtend erhobenen Rundfunkbeiträgen (laut Antrag).
- 3,65 Mio. — Beitragskonten im Mahnverfahren Ende 2025 laut Jahresbericht 2025 des Beitragsservice.
- 18,31 Mio. — Mahnmaßnahmen, die der Beitragsservice im Laufe des Jahres 2025 eingeleitet hat.
- 1,39 Mio. — Vollstreckungsersuchen, die 2025 auf den Weg gebracht wurden.
- 34 % — Anteil der 18- bis 24-Jährigen, für die soziale Medien die wichtigste Nachrichtenquelle sind (Digital News Report 2025).
Im Detail
Je weiter sich die staatliche Regulierung professioneller Medien auf die Kommunikationsräume der Bürger ausweitet und verlagert, desto höher muss der Anspruch demokratischer Legitimation, parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Transparenz sein.
— Begründung BT-Drs. 21/6929, AfD-Fraktion
Die bestehende deutsche Medienordnung stammt in ihren Grundzügen aus der Nachkriegszeit — einer Epoche, in der Presse, Hörfunk und Fernsehen die drei zentralen Säulen öffentlicher Meinungsbildung bildeten. Mit der Digitalisierung ist diese Welt grundlegend verändert worden. Die AfD-Fraktion beantragt daher mit BT-Drs. 21/6929 vom 7. Juli 2026 die Einsetzung einer Enquete-Kommission unter dem Titel „Informations- und Kommunikationsordnung des 21. Jahrhunderts“, die diese Grundlagen ergebnisoffen neu bewerten soll.
Medienordnung im digitalen Wandel
Im Kern steht die Frage, ob die Regulierungslogik der analogen Rundfunkära noch in eine Welt passt, in der Informationen in Echtzeit global zirkulieren und von Plattformen, Suchmaschinen, KI-Systemen sowie Millionen privater Nutzer verbreitet werden. Laut Antrag hat eine grundlegende politische Debatte darüber bislang nicht stattgefunden. Statt die Medienordnung neu zu denken, sei der alte Rahmen schrittweise auf digitale Räume ausgedehnt worden — mit dem Ergebnis einer zersplitterten Regulierungslandschaft, die kaum noch erklärbar sei. So kann geschriebener Text im Internet heute gleichzeitig den Aufsichtsregeln des ÖRR, der freiwilligen Selbstkontrolle des Deutschen Presserates oder der Aufsicht einer Landesmedienanstalt unterliegen — je nach Herkunft des Textes.
ÖRR und Rundfunkbeitrag im Fokus
Ein besonderes Gewicht legt der Antrag auf die Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR). Dieser erhält jährlich rund 9 Milliarden Euro aus verpflichtend erhobenen Beiträgen — laut Antrag eine weltweit nahezu einzigartige Finanzierungsgarantie. Gleichzeitig befanden sich Ende 2025 rund 3,65 Millionen Beitragskonten im Mahnverfahren; im Laufe des Jahres wurden 18,31 Millionen Mahnmaßnahmen und 1,39 Millionen Vollstreckungsersuchen eingeleitet. Der Antrag sieht darin ein Zeichen wachsender gesellschaftlicher Akzeptanzprobleme. Hinzu kommt die Konkurrenz: Der ÖRR tritt mit beitragsfinanzierten Onlineangeboten in direkten Wettbewerb zu privatwirtschaftlichen Presseunternehmen, die staatlich gerade nicht abgesichert sind. Laut Antrag kehrt sich damit die ursprüngliche Logik der Medienordnung um.
KI und Plattformregulierung als neue Herausforderungen
Neben dem ÖRR soll die Enquete-Kommission auch untersuchen, welche Auswirkungen KI-Systeme, algorithmische Empfehlungen und synthetisch erzeugte Inhalte auf Informationszugang und demokratische Willensbildung haben. Laut Digital News Report 2025 sind soziale Medien bereits für 34 Prozent der 18- bis 24-Jährigen die wichtigste Nachrichtenquelle; 17 Prozent kommen ausschließlich über soziale Medien mit Nachrichten in Kontakt. Die Medienordnung hat auf diesen Wandel noch keine systematische Antwort gefunden — ein Befund, den der Antrag als strukturelles Versäumnis wertet.
Was gilt aktuell?
Aktuell regeln der Medienstaatsvertrag der Länder (seit 2020), EU-Instrumente wie der Digital Services Act und der European Media Freedom Act sowie nationale Rundfunkgesetze das Medien- und Plattformrecht. Die Zuständigkeiten sind zwischen Bund, Ländern und EU aufgeteilt. Der Antrag sieht in dieser Verzahnung ein Problem für die Staatsferne der Medienordnung: Je mehr staatliche und halbstaatliche Akteure in Regulierung und Aufsicht zusammenwirken, desto schwieriger werde es, dieses verfassungsrechtliche Grundprinzip zu gewährleisten.
Die vorgeschlagene Enquete-Kommission soll aus 14 Bundestagsabgeordneten und 14 externen Sachverständigen bestehen. Die Sitzverteilung folgt der Fraktionsstärke: CDU/CSU stellt fünf, AfD und SPD je drei, Grüne zwei und Die Linke ein Mitglied. Der Abschlussbericht ist laut Antrag bis zum 1. Juli 2028 vorzulegen; halbjährliche Zwischenberichte sind ebenfalls vorgesehen. Thematisch verwandt sind frühere parlamentarische Debatten, etwa zu Regulierungsfolgen im Sozialbereich oder zur Frage staatlicher Finanzierungspflichten. Grundsätzliche Fragen nach dem Verhältnis zwischen Staat, Institutionen und Bürgerrechten berühren auch Themen wie rechtliche Schutzinstrumente oder den parlamentarischen Weg eines Fraktionsantrags.
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Betroffen sind alle rund 46 Millionen Rundfunkbeitragszahler in Deutschland, privatwirtschaftliche Medienunternehmen, die im digitalen Raum mit beitragsfinanziertem ÖRR-Angebot konkurrieren, sowie Nutzer sozialer Medien und digitaler Plattformen, deren Kommunikationsräume zunehmend reguliert werden.
Berlin, 6. Juli 2026. Zum Impulspapier zur digitalen Souveränität erklärt Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung, Robin Jünger: „Jetzt ist es amtlich: Erst lehnen die Altparteien die AfD-Fraktion ab – dann schreiben ihre Netzwerke unsere Ideen ab. Die Bundesregierung hat Deutschland jahrelang in digitale Abhängigkeit geführt: von… …
Der Antrag wurde am 7. Juli 2026 eingebracht und muss zunächst im Bundestag beraten werden. Üblicherweise erfolgt nach der Einbringung eine Überweisung an den zuständigen Ausschuss, bevor das Plenum abschließend abstimmt. Ob eine Mehrheit für die Einsetzung einer solchen Enquete-Kommission zustande kommt, hängt von der Zustimmung der anderen Fraktionen ab.
- Enquete-Kommission
- Parlamentarisches Untersuchungsgremium aus Abgeordneten und Sachverständigen, das komplexe gesellschaftliche Fragen analysiert und Empfehlungen an den Bundestag erarbeitet.
- Digital Services Act (DSA)
- EU-Verordnung zur Regulierung digitaler Plattformen und Marktplätze, die u. a. Haftungsregeln und Transparenzpflichten für Anbieter festlegt.
- Staatsferne
- Verfassungsrechtliches Prinzip, das eine direkte staatliche Einflussnahme auf Medieninhalte und Rundfunkorganisationen verbietet, um Meinungsfreiheit zu schützen.
Was ist eine Enquete-Kommission?
Eine Enquete-Kommission ist ein parlamentarisches Gremium, das komplexe Themen langfristig untersucht und dem Bundestag Handlungsempfehlungen vorlegt. Sie besteht aus Abgeordneten und externen Sachverständigen.
Was soll die Kommission konkret untersuchen?
Laut Antrag soll sie elf Fragenbereiche bearbeiten, darunter die Rolle des ÖRR im digitalen Raum, Plattformregulierung, KI-Einfluss auf Meinungsbildung und EU-Medienpolitik.
Wie groß wäre die Kommission?
Der Antrag sieht 14 Bundestagsabgeordnete und 14 externe Sachverständige vor, verteilt auf die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6929 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































