- Bundesprogramm Demokratie leben! kostet jährlich dreistellige Millionenbeträge
- Bundesrechnungshof rügte: Fast ein Fünftel der Projekte überschritt Förderhöchstbetrag
- Förderrichtlinie laut Bericht in Periode 2020–2024 insgesamt 277-mal umgangen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6925 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ existiert seit 2015 und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verantwortet. Es fördert lokale ‚Partnerschaften für Demokratie‘, zivilgesellschaftliche Projekte und überregionale Träger mit dem Ziel, Demokratie zu stärken, Vielfalt zu gestalten und Extremismus vorzubeugen. Der Bundesrechnungshof hat in einer abschließenden Prüfungsmitteilung Mängel bei der Einhaltung der Förderrichtlinien und bei der Verwendungsnachweisprüfung festgestellt. Die Förderrichtlinie wurde nach einem Bericht der Zeitung ‚Die Welt‘ in der Förderperiode 2020–2024 demnach 277-mal umgangen.
- Fast 1/5 der Förderungen — überschritten laut Bundesrechnungshof die maximal zulässige Förderhöhe
- Über 1/3 der Verwendungsnachweise — gingen laut Bundesrechnungshof nicht fristgemäß ein, ohne Konsequenzen
- 277-mal — soll die Förderrichtlinie laut Welt-Bericht in der Periode 2020–2024 umgangen worden sein
- ~850.000 Euro — soll laut Nius-Bericht ein Verband im Migrationsberatungsbereich allein 2025–2026 aus dem Programm erhalten haben
- 171.922 Euro — fließen laut städtischer Haushaltsplanung 2025/2026 allein an die Heidelberger ‚Partnerschaft für Demokratie‘
Im Detail
„Weit über ein Drittel der vorzulegenden Zwischen- und Verwendungsnachweise für die untersuchten Projektförderungen ging nicht fristgemäß beim BAFzA ein. Abgesehen von einer Rüge der Verspätung im Abschlussschreiben zur Verwendungsnachweisprüfung hatte dies keine Konsequenzen für die Zuwendungsempfänger.“
— Abschließende Mitteilung des Bundesrechnungshofs, zitiert in BT-Drs. 21/6925
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ steht seit Jahren in der politischen Debatte. Seit 2015 fördert das Bundesfamilienministerium damit Vereine, Initiativen und lokale Strukturen zur Stärkung von Demokratie und Extremismusprävention – mit jährlichen Bundesmitteln in dreistelliger Millionenhöhe. Nun verlangt die AfD-Fraktion in BT-Drs. 21/6925 vom 7. Juli 2026 die sofortige Einstellung des Programms.
Was gilt aktuell?
Das Bundesprogramm Demokratie leben! fördert derzeit lokale ‚Partnerschaften für Demokratie‘, überregionale Träger und zivilgesellschaftliche Projekte nach einer Förderrichtlinie des BMFSFJ. Gefördert werden ausschließlich gemeinnützige Organisationen. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) wickelt die Förderungen im Auftrag des Ministeriums ab. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht laut Richtlinie nicht; die Vergabe liegt im Ermessen des Zuwendungsgebers.
Kritik aus dem Bundesrechnungshof
Kern der Argumentation im Antrag sind Feststellungen des Bundesrechnungshofs: Demnach überschritt das BAFzA in fast einem Fünftel der untersuchten Projektförderungen die nach der Förderrichtlinie maximal zulässige Förderhöhe. Zudem gingen weit über ein Drittel der Zwischen- und Verwendungsnachweise nicht fristgemäß ein – ohne dass dies Konsequenzen für die Zuwendungsempfänger hatte. Laut einem Bericht der Zeitung ‚Die Welt‘ wurde die Förderrichtlinie in der abgelaufenen Förderperiode 2020–2024 insgesamt 277-mal umgangen.
Einzelfälle im Fokus des Antrags
Der Antrag listet mehrere Einzelfälle auf, die aus Sicht der Fraktion die Problematik belegen. Im Zusammenhang mit der Tat in Stade soll eine Frau, die nach Medienberichten den mutmaßlichen Fluchtwagen fuhr, für eine Organisation tätig gewesen sein, die allein 2025 und 2026 knapp 850.000 Euro aus dem Programm Demokratie leben! erhalten habe. Die Antragsteller betonen dabei ausdrücklich, dass ein strafrechtlich relevanter Tatbeitrag bislang nicht rechtskräftig festgestellt und ein Zusammenhang zwischen Förderung und Tat nicht belegt ist. Im Fall der sogenannten Hammerbande verweist der Antrag auf eine Outing-Plattform, deren Gründer für das ‚Mobile Beratungsteam gegen Rechtsextremismus‘ (mbt) in Bremen tätig sei. Das mbt erhielt laut Bundesregierungsantwort auf eine frühere Kleine Anfrage 2021 und 2022 jeweils 5.000 Euro aus dem Programm. Zudem habe ein Jugendzentrum in Göttingen, das laut Antrag als Rückzugsraum für linksextreme Aktivitäten bekannt sei, 2020 und 2022 jeweils 1.000 Euro erhalten.
Amadeu Antonio Stiftung und weitere Beispiele
Besonderes Gewicht legt der Antrag auf die Amadeu Antonio Stiftung: Laut einer Auflistung der Bundesregierung habe diese Organisation von 2020 bis 2025 fast 18 Millionen Euro aus Bundesmitteln erhalten. Die Fraktion wirft der Bundesregierung vor, konkrete Fragen zur Mittelverwendung der Stiftung nicht umfassend beantwortet zu haben. Allein an die Heidelberger ‚Partnerschaft für Demokratie‘ fließen laut städtischem Haushaltsplan 2025/2026 insgesamt 171.922 Euro aus dem Fördertopf von Demokratie leben!.
Kernforderung: Sofortige Einstellung
Die AfD-Fraktion fordert den Bundestag auf, die Bundesregierung zur sofortigen Einstellung des Bundesprogramms Demokratie leben! aufzufordern. Zur Begründung führt sie an, dass die Förderrichtlinie strukturell keine parteipolitische Neutralität sicherstelle, die Ermessensregelungen zu weit gefasst seien und die Kontrolle über die Mittelverwendung unzureichend funktioniere. Auch beanstandet der Antrag, dass die Richtlinie explizit Betroffene von rechtsextremistischer Gewalt nennt, andere Extremismusformen wie Links- oder Islamismus aber nicht gleichwertig einbezieht. Dies führe dazu, dass vorwiegend Organisationen eines bestimmten weltanschaulichen Spektrums gefördert würden.
Dass ein Fraktionsantrag der AfD im Bundestag eine parlamentarische Mehrheit findet, gilt angesichts der Mehrheitsverhältnisse als unwahrscheinlich. Die Debatte über die staatliche Förderpraxis im Bereich der Demokratiearbeit berührt jedoch grundsätzliche Fragen der öffentlichen Mittelvergabe und der Kontrolle staatlicher Zuwendungen, die auch über diesen Antrag hinaus politisch relevant bleiben.
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Betroffen sind zivilgesellschaftliche Organisationen, Vereine und Initiativen, die Fördergelder aus dem Bundesprogramm erhalten oder beantragt haben. Mittelbar betroffen sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da das Programm aus Bundesmitteln finanziert wird. Auch Kommunen, die über lokale ‚Partnerschaften für Demokratie‘ Gelder weiterverteilen, sind Teil des Fördersystems.
Der Antrag (BT-Drs. 21/6925) wurde am 7. Juli 2026 eingebracht. Als nächster Schritt steht die Überweisung in den zuständigen Ausschuss – voraussichtlich den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – an. Nach der Ausschussberatung folgt die abschließende Abstimmung im Bundestag-Plenum. Da die AfD keine Regierungsmehrheit stellt, gilt eine Annahme des Antrags als unwahrscheinlich.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – die Behörde, die im Auftrag des BMFSFJ die Förderungen im Rahmen von 'Demokratie leben!' bewilligt und überwacht.
- Verwendungsnachweis
- Dokument, mit dem Förderempfänger nachweisen müssen, dass sie erhaltene Fördermittel zweckgemäß eingesetzt haben. Wird vom Zuwendungsgeber geprüft.
- Gemeinnützigkeit
- Steuerrechtlicher Status, der Organisationen Vergünstigungen gewährt, wenn sie uneigennützige, dem Gemeinwohl dienende Zwecke verfolgen. Voraussetzung für eine Förderung durch 'Demokratie leben!'.
Was ist das Bundesprogramm Demokratie leben!?
Das Bundesprogramm 'Demokratie leben!' wird seit 2015 vom Bundesfamilienministerium gefördert und unterstützt Initiativen, Vereine und Projekte zur Stärkung von Demokratie, Vielfalt und Extremismusprävention mit jährlich dreistelligen Millionenbeträgen.
Was kritisiert der Bundesrechnungshof am Programm?
Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass in fast einem Fünftel der untersuchten Projektförderungen die maximal zulässige Förderhöhe überschritten wurde und weit über ein Drittel der Verwendungsnachweise nicht fristgemäß eingereicht wurde – ohne Konsequenzen für die Empfänger.
Welche konkreten Fälle nennt die AfD in ihrem Antrag?
Der Antrag nennt unter anderem einen Fall in Cuxhaven (Mitarbeiterin mit extremistischen Äußerungen), Querverbindungen zwischen geförderten NGOs und der Hammerbande sowie die Amadeu Antonio Stiftung, die laut Antrag von 2020 bis 2025 fast 18 Millionen Euro aus Bundesmitteln erhalten haben soll.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6925 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































