- 19,5 Millionen Öl- und Gasheizungen trotz Milliarden-Förderung kaum weniger geworden
- AfD fordert Abschaffung von GEG, GModG und CO₂-Bepreisung
- Biomethan deckt heute nur 1,6–1,9 % des deutschen Erdgasverbrauchs
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7071 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat mit dem Kabinettsbeschluss vom 13. Mai 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) auf den Weg gebracht. Es löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und streicht die seit 2023 geltende Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen. Gleichzeitig dient das Gesetz der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie 2024/1275), deren Umsetzungsfrist laut der Drucksache am 29. Mai 2026 ablief. Das Gesetz befindet sich in der dritten parlamentarischen Beratung. Der Nationale Normenkontrollrat bezeichnete das Vorhaben als eines der handwerklich schwächsten Vorhaben der vergangenen Jahre.
- 43,9 Millionen — beheizte Wohnungen in Deutschland (Stand 2025), davon 56 % mit Erdgas und 17,1 % mit Heizöl.
- 19,5 Millionen — Öl- und Gasheizungen weiterhin in Betrieb; Rückgang 2025 nur rund 2 %.
- 2,4 Mrd. Euro + 914 Mio. Euro — staatliche Fördermittel für effizienten Gebäudebestand 2024 und Juni 2025.
- 1,6–1,9 % — Anteil von Biomethan am deutschen Erdgasverbrauch heute; 100-%-Quote bis 2045 gilt laut Antrag als physisch nicht erfüllbar.
- 55–65 Euro je Tonne — vorgesehener CO₂-Festpreiskorridor im nationalen Emissionshandel für 2026.
Im Detail
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist kein Befreiungsschlag des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), sondern die Fortführung des „Heizungszwangs“ unter neuem Namen.
— BT-Drs. 21/7071, Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, Abschnitt I
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) der Bundesregierung ist seit Wochen politisch umstritten. Während die Koalition das Gesetz als Abkehr vom bisherigen Heizungszwang darstellt, sieht die AfD-Fraktion darin lediglich eine Umbenennung bestehender Regelungen. Mit dem Entschließungsantrag BT-Drs. 21/7071 vom 9. Juli 2026 fordert die Fraktion die vollständige Abschaffung des GEG-Nachfolgeregimes sowie der gesamten CO₂-Bepreisung in Deutschland.
GEG-Reform 2026: Was ändert das neue Gesetz konkret?
Das GModG streicht die seit der GEG-Novelle 2023 geltende Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen. An ihre Stelle tritt ein System aus Brennstoffpflichten: Die sogenannte Bio-Treppe verpflichtet Eigentümer neuer Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu einem stufenweise steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe. Parallel dazu soll ab 2028 eine Grüngas- und Grünheizölquote die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl zur Beimischung grüner Brennstoffe zwingen. Laut dem Antrag werden damit auch Bestandsheizungen erfasst, ohne dass Eigentümer eigene Verträge schließen müssen. Bis 2045 soll eine vollständige Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe erfolgen, was einer Vollquote für grünes Gas und grünes Heizöl entspricht.
Was gilt aktuell?
Derzeit sind rund 19,5 Millionen Öl- und Gasheizungen in Deutschland in Betrieb. Von den 43,9 Millionen beheizten Wohnungen entfallen 56 Prozent auf Erdgas und 17,1 Prozent auf Heizöl. Der Anteil konventionell beheizter Wohnungen ist im Jahr 2025 lediglich um rund zwei Prozent gesunken — trotz Milliardensubventionen. Allein die KfW erteilte von Februar 2024 bis Juli 2025 rund 365.000 Förderzusagen für den Heizungstausch, ganz überwiegend für Wärmepumpen. Das Bundesfinanzministerium genehmigte 2024 Verpflichtungsermächtigungen von rund 2,4 Milliarden Euro und im Juni 2025 weitere rund 914 Millionen Euro für die Bundesförderung effiziente Gebäude.
Die Fraktion sieht in der versprochenen Technologieoffenheit ein Scheinargument: Wer eine Gas- oder Ölheizung einbaut, müsse mit steigenden Betriebskosten durch verpflichtende teure Biobrennstoffe rechnen. Aus Sicht der Antragsteller dränge die neue Regelung die Eigentümer faktisch in dieselben staatlich vorbestimmten und teuren Lösungen wie zuvor.
Doppelbelastung durch CO₂-Bepreisung
Zusätzlich zu den Heizungsvorschriften belasten nach Darstellung der Antragsteller zwei parallele Preissysteme die Verbraucher: der nationale Emissionshandel für Brennstoffemissionen (nEHS) nach dem BEHG mit einem Festpreiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ für 2026 sowie der ab 2028 startende europäische Emissionshandel EU-ETS 2 für Gebäude und Verkehr. Die Fraktion bezeichnet diese Kombination aus Ordnungsrecht und Preissteuerung als ordnungspolitisch widersprüchlich und sozial unausgewogen, da Bürger und Mittelstand damit doppelt zahlen. Deshalb fordert der Antrag neben der Abschaffung des GEG-Regimes auch die sofortige Aussetzung der nationalen Emissionszertifikate und den deutschen Einsatz auf EU-Ebene gegen den Start des EU-ETS 2.
Kleinvermieter und Mieter im Fokus
Die im GModG vorgesehenen Mieterschutzregelungen bewertet der Antrag als Lastenverschiebung: Über eine Ergänzung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes um die §§ 5a und 5b sollen Vermieter und Mieter Gas-Netzentgelte und CO₂-Kosten ab 2028 sowie Mehrkosten durch Biobrennstoffe ab 2029 jeweils hälftig tragen. Besonders private Kleinvermieter, für die die Mieteinnahme oft Teil der Altersvorsorge ist, treffe diese Regelung hart — sie hätten anders als große Wohnungskonzerne keine Rechtsabteilung und keine Reserven. Auch Themen wie Mietrechtsreformen beschäftigen den Bundestag derzeit intensiv.
Biomethan: Markt weit von Zielen entfernt
Die im Gesetz vorgesehene 100-Prozent-Quote für klimaneutrale Brennstoffe bis 2045 hält der Antrag für physisch nicht erfüllbar. Biomethan deckt heute lediglich 1,6 bis 1,9 Prozent des deutschen Erdgasverbrauchs. Allein der jährliche Heizbedarf privater Haushalte von rund 245 Terawattstunden Erdgas würde laut der Begründung bei der Deckung durch Energiemais rund 4 bis 6 Millionen Hektar Anbaufläche erfordern — das entspricht einem Drittel bis zur Hälfte der gesamten deutschen Ackerfläche. Bio-Heizöl ist ein regionales Nischenprodukt mit biogenen Anteilen von meist 3 bis 10 Prozent.
Der Nationale Normenkontrollrat hat das GModG-Vorhaben nach Angaben der Antragsteller als eines der handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben der vergangenen Jahre bewertet. Das Gesetz knüpfe verbindliche Pflichten an technische Normen, die noch nicht abschließend definiert seien — was Eigentümer und Handwerker bei Investitionen für Jahrzehnte in Unsicherheit lasse. Ähnliche Fragen zur Wirtschaftlichkeit staatlicher Vorgaben stellen sich auch bei Infrastrukturprojekten. Zur Energieversorgungssicherheit insgesamt hat der Bundestag zuletzt das Stromversorgungssicherheitsgesetz beschlossen.
Weiterlesen:
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Betroffen sind alle Eigentümer und Mieter der rund 43,9 Millionen beheizten Wohnungen in Deutschland, insbesondere Wohneigentümer mit konventionellen Heizungen, private Kleinvermieter sowie Heizöl- und Gasversorger, die ab 2028 zur Beimischung klimaneutraler Brennstoffe verpflichtet werden sollen.
Berlin, 6. Juli 2026. Am Wochenende haben die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag zu ihrem eigenen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vorgelegt. Der baupolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Marc Bernhard, erklärt zur Diskussion um einhundert Prozent Biogas beim Heizen: „Dieses lächerliche und zugleich für den Bürger teure Politiktheater der Bundesregierung war absehbar. Das Versprechen der Bundesregierung,… …
Der Entschließungsantrag wurde am 9. Juli 2026 zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung eingebracht. Als nächster Schritt steht die Abstimmung im Bundestags-Plenum im Rahmen der dritten Lesung des GModG-Gesetzentwurfs an. Da die AfD-Fraktion keine Regierungsmehrheit stellt, gilt eine Ablehnung des Entschließungsantrags als wahrscheinlich.
- GEG / GModG
- Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt Energiestandards für Gebäude und Heizungen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist sein geplanter Nachfolger und setzt zugleich die EU-Gebäuderichtlinie um.
- EU-ETS 2
- Das ab 2028 geplante europäische Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr, das CO₂-Kosten beim Heizen mit Gas oder Öl zusätzlich erhöhen soll.
- Bio-Treppe
- Regelung im GModG, die Eigentümer neuer Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu einem stufenweise steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe verpflichtet.
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?
Das GModG ist der Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Es streicht die bisherige 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch, führt aber laut der AfD-Fraktion neue Brennstoffpflichten (sogenannte Bio-Treppe und Grüngasquote) ein.
Was fordert die AfD konkret mit dem Entschließungsantrag?
Die AfD fordert die ersatzlose Aufhebung von GEG und GModG, die Abschaffung der CO₂-Bepreisung (BEHG, TEHG) und den Einsatz auf EU-Ebene gegen die europäische Gebäuderichtlinie EPBD sowie gegen den EU-ETS 2.
Was ist die 'Bio-Treppe' im GModG?
Die Bio-Treppe verpflichtet Eigentümer neuer Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu einem stufenweise steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe; ab 2045 soll eine vollständige Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe erfolgen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7071 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































