- Neue Sektoren wie Kunststoff ab Abrechnungsjahr 2025 beihilfefähig
- Kumulierung von Strompreiskompensation und Industriestrompreis geplant
- 19 Fragen zu Auszahlung, Auflagen und EU-ETS-Einnahmenverwendung offen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7030 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) verteuert den Strompreis für industrielle Großverbraucher, weil Stromproduzenten CO2-Zertifikate kaufen müssen und diese Kosten weitergeben. Die Strompreiskompensation soll verhindern, dass energieintensive Branchen gegenüber Wettbewerbern aus Ländern ohne vergleichbare CO2-Bepreisung benachteiligt werden. Die EU-Kommission hat die Beihilfeleitlinien zuletzt angepasst und zusätzliche Sektoren — darunter Kunststofferzeugung und Basischemikalien — ab dem Abrechnungsjahr 2025 wieder als beihilfefähig eingestuft. Gleichzeitig hat die EU-Kommission die Kumulierung von Strompreiskompensation und Industriestrompreis genehmigt, was Bundeswirtschaftsministerin Reiche angekündigt hatte.
Im Detail
Die Strompreiskompensation (SPK) ist ein zentrales Instrument der europäischen Klima- und Industriepolitik. Sie gleicht indirekte CO2-Kosten aus dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) aus, die über den Strompreis an Unternehmen weitergegeben werden.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7030, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Stromintensive Unternehmen in Deutschland stehen vor einer wichtigen Entscheidung der Bundesregierung: Wie gestaltet sie die nationale Förderrichtlinie zur Strompreiskompensation (SPK) aus — als schlanken Ausgleichsmechanismus oder als konditionierten Fördermechanismus mit weitreichenden Klimaauflagen? Genau diese Frage steht im Zentrum der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7030, die Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 9. Juli 2026 eingebracht haben.
Was ist die Strompreiskompensation?
Die Strompreiskompensation gleicht indirekte CO2-Kosten aus, die stromintensiven Betrieben über den Strompreis entstehen. Hintergrund: Im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) müssen Stromproduzenten CO2-Zertifikate kaufen und geben diese Kosten über den Strompreis weiter. Unternehmen, die in globalen Märkten mit Wettbewerbern aus Ländern ohne vergleichbare CO2-Bepreisung konkurrieren, erhalten durch die SPK einen finanziellen Ausgleich. Das Instrument soll Produktionsverlagerungen ins Ausland — sogenanntes Carbon Leakage — verhindern.
Neue Beihilfefähigkeit ab 2025
Die EU-Kommission hat ihre Beihilfeleitlinien zuletzt angepasst: Sektoren wie die Kunststofferzeugung und die Herstellung von Basischemikalien sind ab dem Abrechnungsjahr 2025 wieder beihilfefähig. Das erweitert den Kreis anspruchsberechtigter Unternehmen erheblich. Zugleich hat die EU-Kommission die Kumulierung von Strompreiskompensation und dem geplanten Industriestrompreis (ISP) freigegeben — Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte diese Kombination zuvor angekündigt. Die Grünen fragen in 19 Einzelfragen, wie die Bundesregierung diese Neuerungen national umsetzen will und wann die finale Förderrichtlinie vorliegt.
Streitpunkt: Ökologische Gegenleistungen
Ein zentraler Konflikt betrifft mögliche Auflagen, die über die europäischen Beihilfeleitlinien hinausgehen. Laut Anfrage stellt sich die Frage, ob die deutsche Förderrichtlinie Unternehmen zu Gegenleistungen verpflichten soll — etwa zum Kauf von Herkunftsnachweisen für Ökostrom. Die Fraktion fragt konkret, ob solche nationalen Anforderungen deutschen Antragstellern gegenüber Wettbewerbern aus anderen EU-Mitgliedstaaten einen Nachteil verschaffen, wenn andere Länder lediglich die EU-Mindestanforderungen umsetzen. Auch die Gefahr einer sogenannten „Doppeladressierung“ — also einer doppelten Belastung durch CO2-Preis und zusätzliche Konditionalitäten — wird thematisiert.
Zeitdruck bei der Auszahlung
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft den Zeitplan: Die Grünen fragen, welche konkreten Schritte die Bundesregierung unternimmt, um eine Auszahlung der Strompreiskompensation für das Abrechnungsjahr 2025 noch im Jahr 2026 zu ermöglichen. Dabei wird auch nach den begrenzten Kapazitäten von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern gefragt, die umfangreiche Nachweise für die Antragstellung erbringen müssen. Verzögerungen oder administrative Hürden könnten die beabsichtigte Entlastungswirkung für betroffene Sektoren deutlich abschwächen.
ETS-Einnahmen: Industrie gegen soziale Klimamaßnahmen
Schließlich thematisiert die Anfrage die übergeordnete Frage der Verwendung von EU-ETS-Einnahmen: Welcher Anteil fließt in soziale Klimaschutzmaßnahmen, welcher in Industriesubventionen wie die Strompreiskompensation? Im Kontext des anstehenden Review-Prozesses des EU-ETS fragt die Fraktion nach der Position der Bundesregierung — und danach, ob ETS-Mittel stärker in Transformationsprojekte wie Netze, Wasserstoff- oder CO2-Infrastruktur gelenkt werden sollten. Auch ein europäischer Vergleich wird verlangt: Welche Mitgliedstaaten knüpfen ihre Strompreiskompensation an ambitioniertere Klimaauflagen als EU-rechtlich gefordert, und was lässt sich daraus für Deutschland ableiten?
Die Bundesregierung hat bis zum 30. Juli 2026 Zeit, die 19 Fragen zu beantworten. Zum Thema Energiekosten und grüne Gase in der Industrie lesen Sie auch: Grüne Gase: Knappheit, hohe Kosten und Sektorenkonkurrenz.
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Betroffen sind vor allem stromintensive Industrieunternehmen in Deutschland, darunter Branchen der Stahl-, Aluminium-, Chemie- und Kunststoffproduktion. Für das Abrechnungsjahr 2025 kommen erstmals auch Unternehmen der Kunststofferzeugung und Basischemikalienherstellung als neue Anspruchsberechtigte hinzu. Indirekt betroffen sind auch Wirtschaftsprüfungskanzleien, die Nachweise für die Antragsstellung erbringen, sowie Steuerzahler, da die SPK aus EU-ETS-Einnahmen finanziert wird.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, die Kleine Anfrage zu beantworten — die Frist läuft bis zum 30. Juli 2026. Die Antwort wird als eigene Drucksache veröffentlicht. Parallel steht die Veröffentlichung der nationalen Förderrichtlinie zur Strompreiskompensation aus, über deren Zeitplan und Inhalt die Anfrage ebenfalls Auskunft verlangt.
- EU-ETS
- Das Europäische Emissionshandelssystem verpflichtet Energieerzeuger und Industriebetriebe, für jede Tonne ausgestoßenes CO2 Zertifikate zu kaufen — dadurch steigt der Strompreis.
- Strompreiskompensation (SPK)
- Staatliche Beihilfe für stromintensive Unternehmen, die indirekte CO2-Kosten aus dem EU-ETS ausgleicht und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern soll.
- Herkunftsnachweis (HKN)
- Zertifikat, das belegt, dass eine bestimmte Strommenge aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wurde — wird als ökologische Gegenleistung bei der SPK diskutiert.
Was ist die Strompreiskompensation?
Die Strompreiskompensation gleicht indirekte CO2-Kosten aus dem EU-Emissionshandelssystem aus, die stromintensiven Unternehmen über den Strompreis entstehen, und soll ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern.
Was ist neu ab dem Abrechnungsjahr 2025?
Die EU-Kommission hat mit angepassten Beihilfeleitlinien weitere Sektoren wie Kunststofferzeugung und Herstellung von Basischemikalien wieder als beihilfefähig anerkannt.
Was ist die geplante Kumulierung von SPK und ISP?
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat angekündigt, dass die Strompreiskompensation mit dem Industriestrompreis kombiniert werden kann — die EU-Kommission hat dafür bereits eine Freigabe erteilt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7030 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































