- Kommunales Gesamtdefizit wächst bis 2028 auf voraussichtlich 36,1 Mrd. Euro
- Altschuldenbestand der Kommunen beläuft sich auf rund 42 Milliarden Euro
- Grüne fordern Rücknahme des LKEG und echten Zukunftspakt für Kommunen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6976 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die kommunale Finanzkrise in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren verschärft. Städte und Gemeinden tragen wachsende Aufgabenlasten durch Bundesgesetze, ohne ausreichende Finanzierung zu erhalten. Das KfW-Kommunalpanel 2025 dokumentiert erhebliche Investitionsrückstände insbesondere bei Schulen und Infrastruktur. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat als Reaktion das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) vorgelegt, über das der Bundestag in dritter Lesung berät. Parallel dazu tagt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Sozialgesetzkosten; die Ministerpräsidentenkonferenz einigte sich am 25. Juni 2026 mit dem Bundeskanzler auf politische Eckpunkte.
- 36,1 Mrd. Euro — prognostiziertes Gesamtdefizit der Kommunen im Jahr 2028 laut kommunalen Spitzenverbänden
- 42 Mrd. Euro — aufgelaufener kommunaler Altschuldenbestand insgesamt
- ca. 3 % — Anteil der im LKEG für Altschuldenentlastung geplanten Mittel am Gesamtaltschuldenbestand
- ca. 1 Fünftel — Anteil der geplanten Bundesmittel, der laut Antrag in das finanzstarke Bayern fließen soll
- 1 % BIP-Einbruch — drohender mittelfristiger Rückgang des deutschen BIP bei kommunaler Sparpolitik laut Wirtschaftsexperte Achim Truger
Im Detail
Der nun von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf widerspricht grundsätzlich der Logik des im Grundgesetz festgehaltenen Anspruchs zum Herstellen Gleichwertiger Lebensverhältnisse.
— BT-Drs. 21/6976, Entschließungsantrag Bündnis 90/Die Grünen
Deutschlands Städte und Gemeinden kämpfen mit einer strukturellen Finanzkrise — und das Entlastungsgesetz der Bundesregierung, das Abhilfe schaffen soll, hält die Grünen-Fraktion für grundlegend ungeeignet. Mit dem Entschließungsantrag BT-Drs. 21/6976 vom 8. Juli 2026 fordert Bündnis 90/Die Grünen die Rücknahme des geplanten Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes (LKEG) und ein grundlegend neues Gesetz.
Kommunalfinanzen: Zahlen verdeutlichen die Dimension
Die Haushaltslage der Kommunen ist nach Einschätzung der Grünen dramatisch. Laut Prognosen der kommunalen Spitzenverbände wächst das Gesamtdefizit auf voraussichtlich 36,1 Milliarden Euro im Jahr 2028. Der aufgelaufene kommunale Altschuldenbestand beläuft sich bereits jetzt auf rund 42 Milliarden Euro. Die im LKEG für Altschuldenentlastung vorgesehenen Mittel entsprechen nach Darstellung des Antrags nur einem rund 3-prozentigen Bruchteil dieser Summe. Wirtschaftsexperte Achim Truger geht laut Antrag davon aus, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt mittelfristig um 1 Prozent einbrechen könnte, sollten die Kommunen zu einschneidender Sparpolitik gezwungen werden.
Konkret nennt der Entschließungsantrag drohende Folgen für den Alltag: großflächige Streichungen von Buslinien und ÖPNV-Verbindungen, weiter aufgeschobene Schulsanierungen mit negativen Konsequenzen für Bildungsgerechtigkeit sowie ungedeckte Investitionsbedarfe bei Energienetzen. Die ungleiche Versorgungsqualität nach Region und Einkommensstand droht sich weiter zu verschärfen.
Was gilt aktuell?
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat den Gesetzentwurf LKEG (BT-Drs. 21/6560, 21/6885) vorgelegt, über den der Bundestag in dritter Lesung berät. Das bestehende System der Kommunalfinanzierung stützt sich stark auf die konjunktursensible Gewerbesteuer sowie auf Zuweisungen von Ländern und Bund. Eine verbindliche gesetzliche Regelung, dass LKEG-Mittel auch tatsächlich bei Städten und Gemeinden ankommen, enthält der Entwurf nach Angaben der Grünen nicht. Die Ministerpräsidentenkonferenz einigte sich am 25. Juni 2026 mit dem Bundeskanzler auf politische Eckpunkte — auch diese Einigung wertet die Grünen-Fraktion als unzureichend.
Kritik an der Mittelverteilung und Verfassungsfragen
Ein zentraler Kritikpunkt des Entschließungsantrags betrifft die regionale Verteilung der geplanten Bundesmittel: Rund ein Fünftel soll laut Antrag in das finanzstarke Bayern fließen, während Bundesländer mit besonders hohem Altschuldenstand — etwa Nordrhein-Westfalen — keine gezielte Unterstützung erhalten sollen. Die Grünen sehen darin ein Ergebnis von CSU-Klientelpolitik. Zudem zweifelt der Antrag an der Verfassungskonformität des Gesetzes: Eine willkürliche, an politischen Mehrheiten orientierte Verschiebung innerhalb des Finanzausgleichs habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1999 (BVerfGE 101, 158) ausdrücklich ausgeschlossen.
Auch der föderale Gleichbehandlungsgrundsatz werde nach Auffassung der Antragsteller verletzt: Gleiche Lasten bei allen Bundesländern müssten berücksichtigt werden (§ 12 Abs. 1 Satz 5 MaßstG). Entsprechende Bedenken hat auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme (BR-Drs. 254/1/26) geäußert.
Kommunalfinanzen neu aufstellen: Was die Grünen fordern
Der Antrag verlangt konkret: Das LKEG soll zurückgenommen werden. Stattdessen soll ein neues Gesetz eine Neuverteilung der Umsatzsteuerpunkte zugunsten der Kommunen festschreiben, eine koordinierte Übernahme kommunaler Liquiditätskredite durch Länder und Bund regeln sowie verbindlich sicherstellen, dass Mittel tatsächlich auf der kommunalen Ebene ankommen. Parallel fordert die Fraktion den Verzicht auf die von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe erwogenen Sozialkürzungen, die nach ihrer Darstellung die Schwächsten zuerst treffen würden.
Als langfristige Lösung schlagen die Grünen eine paritätische Bund-Länder-Kommunen-Kommission vor, die unter transparenten Bedingungen verbindliche Handlungsempfehlungen für einen echten Zukunftspakt erarbeiten soll. Zu den Säulen eines solchen Pakts zählt der Antrag Bürokratieabbau, Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen sowie eine dynamische Finanzierung sozialer Aufgaben, die automatisch mit steigenden Ausgaben durch Inflation oder demografischen Wandel mitwächst. Zur Debatte um weitere Reformvorhaben der Koalition lohnt auch ein Blick auf die wichtigsten Drucksachen vom 8. Juli 2026.
Weiterlesen:
- Heute im Bundestag – 09.07.2026
- Katharina Dröge zu GKV-Reform und Entlastung von Familien
- Infrastruktur mit Zukunft
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger in allen deutschen Städten und Gemeinden, die auf kommunale Daseinsvorsorge angewiesen sind: ÖPNV-Nutzer, Schülerinnen und Schüler, Familien sowie Empfänger sozialer Leistungen. Besonders betroffen sind Kommunen in Bundesländern mit hohem Altschuldenstand wie Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz, die laut Antrag keinerlei gezielte Unterstützung durch das LKEG erhalten sollen.
Reaktionen im Parlament
B’90/Die Grünen: Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge kritisierte das LKEG bereits am 7. Juli 2026 als chaotisch und unzureichend. Pressemitteilung lesen →
Der Entschließungsantrag (BT-Drs. 21/6976) wurde am 8. Juli 2026 zur dritten Beratung des LKEG-Gesetzentwurfs eingebracht. Die abschließende Abstimmung im Bundestag über den Entschließungsantrag sowie über den zugrundeliegenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/6560, 21/6885) steht noch aus. Da die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD über eine Mehrheit im Bundestag verfügt, gilt die Ablehnung des Entschließungsantrags als wahrscheinlich.
- LKEG
- Länder- und Kommunalentlastungsgesetz — geplantes Bundesgesetz zur finanziellen Entlastung von Ländern und Kommunen durch den Bund.
- Kommunale Altschulden
- Über Jahre angehäufte Liquiditätskredite der Kommunen, oft entstanden durch strukturelle Unterfinanzierung. Bundesweit beläuft sich der Bestand laut Antrag auf rund 42 Milliarden Euro.
- Gleichwertige Lebensverhältnisse
- Verfassungsrechtliches Gebot aus Artikel 72 Absatz 2 Grundgesetz, das fordert, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen im gesamten Bundesgebiet herzustellen.
Was ist das LKEG?
Das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Länder und Kommunen finanziell entlasten soll. Die Grünen halten es für unzureichend.
Wie hoch sind die kommunalen Altschulden insgesamt?
Laut Entschließungsantrag beläuft sich der kommunale Altschuldenbestand auf rund 42 Milliarden Euro. Die im LKEG geplanten Mittel entsprechen laut Grünen nur etwa 3 Prozent dieser Summe.
Was fordern die Grünen konkret?
Die Grünen fordern die Rücknahme des LKEG, eine Neuverteilung der Umsatzsteuerpunkte zugunsten der Kommunen, eine koordinierte Altschuldenübernahme sowie eine paritätische Bund-Länder-Kommunen-Kommission.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6976 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































