- Jury-Mitglieder werden nicht proaktiv auf Extremismus überprüft
- Bundesregierung sieht keinen Anlass zur Rückforderung von Preisgeldern
- BKM ist allein für Auswahl und Zusammensetzung der Jury zuständig
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6870 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Deutsche Buchhandlungspreis wird seit 2015 jährlich an inhabergeführte Buchhandlungen in Deutschland vergeben; das Preisgeld stammt aus dem Bundeshaushalt. Anfang März 2026 strich BKM-Chef Dr. Wolfram Weimer drei Buchhandlungen wegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse von der Vorschlagsliste. Kurz darauf sagte das BKM die Preisverleihung auf der Leipziger Buchmesse ab. Diese Vorgänge veranlassten die AfD-Fraktion, mit Drucksache 21/6254 eine Kleine Anfrage zu stellen, die nun mit Drucksache 21/6870 beantwortet wurde.
- Seit 2015 — Der Deutsche Buchhandlungspreis wird jährlich an inhabergeführte Buchhandlungen verliehen.
- 11 Fragen — Die AfD-Fraktion stellte 11 Einzelfragen zur Vergabepraxis und Jurorenberufung.
- 3 Buchhandlungen — „Buchladen zur schwankenden Weltkugel“, „Rote Straße“ und „The Golden Shop“ wurden im März 2026 von der Vorschlagsliste gestrichen.
Im Detail
Für eine Rückforderung der für frühere Auszeichnungen ausgezahlten Preisgelder wird kein Anlass gesehen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6870, Frage 9
Der Deutsche Buchhandlungspreis steht seit Frühjahr 2026 im Mittelpunkt einer kulturpolitischen Debatte: Nachdem der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM), Dr. Wolfram Weimer, im März 2026 drei Buchhandlungen wegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse von der Vorschlagsliste gestrichen und die Preisverleihung auf der Leipziger Buchmesse abgesagt hatte, wollte die AfD-Fraktion wissen, nach welchen Kriterien Jury-Mitglieder berufen werden und ob zu Unrecht ausgezahlte Fördergelder zurückgefordert werden. Die Bundesregierung hat die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6254) nun mit Drucksache 21/6870 vom 6. Juli 2026 beantwortet.
Vergabepraxis und Juryauswahl beim Deutschen Buchhandlungspreis
Laut Bundesregierung erfolgen Berufungen in die unabhängige Jury des Deutschen Buchhandlungspreises auf Basis fachlich einschlägiger Expertise und Erfahrung. Auf eine fachlich ausgewogene Zusammensetzung wird geachtet. Eine proaktive Überprüfung der Jurymitglieder auf extremistische Aktivitäten findet jedoch nicht statt. Für Auswahl und Zusammensetzung der Fachjury ist ausschließlich das BKM zuständig. Die Prüfung der Teilnahmeberechtigung einreichender Buchhandlungen liegt hingegen nicht bei der Jury, sondern im Rahmen der formalen Bewerbungsprüfung beim BKM selbst.
Was gilt aktuell?
Der Deutsche Buchhandlungspreis wird seit 2015 jährlich vergeben; das Preisgeld stammt vollständig aus dem Bundeshaushalt. Förderungen des BKM erfolgen auf Grundlage der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung sowie § 10 des Haushaltsgesetzes 2026 in Verbindung mit den jeweiligen Teilnahmebedingungen. Diese Bedingungen verlangen, dass Preisträger auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, und werden nach Angaben der Bundesregierung regelmäßig aktualisiert. Bei der „Buchhandlung im Schanzenviertel“ wurde die Bundesförderung wegen Verfassungsschutzerkenntnissen bereits früher eingestellt – konkrete Auskunft darüber, welches Verfahren dabei angewendet wurde, verweigert die Bundesregierung unter Hinweis auf Einzelfallentscheidungen.
Keine Rückforderung von Preisgeldern geplant
Die AfD-Fraktion hatte gefragt, ob die Bundesregierung ausgezahlte Preisgelder an die betroffenen Buchhandlungen zurückfordert. Die Antwort ist eindeutig: „Für eine Rückforderung der für frühere Auszeichnungen ausgezahlten Preisgelder wird kein Anlass gesehen.“ Dies gilt sowohl für die Buchhandlung im Schanzenviertel als auch für die drei im März 2026 von der Vorschlagsliste gestrichenen Läden – „Rote Straße“ (Göttingen), „The Golden Shop“ (Bremen) und „Buchladen zur schwankenden Weltkugel“ (Berlin). Zu möglichen Landesmittelförderungen dieser Buchhandlungen liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Informationen vor.
Bundesförderprogramm NEUSTART KULTUR
Zu weiteren Bundesförderungen der genannten Buchhandlungen über das Programm NEUSTART KULTUR erklärt die Bundesregierung, dass Maßnahmen ergriffen wurden, um eine staatliche Förderung politischen Extremismus auszuschließen. Die Mittel wurden über den Börsenverein des Deutschen Buchhandels im Wege zuwendungsrechtlicher Weiterleitung ausgereicht. Neben den Preisgeldern des Buchhandlungspreises sind laut Bundesregierung keine weiteren Bundeszuwendungen an die fraglichen Buchhandlungen bekannt. Welche Buchhandlungen konkret im Rahmen von NEUSTART KULTUR I gefördert wurden, ist der Drucksache als Anhang beigefügt.
Zur Frage nach jugendgefährdenden Medien im Sortiment der Preisträger der vergangenen zehn Jahre teilt die Bundesregierung mit, dass hierzu keine Informationen vorliegen. Thematisch ähnliche Debatten über staatliche Kulturförderung und deren Grenzen finden sich auch in anderen Bereichen: etwa bei der GKV-Finanzierungsdebatte, bei der ebenfalls die Frage im Mittelpunkt stand, wer staatliche Mittel erhält und unter welchen Bedingungen. Grundsätzliche Transparenzfragen bei Bundesförderprogrammen werden auch in anderen Bereichen gestellt, wie etwa bei der Strompreiskompensation für Industriebetriebe oder beim EU-Vernichtungsverbot für unverkaufte Waren.
Weiterlesen:
- Koalition verhindert Aufklärung massiver Betrugsfälle mit deutschen Steuergeldern im Jemen
- Strompreiskompensation: 19 Fragen zur EU-ETS-Industriebeihilfe
- Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung: 21 Fragen zur EU-Umsetzung
Direkt betroffen sind inhabergeführte Buchhandlungen, die sich um den Deutschen Buchhandlungspreis bewerben oder bereits ausgezeichnet wurden. Mittelbar betrifft das Thema alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da das Preisgeld aus dem Bundeshaushalt finanziert wird.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen knapp, aber direkt. Bei Fragen zu Landesmitteln und jugendgefährdenden Medien verweist sie auf fehlende eigene Informationen. Die Fragen 7, 7a und 7b werden zusammengefasst mit einem allgemeinen Verweis auf Einzelfallentscheidungen beantwortet, ohne das konkrete Verfahren bei der Buchhandlung im Schanzenviertel zu erläutern.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 06.07.2026) Extremismus-Verdacht: Drei Buchläden von Preis ausgeschlossen →
- BKM
- Bundesbeauftragter für Kultur und Medien – seit 2026 Dr. Wolfram Weimer; er ist für die Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises zuständig.
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Gesetz, das die Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushalts regelt; § 44 BHO enthält Vorschriften über Zuwendungen und die Möglichkeit ihrer Rückforderung.
- NEUSTART KULTUR
- Bundesförderprogramm für Kultureinrichtungen, das nach der Corona-Pandemie aufgelegt wurde; Buchhandlungen konnten Mittel für Digitalisierung und Anerkennungsprämien erhalten.
Wer wählt die Jury für den Deutschen Buchhandlungspreis aus?
Der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) ist laut Drucksache für Auswahl und Zusammensetzung der unabhängigen Fachjury zuständig.
Werden Jury-Mitglieder auf extremistische Aktivitäten geprüft?
Nein. Laut Bundesregierung werden Jurymitglieder nicht proaktiv auf etwaige extremistische Aktivitäten überprüft.
Fordert die Bundesregierung Preisgelder von auffälligen Buchhandlungen zurück?
Nein. Die Bundesregierung sieht für eine Rückforderung der ausgezahlten Preisgelder keinen Anlass.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6870 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































