- Ölreserven reichen laut Gesetz für 90 Tage Nettoimporte
- Keine staatlichen Vorräte für Düngemittel und Industrierohstoffe
- Bürger sollen Lebensmittel und Wasser für 10 Tage bevorraten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6882 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Iran-Krieg und die damit verbundene teilweise Blockade der Straße von Hormus führen seit 2026 zu Störungen globaler Lieferketten und Preissteigerungen bei Energie, Lebensmitteln und Baumaterialien. Die Bundesregierung hat eine ressortübergreifende Task Force Energie- und Versorgungssicherheit eingerichtet; die Koalitionsfraktionen betreiben parallel eine parlamentarische Taskforce zu den wirtschaftlichen Auswirkungen. Auf diese Lage reagierte die AfD-Fraktion mit der Kleinen Anfrage 21/6678, auf die die Antwort (BT-Drs. 21/6882) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 6. Juli 2026 übermittelt wurde.
- 90 Tage — Gesetzlich vorgeschriebene Mindestbevorratung des EBV mit Rohöl und Mineralölprodukten (Nettoimporte).
- 10 Tage — Empfohlener Zeitraum für private Lebensmittel- und Wasservorräte laut BBK-Leitfäden.
- Seit 1. Januar 2024 — Kein Ereignis, bei dem die physische Versorgungssicherheit in Deutschland gefährdet war oder kritische Grenzwerte erreicht wurden, laut Bundesregierung.
- 34 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage 21/6678, die die Bundesregierung in der Antwort 21/6882 vollständig beantwortet hat.
Im Detail
Eine unmittelbare Gefährdung der physischen Verfügbarkeit von Gütern der Grundversorgung ist daraus derzeit nicht abzuleiten.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6882, S. 3
Steigende Benzin- und Lebensmittelpreise, Unsicherheit an den Rohstoffmärkten: Der Iran-Krieg und die damit verbundene Störung der Straße von Hormus stellen die Versorgungssicherheit Deutschlands auf den Prüfstand. Auf 34 Fragen der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6678) hat die Bundesregierung am 6. Juli 2026 in BT-Drs. 21/6882 geantwortet — und gibt damit einen seltenen detaillierten Einblick in Deutschlands Krisenvorsorge.
Versorgungssicherheit: Was gilt aktuell?
Der Erdölbevorratungsverband (EBV) hält nach dem Erdölbevorratungsgesetz kontinuierlich Vorräte an Rohöl und fertigen Mineralölprodukten — Ottokraftstoff, Dieselkraftstoff, Heizöl EL und Flugkraftstoff —, die den Nettoeinfuhren von 90 Tagen entsprechen. Diese Pflichtreserve soll temporäre Ausfälle überbrücken, bis sich die Märkte anpassen. Für Lebensmittel unterhält die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine Bundesreserve Getreide sowie eine Zivile Notfallreserve mit Kondensmilch, Hülsenfrüchten und weiteren haltbaren Produkten an dezentralen Standorten im Bundesgebiet.
Für Düngemittel, Naphtha und technische Vorprodukte existieren dagegen keine staatlichen physischen Vorräte. Hier liegt die Verantwortung bei den Unternehmen. Im Krisenfall können Behörden nach dem Wirtschaftssicherstellungsgesetz steuernd eingreifen.
Iran-Krieg vs. Ukraine-Krise 2022
Die Bundesregierung vergleicht die aktuelle Lage ausdrücklich mit der Energiekrise 2022: Während Russland damals gezielt die Gasversorgung als geopolitische Waffe einsetzte, trifft die Störung durch den Iran-Krieg eine breitere Palette an Gütern — Öl, Ölprodukte, Düngemittel, Aluminium und Helium. Gleichzeitig fällt die unmittelbare Wirkung auf Erdgas geringer aus, weil der Anteil der Nah- und Mittelost-Importe kleiner ist. Die Preisanstiege seien insgesamt moderater als 2022.
Laut Drucksache hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 kein Ereignis registriert, bei dem kritische Grenzwerte im Sinne eines Marktversagens erreicht worden wären. „Eine unmittelbare Gefährdung der physischen Verfügbarkeit von Gütern der Grundversorgung ist daraus derzeit nicht abzuleiten“, heißt es in der Antwort.
Zwei Taskforces: ministerielle und parlamentarische
Bemerkenswert ist, dass die AfD-Fraktion auch nach dem Verhältnis zwischen der ministeriellen Task Force Energie- und Versorgungssicherheit und der parlamentarischen Taskforce der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD fragt. Die Bundesregierung bestätigt die Existenz beider Gremien und erklärt, dass ein Austausch stattfindet. Konkrete Angaben dazu, welche Informationen ausschließlich der Koalitions-Taskforce und nicht allen Fraktionen zur Verfügung gestellt werden, macht sie nicht.
Krisenvorsorge für Bürger und Unternehmen
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt Bürgerinnen und Bürgern, Lebensmittel und Trinkwasser für zehn Tage privat zu bevorraten — als Richtwert etwa zwei Liter Flüssigkeit pro Person und Tag sowie haltbare Lebensmittel. Außerdem wird eine Hausapotheke und stromnetzunabhängige Kommunikation empfohlen.
Für Unternehmen — insbesondere Betreiber Kritischer Infrastrukturen aus den Bereichen Lebensmittelhandel, Logistik, Landwirtschaft und Pharma — verweist die Bundesregierung auf gesetzliche Risikovorsorgepflichten und empfiehlt Lieferkettendiversifizierung sowie Notstromkapazitäten. Produktspezifische staatliche Vorratsvorgaben für einzelne Wirtschaftszweige macht die Bundesregierung im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung jedoch nicht.
Resilienz seit 2020 gestärkt
Seit 2020 hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Lieferketten ergriffen: Diversifizierung von Bezugsquellen, IPCEI-Projekte im Halbleiter- und Batteriebereich sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Im Arzneimittelbereich trat das ALBVVG in Kraft. Maritime Engpässe — an der Straße von Hormus, im Roten Meer, am Suezkanal und bei Bab al-Mandab — werden laut Drucksache von der Bundesregierung und den Sicherheitsbehörden fortlaufend überwacht. Ausweichrouten wie die Umfahrung des Kaps der Guten Hoffnung werden von Reedereien eigenständig genutzt.
Weitere aktuelle Themen rund um Energieversorgung und Krisenresilienz finden sich in den Analysen zur Strompreiskompensation und EU-ETS-Industriebeihilfe sowie zu Grünen Gasen und Versorgungsengpässen. Zum Thema internationale Lieferketten und EU-Regulierung lohnt sich auch der Blick auf das Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung.
Weiterlesen:
- Strompreiskompensation: 19 Fragen zur EU-ETS-Industriebeihilfe
- Grüne Gase: Knappheit, hohe Kosten und Sektorenkonkurrenz
- UN-Weltmigrationspakt: 38 Fragen zur deutschen Position beim IMRF 2026
Betroffen sind alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, die steigende Preise an Tankstellen und im Lebensmittelhandel spüren. Darüber hinaus sind Unternehmen in der Bauwirtschaft, Landwirtschaft, Pharmaindustrie und Logistik von unterbrochenen Lieferketten und erhöhten Transport- und Versicherungskosten betroffen.
Die Bundesregierung beantwortet viele Fragen in gebündelter Form und verweist bei Detailfragen zu konkreten Lagerbeständen und Zeiträumen auf die systeminhärente Komplexität. Präzise Angaben zu Bevorratungsmengen einzelner Güter und genauen Zeiträumen, über die die Versorgung aufrechterhalten werden kann, werden nicht gemacht und mit der Abhängigkeit von vielen Faktoren begründet.
Berlin, 8. Juli 2026. Zum Vorstoß von Johann Wadephul, den Iran finanziell an einer europäischen Minenräummission in der Straße von Hormus zu beteiligen, erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Gerold Otten, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss: „Freie Seewege sind für die deutsche Wirtschaft und unsere Energieversorgung lebenswichtig. Es ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen, wenn… …
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 06.07.2026) Versorgungssicherheit: 34 Fragen zum Iran-Krieg und Lieferketten →
- Erdölbevorratungsverband (EBV)
- Eine deutsche Körperschaft des öffentlichen Rechts, die nach dem Erdölbevorratungsgesetz Pflichtreserven an Rohöl und Mineralölprodukten im Umfang von 90 Nettoimporttagen vorhält.
- Straße von Hormus
- Meerenge zwischen dem Oman und dem Iran, durch die ein Großteil des globalen Öl- und Gastransports aus dem Persischen Golf verläuft; gilt als strategisches Nadelöhr im Welthandel.
- ESVG
- Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz: Rechtsgrundlage für staatliche Lebensmittelreserven und Lenkungsmaßnahmen bei schweren Versorgungsengpässen in Deutschland.
Wie lange reichen Deutschlands Ölreserven?
Der Erdölbevorratungsverband hält nach dem Erdölbevorratungsgesetz Vorräte an Rohöl und Mineralölprodukten, die den Nettoimporten von 90 Tagen entsprechen.
Gibt es staatliche Reserven für Lebensmittel?
Ja. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung unterhält die Bundesreserve Getreide sowie eine Zivile Notfallreserve (u. a. Kondensmilch, Hülsenfrüchte) an dezentralen Standorten.
Was empfiehlt die Bundesregierung Bürgern zur Krisenvorsorge?
Das BBK empfiehlt die private Bevorratung von Lebensmitteln und Trinkwasser für 10 Tage (ca. 2 Liter Flüssigkeit pro Person und Tag), eine Hausapotheke sowie stromnetzunabhängige Informationsmedien.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6882 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































