- 52.000 Hektar landwirtschaftliche Fläche belegt durch PV-Anlagen (Stand 2025)
- Bodenkohlenstofffreisetzung durch Erdkabelbau wird nicht quantifiziert
- Windanlage beansprucht im Schnitt 0,53 Hektar dauerhaft und 0,59 Hektar temporär
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6883 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Ausbau erneuerbarer Energien und der Stromnetzinfrastruktur in Deutschland schreitet beschleunigt voran. Ende 2024 waren laut Umweltbundesamt 52.266 Quadratkilometer als Siedlungs- und Verkehrsfläche ausgewiesen, davon rund 45 Prozent versiegelt. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zum Netzentwicklungsplan 2023–2037/2045 bewertete die Bundesnetzagentur die Umweltauswirkungen von 185 Netzausbaumaßnahmen, darunter 143 Freileitungen, 15 Erdkabel und 27 See- beziehungsweise Erdkabelmaßnahmen. Die Bundesregierung erklärte 2026, beim Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetz künftig stärker auf Freileitungen statt auf Erdkabel setzen zu wollen, um Kosten und Netzentgelte zu senken. Eine frühere Anfrage der AfD (BT-Drs. 19/9179) hatte bereits eine unvollständige Datenlage zur Bodenbiodiversität offenbart.
- 52.000 Hektar — Gesamtfläche der Ende 2025 bundesweit installierten PV-Freiflächenanlagen (40 GW installierte Leistung), entspricht 0,15 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche.
- 0,53 Hektar dauerhaft / 0,59 Hektar temporär — durchschnittliche Flächeninanspruchnahme einer einzelnen Windkraftanlage laut Bundesregierung.
- 185 Netzausbaumaßnahmen — wurden im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zum Netzentwicklungsplan 2023–2037/2045 bewertet (143 Freileitungen, 15 Erdkabel, 27 See-/Erdkabelmaßnahmen).
- 52.266 km² — in Deutschland Ende 2024 als Siedlungs- und Verkehrsfläche ausgewiesene Fläche, davon ca. 45 % versiegelt (Quelle: Umweltbundesamt 2026).
- mindestens 85 % — Anteil der Fläche, der bei Agri-Photovoltaikanlagen weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden muss.
Im Detail
Die boden- und grundwasserrelevanten Eingriffe durch Freileitungen dürften geringer sein als die durch Erdkabel.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6883, Frage 10
Wie viel Boden verbraucht die Energiewende, und welche Schäden hinterlässt sie? Diese Fragen stellt die AfD-Fraktion in ihrer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6493), auf die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 6. Juli 2026 mit BT-Drs. 21/6883 geantwortet hat. Die 22 Fragen berühren Themen, die Landwirte, Grundeigentümer und Umweltschützer gleichermaßen beschäftigen: Bodenschäden durch Erdkabel und Solarparks, die Rolle des Edaphon als Bodenorganismus-Gemeinschaft sowie die Frage, ob die CO2-Bilanz erneuerbarer Energien die Bodeneingriffe vollständig erfasst.
Bodenschutz beim Stromnetzausbau: Was gilt aktuell?
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) bildet die zentrale Rechtsgrundlage. Es verpflichtet dazu, Bodenfunktionen nachhaltig zu sichern und Beeinträchtigungen zu vermeiden. Das Bundesnaturschutzgesetz ergänzt diese Vorgaben durch die Eingriffsregelung, wonach Eingriffe in den Naturhaushalt kompensiert werden müssen. Im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gilt der Boden als eigenständiges Schutzgut mit hohem Gewicht. Für Projekte im Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur — also alle NABEG-Verfahren — werden laut Regierung bodenkundliche Baubegleitung und Bodenschutzkonzepte regelhaft angeordnet.
Die Regierung stellt fest, dass Beeinträchtigungen durch Erdkabel und Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV-FFA) je nach Technologie und Standort unterschiedlich stark ausfallen. Bei Windkraftanlagen bleibt die landwirtschaftliche Nutzbarkeit angrenzender Flächen unangetastet; bei sogenannten Agri-Photovoltaikanlagen müssen mindestens 85 Prozent der Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Bei PV-Freiflächenanlagen treten Bodenbeeinträchtigungen vor allem in der Bauphase auf — können aber bei naturverträglicher Planung deutlich reduziert oder sogar zu ökologischen Verbesserungen genutzt werden, etwa durch Humusaufbau in zuvor intensiv genutzten Ackerflächen.
Erdkabel oder Freileitung — eine Bodenschutzfrage
Ein zentrales politisches Thema ist der 2026 erklärte Kurswechsel der Bundesregierung: Neue Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsvorhaben sollen künftig bevorzugt als Freileitungen statt als Erdkabel gebaut werden — mit dem Ziel, Kosten zu senken und damit Netzentgelte für Verbraucher und Unternehmen zu entlasten. Aus Bodenschutzsicht hält die Regierung diesen Wechsel für vertretbar: Die boden- und grundwasserrelevanten Eingriffe durch Freileitungen dürften geringer sein als die durch Erdkabel, heißt es in der Antwort. Erdkabel verursachen Bodenerwärmung im Kabelumfeld, können den Bodenwasserhaushalt verändern und landwirtschaftliche Erträge mindern. Bei Freileitungen beschränken sich die Eingriffe im Wesentlichen auf die Mastfundamente und Nebenanlagen.
Allerdings räumt die Regierung ein: Zu langfristigen Folgekosten kann sie keine Angaben machen. Ein direkter Vergleich zwischen Erdkabeln und Freileitungen hinsichtlich Bodenschutzkriterien findet im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan gesetzlich nicht statt — die Maßnahmen werden je nach ihrer vorgegebenen Kennzeichnung im Bundesbedarfsplangesetz geprüft, nicht gegeneinander abgewogen. Das ist eine Lücke, die die Fragesteller ausdrücklich kritisieren.
CO2-Bilanz ohne Bodenkohlenstoff
Besonders aufschlussreich ist die Antwort auf Frage 20: Eine Quantifizierung der möglichen Freisetzung von Bodenkohlenstoff durch Aushub, Verdichtung, Versiegelung oder veränderten Bodenwasserhaushalt findet im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan nicht statt. Das bedeutet: Die offiziellen Klimabilanzen erneuerbarer Energieanlagen und Netzinfrastruktur erfassen diesen Aspekt auf Planungsebene nicht vollständig. Für Wind- und PV-Anlagen werden Ökobilanzen erstellt, die das Schutzgut Boden einbeziehen — aber auf Projektebene, nicht systematisch auf der Ebene des Gesamtplans.
Ende 2025 waren bundesweit PV-Freiflächenanlagen mit 40 GW installierter Leistung auf rund 52.000 Hektar in Betrieb — das entspricht 0,15 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Deutschlands. Eine einzelne Windkraftanlage beansprucht im Durchschnitt 0,53 Hektar dauerhaft und 0,59 Hektar temporär. Die Strategische Umweltprüfung zum Netzentwicklungsplan 2023–2037/2045 bewertete die Umweltauswirkungen von 185 Netzausbaumaßnahmen. Diese Zahlen zeigen die Größenordnung des Flächendrucks, auch wenn die Einzelwirkung pro Anlage begrenzt bleibt.
Edaphon: Schutz ohne einheitliche Definition
Der Begriff Edaphon — die Gesamtheit aller im Boden lebenden Organismen — ist wissenschaftlich etabliert, wird aber von der Bundesregierung nicht mit einer einheitlichen ressortübergreifenden Arbeitsdefinition verwandt. Das sei nicht erforderlich, heißt es in der Antwort. Das Edaphon wird als Teil des Schutzguts Boden in bestehenden Regelwerken wie BBodSchG, BNatSchG und der Bundeskompensationsverordnung mittelbar berücksichtigt. Forschungsbedarf zur Bodenbiodiversität besteht nach Regierungsangaben weiterhin; das Projekt BioDive4Soil des Fraunhofer-Instituts soll die Datenlage verbessern. Das Nationale Monitoringzentrum für Biodiversität sammelt laufend entsprechende Daten.
Für landwirtschaftliche Betriebe entlang von Kabeltrassen bleibt die Frage nach Entschädigungen weitgehend unbeantwortet: Gesamtwirtschaftliche Untersuchungen zu Ertragswirkungen durch energiewendebedingte Bodeneingriffe sind laut Bundesregierung nicht bekannt. Das Thema Bodenschutz beim Energienetzausbau berührt auch Fragen zur wirtschaftlichen Belastung energieintensiver Betriebe sowie die Konkurrenz um Flächen im Rahmen der Energiewende.
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Betroffen sind vor allem landwirtschaftliche Betriebe und Grundeigentümer entlang von Kabeltrassen und Windpark-Standorten, die mit Ertragsausfällen, Bewirtschaftungserschwernissen und Drainageschäden konfrontiert sein können. Darüber hinaus sind Netzbetreiber, Tiefbauunternehmen sowie die Allgemeinheit als Stromverbraucher betroffen, da Bodenschutzmaßnahmen die Baukosten beeinflussen.
Zu langfristigen Folgekosten des Netzausbaus macht die Bundesregierung keine Angaben und verweist bei Frage 10 ausdrücklich auf fehlende Erkenntnisse. Die Frage nach der Quantifizierung von Bodenkohlenstofffreisetzungen (Frage 20) wird mit dem Hinweis beantwortet, dass im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung keine solche Quantifizierung stattfindet — ohne Ankündigung einer Änderung. Bei Frage 14 räumt die Regierung fehlende abschließende Kenntnisse zur Zahl bodenkundlicher Baubegleitungen ein, da viele Verfahren in Landeszuständigkeit liegen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 06.07.2026) Bodenschutz beim Stromnetzausbau: 22 Fragen zur Energiewende →
- Edaphon
- Gesamtheit aller im Boden lebenden Organismen (Bodenflora und Bodenfauna), die wesentliche Bodenfunktionen wie Strukturverbesserung und Schadstoffabbau erfüllen.
- Strategische Umweltprüfung (SUP)
- Formales Verfahren zur Bewertung von Umweltauswirkungen von Plänen und Programmen — zum Beispiel des Netzentwicklungsplans — bevor einzelne Projekte genehmigt werden.
- Bodenkundliche Baubegleitung
- Fachkundige Betreuung von Bauvorhaben durch Bodenspezialisten, um Bodenschäden zu minimieren; bei größeren Eingriffen nach § 4 Abs. 5 BBodSchV vorgeschrieben.
Wie viel Fläche nehmen Solarparks in Deutschland ein?
Die zum Jahresende 2025 bundesweit installierten PV-Freiflächenanlagen mit 40 GW Leistung befinden sich laut Bundesregierung auf rund 52.000 Hektar, was 0,15 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche entspricht.
Was ist das Edaphon und warum ist es für den Netzausbau relevant?
Das Edaphon bezeichnet die Gesamtheit der im Boden lebenden Organismen (Bodenflora und Bodenfauna). Es verbessert die Bodenstruktur und baut Schadstoffe ab. Beim Netzausbau kann es durch Verdichtung, Wärmeabgabe von Erdkabeln und Aushub beeinträchtigt werden.
Wird die CO2-Freisetzung aus Böden beim Netzausbau gemessen?
Nein. Laut Bundesregierung findet im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan keine Quantifizierung der möglichen Freisetzung von Bodenkohlenstoff statt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6883 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































