- 185 Netzausbaumaßnahmen im Umweltprüfungsverfahren bewertet
- 52.266 km² Siedlungs- und Verkehrsfläche, 45 Prozent versiegelt
- 22 Fragen zu Bodenschäden durch Erdkabel, Wind und Photovoltaik
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6493 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Ende 2024 waren in Deutschland laut Umweltbundesamt 52.266 Quadratkilometer als Siedlungs- und Verkehrsfläche ausgewiesen; davon waren etwa 45 Prozent versiegelt. Der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien und der Stromnetzinfrastruktur erhöht den Druck auf landwirtschaftliche Böden zusätzlich. Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Rahmenpapier „Bodenschutz beim Stromnetzausbau“ bereits baubedingte Risiken wie Bodenverdichtung, Bodenvermischung und Wärmeabgabe von Erdkabeln thematisiert. Eine Vorgängeranfrage zu ähnlichen Themen wurde 2019 in BT-Drs. 19/9179 gestellt; seitdem haben sich Forschungsstand und Ausbaupläne erheblich verändert.
- 52.266 km² — Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland Ende 2024 laut Umweltbundesamt
- 45 Prozent — Anteil der versiegelten Fläche an der gesamten Siedlungs- und Verkehrsfläche
- 185 Maßnahmen — im Netzentwicklungsplan 2023–2037/2045 umweltgeprüfte Netzausbauvorhaben, davon 143 Freileitungen, 15 Erdkabel und 27 See-/Erdkabelmaßnahmen
- 22 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6493 zu Bodenschutz und Energieinfrastruktur
Im Detail
Aus Sicht der Fragesteller muss dabei auch geprüft werden, welche Folgen Erdkabel und Freileitungen jeweils für Böden, Bodenorganismen, Flächenverbrauch, landwirtschaftliche Nutzung, Baukosten, Betriebsrisiken und langfristige Wiederherstellungskosten haben.
— Begründung BT-Drs. 21/6493
Bodenschutz beim Ausbau erneuerbarer Energien und der Stromnetzinfrastruktur steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage, die die AfD-Fraktion am 11. Juni 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht hat (BT-Drs. 21/6493). Die 22 Fragen richten sich an die Bundesregierung und thematisieren, wie stark Böden, Bodenorganismen und landwirtschaftliche Nutzflächen durch Erdkabeltrassen, Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen beeinträchtigt werden — und ob die offiziellen Klimabilanzen dieser Projekte die Folgen vollständig abbilden.
Bodenschutz beim Stromnetzausbau: Was gilt aktuell?
Nach Angaben des Umweltbundesamtes waren Ende 2024 in Deutschland 52.266 Quadratkilometer als Siedlungs- und Verkehrsfläche ausgewiesen. Davon waren etwa 45 Prozent versiegelt — Flächen, die ihre natürlichen Funktionen für Wasserhaushalt, Bodenleben und Nährstoffkreislauf kaum noch erfüllen können. Der Netzentwicklungsplan 2023–2037/2045 der Bundesnetzagentur umfasst 185 umweltgeprüfte Maßnahmen, darunter 143 Freileitungen, 15 Erdkabel und 27 See- beziehungsweise Erdkabelmaßnahmen. Die Bundesregierung erklärte 2026, beim künftigen Stromnetzausbau stärker auf Freileitungen statt auf Erdkabel zu setzen — eine Kehrtwende, die aus Sicht der Fragesteller auch neue Fragen für den Bodenschutz aufwirft.
Edaphon als Schutzgut: eine offene Frage
Ein zentraler Schwerpunkt der Anfrage betrifft das sogenannte Edaphon — die Gesamtheit aller im Boden lebenden Organismen. Die Fragesteller möchten wissen, welche Arbeitsdefinition die Bundesregierung in Planungs- und Genehmigungsverfahren verwendet und in welchen Gesetzen, Verordnungen oder Leitfäden das Edaphon ausdrücklich als Schutzgut bei Energieinfrastrukturvorhaben berücksichtigt wird. Eine Vorgängeranfrage aus der 19. Wahlperiode (BT-Drs. 19/9179) hatte ergeben, dass die Datenlage zur Biodiversität im Boden unvollständig sei. Die aktuelle Drucksache knüpft daran an und fragt, welche Erkenntnisse die Bundesregierung seitdem gewonnen hat und wie diese in laufende Planungen einfließen.
CO₂-Bilanz und Bodenkohlenstoff
Besonderes Gewicht legen die Fragesteller auf die Frage, ob die Klimaschutzwirkungen erneuerbarer Energieanlagen in der offiziellen CO₂-Bilanzierung vollständig erfasst werden. Konkret geht es darum, ob bei Erdkabelprojekten, Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen an Land die potenzielle Freisetzung von Bodenkohlenstoff durch Aushub, Verdichtung, Versiegelung oder Humusabbau quantifiziert wird. Diese Frage berührt die Glaubwürdigkeit offizieller Klimaschutzbilanzen der Energiewende-Infrastruktur — und ist damit nicht nur ein technisches, sondern auch ein politisches Thema.
Landwirtschaft und Erdkabelwärme
Erdkabel geben im Betrieb Wärme an den umgebenden Boden ab. Die Anfrage erkundigt sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu Temperaturveränderungen im Wurzelraum, veränderten Bodenfeuchte-Verhältnissen, Auswirkungen auf Bodenmikroorganismen und möglichen Ertragseinbußen in der Landwirtschaft. Für kleine und mittlere Betriebe, die Flächen an Energieprojekte abtreten müssen, sind Entschädigungsfragen, Bewirtschaftungserschwernisse und Drainageschäden laut Drucksache bislang unzureichend geregelt. Die Anfrage fragt auch, wie viele Vorhaben nach dem Bundesbedarfsplangesetz seit 2019 mit bodenkundlicher Baubegleitung oder langfristigem Bodenmonitoring begleitet wurden.
Neben den ökologischen Aspekten thematisiert die Drucksache die ressortübergreifende Koordination: Seit Beginn der 21. Wahlperiode soll die Bundesregierung darlegen, welche Abstimmungen zwischen Wirtschaftsministerium, Umweltministerium, Bundesnetzagentur, Umweltbundesamt, Bundesamt für Naturschutz, Thünen-Institut und Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zu den Bodenfolgen des Energienetzausbaus stattgefunden haben. Die Antwortfrist der Bundesregierung läuft bis zum 6. Juli 2026. Ähnliche Fragen zu staatlichen Ausgaben und Kontrolle im Energie- und Umweltbereich behandelt auch der Beitrag zur Übererfüllung von EU-Recht in der Landwirtschaft.
Weiterlesen:
- Gold Plating: Übererfüllung von EU-Recht in der Landwirtschaft
- CAFI-Waldinitiative: 289 Mio. Euro für Kongobecken unter Kontrolle
Direkt betroffen sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe sowie Grundeigentümer, auf deren Flächen Erdkabeltrassen, Windenergieanlagen oder Freiflächen-Photovoltaikanlagen errichtet werden. Mittelständische Tiefbauunternehmen und Netzbetreiber sind ebenfalls berührt, da ungeklärte Entschädigungs- und Wiederherstellungsfragen die Planungskosten von Energieprojekten beeinflussen können.
Die Anfrage wurde am 11. Juni 2026 eingereicht und ist am 15. Juni 2026 als Drucksache 21/6493 veröffentlicht worden. Die gesetzliche Antwortfrist der Bundesregierung beträgt 21 Tage ab Einreichung und läuft bis zum 6. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als neue Drucksache veröffentlicht.
- Edaphon
- Gesamtheit aller im Boden lebenden Organismen (Bodenflora und -fauna), darunter Bakterien, Pilze, Regenwürmer und Insektenlarven. Das Edaphon ist entscheidend für Bodenfruchtbarkeit und Nährstoffkreislauf.
- Strategische Umweltprüfung (SUP)
- Pflichtverfahren zur Bewertung der Umweltauswirkungen von Plänen und Programmen, etwa beim Netzentwicklungsplan. Ergebnis ist ein Umweltbericht, der Alternativen und Schutzmaßnahmen darstellt.
- Bodenversiegelung
- Dauerhafte Abdeckung des Bodens durch undurchlässige Materialien wie Beton oder Asphalt. Versiegelte Böden verlieren ihre Filter-, Speicher- und Lebensraumfunktionen weitgehend.
Was ist das Edaphon?
Als Edaphon bezeichnet man die Gesamtheit aller im Boden lebenden Organismen, also Bodenflora und Bodenfauna wie Bakterien, Pilze, Würmer und Insektenlarven.
Warum fragt die AfD nach CO₂ und Bodeneingriffen?
Laut Anfrage soll geprüft werden, ob die von der Bundesregierung ausgewiesenen Klimaschutzwirkungen erneuerbarer Energieanlagen auch die potenziellen CO₂-Freisetzungen durch Bodeneingriffe wie Aushub, Verdichtung oder Versiegelung vollständig berücksichtigen.
Welche Vorhaben betreffen besonders viele Böden?
Laut Drucksache wurden im Netzentwicklungsplan 2023–2037/2045 die Umweltauswirkungen von 185 Netzausbaumaßnahmen bewertet, darunter 143 Freileitungen, 15 Erdkabel und 27 See- bzw. Erdkabelmaßnahmen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6493 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































