Was plant Deutschland für digitale Gesundheitsplattformen?
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5713 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Digital integrierte Versorgungsplattformen bündeln telemedizinische Leistungen, digitale Prozesse und KI-gestützte Funktionen in einem System. Als Beispiel dient das chinesische Unternehmen Ping An Healthcare, das telemedizinische Beratung mit KI-Assistenz und Verzahnung zu Versicherungsdienstleistungen anbietet. Deutschland entwickelt parallel die Telematikinfrastruktur und elektronische Patientenakte weiter.
Die AfD-Fraktion hat mit ihrer Kleinen Anfrage (Drucksache 21/5401) vom 4. Mai 2026 nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu digital integrierten Versorgungsplattformen gefragt. Solche Systeme bündeln telemedizinische Leistungen, digitale Prozesse und KI-gestützte Funktionen auf einer Plattform.
Die Bundesregierung beobachtet nach eigenen Angaben nationale und internationale Entwicklungen im Bereich digitaler Gesundheitsanwendungen fortlaufend. Zu dem in der Anfrage erwähnten chinesischen Unternehmen Ping An Healthcare liegen der Regierung jedoch nur Erkenntnisse aus allgemein zugänglichen Quellen vor. Eine eigenständige Bewertung erfolgt nicht.
Chancen und Risiken digitaler Plattformen
Digital integrierte Versorgungsplattformen sind kein originärer Bestandteil der Regelversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung, so die Bundesregierung. Dies ist bemerkenswert, da solche Systeme international bereits etabliert sind. Private Anbieter müssen bei entsprechenden Plattformen insbesondere Anforderungen an Qualität und Patientensicherheit berücksichtigen. Hinzu kommen Datenschutz sowie regulatorische Rahmenbedingungen.
Internationale Beispiele können laut Bundesregierung Anhaltspunkte für die Weiterentwicklung der Telemedizin in Deutschland liefern. Sie steht im Austausch mit verschiedenen Ländern wie Dänemark, Norwegen, Frankreich und Kanada zu deren telemedizinischen Versorgungsstrukturen. Eine unmittelbare Übertragbarkeit ist aufgrund der spezifischen Rahmenbedingungen des deutschen Gesundheitssystems jedoch in der Regel nicht gegeben.
KI-Assistenzsysteme und Sicherheitsanforderungen
KI-Assistenzsysteme erkennt die Bundesregierung als potenziell wertvoll an. Sie fordert jedoch strenge Anforderungen an Evidenz, Transparenz und Aufsicht. Zentral ist die Sicherheit von Patientinnen und Patienten. Die Qualität der erbrachten Leistungen muss gewährleistet bleiben. Hintergrund ist die besondere Verantwortung im Gesundheitswesen. Hersteller und Nutzer müssen sich an geltende nationale und europarechtliche Anforderungen halten.
Für die Zukunft plant die Regierung KI-Reallabore, in denen Entwickler bei der Erfüllung regulatorischer Anforderungen unterstützt werden sollen. Am 11. Februar 2026 hat Gesundheitsministerin Nina Warken eine weiterentwickelte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen vorgestellt.
Betroffen sind alle gesetzlich Versicherten, die künftig von digitalen Versorgungsplattformen profitieren könnten. Besonders relevant für Patienten in ländlichen Gebieten, wo telemedizinische Versorgung Ärztemangel ausgleichen könnte. Auch Leistungserbringer müssen sich auf neue digitale Versorgungsformen einstellen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 04.05.2026) Digitale Gesundheitsplattformen – AfD fragt nach ePA, Telemedizin und KI-Einsatz →
- Telematikinfrastruktur
- Digitales Kommunikationsnetz, das alle Akteure im Gesundheitswesen sicher miteinander verbindet und den Austausch von Patientendaten ermöglicht.
- Interoperabilität
- Fähigkeit verschiedener IT-Systeme, nahtlos miteinander zu kommunizieren und Daten auszutauschen, ohne proprietäre Abhängigkeiten.
- KI-Reallabore
- Testumgebungen, in denen Entwickler beim Transfer innovativer KI-Anwendungen in die praktische Anwendung unterstützt werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5713 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































