- EU-Indien-Handelspakt umfasst knapp zwei Milliarden Menschen
- Linke fragt nach Schutz für Dalits, Wanderarbeiter und Frauen
- Kinderarbeit und Schuldknechtschaft in Lieferketten thematisiert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7714 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die EU und Indien haben am 27. Januar 2026 nach fast 20 Jahren Verhandlungen ein umfassendes Freihandelsabkommen abgeschlossen. Ende Februar 2026 veröffentlichte die EU einen vorläufigen Vertragstext, der sich derzeit noch im sogenannten Legal Scrubbing befindet — einer juristischen Feinprüfung, bei der noch Anpassungen möglich sind. Rechtlich verbindlich wird der Text erst nach Unterzeichnung und Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten. Das Abkommen geht weit über klassische Zollfragen hinaus und berührt Investitionsschutz, öffentliche Beschaffung, regulatorische Standards sowie globale Lieferketten.
Im Detail
Ohne wirksame soziale, ökologische und menschenrechtliche Schutzmechanismen besteht nach Auffassung der Fragestellenden die Gefahr, dass wirtschaftliche Gewinne ungleich verteilt werden und bestehende Ungleichheiten weiter zunehmen.
— Vorbemerkung der Fragestellenden, BT-Drs. 21/7714
Das EU-Indien-Freihandelsabkommen, das am 27. Januar 2026 nach fast zwei Jahrzehnten Verhandlungen abgeschlossen wurde, verbindet einen Wirtschaftsraum von knapp zwei Milliarden Menschen. Die EU zählt rund 450 Millionen Einwohner, Indien 1,46 Milliarden. Nach Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten entstünde einer der größten zollreduzierten Handelsbereiche weltweit. Die Fraktion Die Linke richtet mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7714 vom 25. August 2026 zwanzig Fragen an die Bundesregierung — und stellt damit die menschenrechtlichen und sozialen Bedingungen dieses Abkommens in den Mittelpunkt.
EU-Indien-Freihandelsabkommen: Weit mehr als Zölle
Das EU-Indien-Freihandelsabkommen geht laut Drucksache weit über klassische Zollfragen hinaus. Es betrifft Investitionsschutz, regulatorische Standards, öffentliche Beschaffung und globale Lieferketten. Der vorläufige Vertragstext, den die EU-Kommission Ende Februar 2026 veröffentlichte, befindet sich derzeit noch im sogenannten Legal Scrubbing — einer juristischen Feinprüfung. Rechtlich verbindlich wird das Abkommen erst nach Unterzeichnung und Ratifizierung. Detaillierte Zollabbaupläne und produktspezifische Ursprungsregeln stehen noch aus.
Die Bundesregierung und die Europäische Kommission betonen nach Angaben der Anfrage regelmäßig die geopolitische Bedeutung Indiens als strategischen Partner sowie die Chancen für Wirtschaftswachstum, Investitionen und die Diversifizierung von Lieferketten. Die Fraktion Die Linke fragt hingegen, unter welchen sozialen und menschenrechtlichen Bedingungen diese wirtschaftliche Zusammenarbeit erfolgt und wer von ihr profitiert.
Vulnerable Gruppen im Zentrum der Fragen
Die 20 Fragen der Kleinen Anfrage richten sich auf konkrete Risikogruppen in Indien. Die Fraktion fragt, welche menschenrechtlichen Folgen des EU-Indien-Freihandelsabkommens die Bundesregierung für Frauen, Mädchen, Wanderarbeiterinnen und -arbeiter, Dalits, Adivasi sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten erwartet. Laut Drucksache sind in exportorientierten Branchen wie der Textil- und Bekleidungsindustrie, der Lederindustrie, der Natursteinproduktion, der Landwirtschaft und der Saatgutproduktion weiterhin zahlreiche Fälle von Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft und Kinderarbeit dokumentiert.
Millionen Wanderarbeiterinnen und -arbeiter arbeiteten laut Anfrage ohne ausreichenden arbeitsrechtlichen Schutz und soziale Absicherung, häufig im informellen Sektor. Die Fragesteller wollen wissen, welche Erkenntnisse der Bundesregierung über Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Unterbringung und sozialen Schutz dieser Beschäftigten vorliegen — und wie diese Aspekte in den Verhandlungen zum EU-Indien-Freihandelsabkommen berücksichtigt werden.
Zivilgesellschaft unter Druck
Ein eigener Fragenkomplex widmet sich der Lage der Zivilgesellschaft in Indien. Der Foreign Contribution Regulation Act (FCRA), ein indisches Gesetz zur Regulierung von Auslandsfinanzierungen für Nichtregierungsorganisationen, steht laut Anfrage im Verdacht, zur Einschränkung von Menschenrechtsgruppen, Gewerkschaften und anderen kritischen Organisationen genutzt zu werden. Die Fraktion fragt, welche Erkenntnisse der Bundesregierung über den Entzug von Registrierungen und behördliche Maßnahmen gegen NGOs vorliegen und welche Bedeutung sie einem freien zivilgesellschaftlichen Raum für die Umsetzung des Freihandelsabkommens beimisst.
Darüber hinaus thematisiert die Anfrage, ob die Bundesregierung sicherstellen wird, dass die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie das EU-Lieferkettengesetz konsequent umgesetzt werden. Gefragt wird auch, in welcher Weise sich die Bundesregierung für wirksame Überwachungs- und Beschwerdemechanismen einsetzt, die auch von marginalisierten Gruppen genutzt werden können.
Lieferketten und deutsche Unternehmen
Die Anfrage richtet sich auch auf die Verantwortung deutscher Unternehmen. Frage 14 lautet, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen wird, um sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen und ihre indischen Geschäftspartner menschenrechtliche Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferketten einhalten — und insbesondere Risiken wie Diskriminierung, Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Kinderarbeit und Landraub wirksam adressieren. Frage 13 betrifft Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Landnahmen für Industrie-, Bergbau-, Infrastruktur- oder Energieprojekte, die in globale Lieferketten europäischer Unternehmen eingebunden sind.
Ebenfalls thematisiert wird das Risiko, dass Investitionsschutzbestimmungen des EU-Indien-Freihandelsabkommens den politischen Handlungsspielraum Indiens bei Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards einschränken könnten — eine Frage, die in der deutschen Handelspolitik seit den Debatten um TTIP und CETA regelmäßig auftaucht. In diesem Kontext ist auch der laufende Diskurs über regulatorische Standards zwischen Handelspartnern relevant.
Was gilt aktuell?
Das EU-Indien-Freihandelsabkommen ist noch nicht rechtlich verbindlich in Kraft getreten. Der ausgehandelte Text durchläuft derzeit das Legal Scrubbing. Detaillierte Zollabbaupläne und produktspezifische Ursprungsregeln fehlen noch. Erst nach Unterzeichnung und Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten — ein Verfahren, das erfahrungsgemäß mehrere Jahre dauern kann — entfaltet das Abkommen seine Wirkung. Die Bundesregierung hat die Kleine Anfrage bislang nicht beantwortet.
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Direkt betroffen sind in Indien Millionen Beschäftigte in exportorientierten Sektoren wie Textil- und Bekleidungsindustrie, Lederindustrie, Natursteinproduktion, Landwirtschaft und IT-Dienstleistungen. Besonders exponiert sind laut Anfrage Frauen, Wanderarbeiterinnen und -arbeiter, Dalits, Adivasi sowie Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten. Auf europäischer Seite betrifft das Abkommen Unternehmen mit Lieferketten in Indien sowie Verbraucher, die indische Importwaren kaufen.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7714 wurde am 25. August 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Das Freihandelsabkommen selbst tritt erst nach Abschluss des Legal Scrubbing, der Unterzeichnung und der Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten in Kraft.
- Legal Scrubbing
- Juristische Feinprüfung eines ausgehandelten Vertragstextes, bei der sprachliche und rechtliche Unstimmigkeiten beseitigt werden, bevor der Text zur Unterzeichnung freigegeben wird.
- FCRA (Foreign Contribution Regulation Act)
- Indisches Gesetz, das Auslandsfinanzierungen für Nichtregierungsorganisationen reguliert und nach Einschätzung von Menschenrechtsgruppen zur Einschränkung zivilgesellschaftlicher Arbeit eingesetzt wird.
- Lieferkettensorgfaltspflicht
- Gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang ihrer gesamten Lieferkette zu identifizieren, zu verhindern und zu beheben.
Was ist das EU-Indien-Freihandelsabkommen?
Das Abkommen wurde am 27. Januar 2026 nach fast zwei Jahrzehnten Verhandlungen abgeschlossen. Es soll Zölle abbauen und einen der größten zollreduzierten Wirtschaftsräume weltweit schaffen, der EU (450 Mio. Einwohner) und Indien (1,46 Mrd. Einwohner) umfasst.
Welche Gruppen stehen im Mittelpunkt der Anfrage?
Die Anfrage thematisiert besonders Frauen, Wanderarbeiterinnen und -arbeiter, Dalits, Adivasi sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten, die in exportorientierten Branchen wie Textil, Leder und Landwirtschaft tätig sind.
Was ist der Foreign Contribution Regulation Act (FCRA)?
Der FCRA ist ein indisches Gesetz, das Auslandsfinanzierungen für zivilgesellschaftliche Organisationen reguliert. Kritiker werfen der indischen Regierung vor, das Gesetz zu nutzen, um Menschenrechtsgruppen und Gewerkschaften in ihrer Arbeit einzuschränken.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7714 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.































































