- Flugzeuge vom BER weichen laut Flugtrackern regelmäßig von festgelegten Routen ab
- Anwohner in Biesdorf, Mahlsdorf und Kaulsdorf berichten von erhöhter Lärmbelastung
- 12 Fragen zu Einzelfreigaben und Lärmschutz am BER seit Januar 2024
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7676 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Flugverfahren für An- und Abflug an deutschen Verkehrsflughäfen werden durch das Luftfahrt-Bundesamt per Verordnung festgelegt. Sie sollen sowohl die Flugsicherheit als auch den Schutz der Bevölkerung vor Lärm sicherstellen. Am Flughafen Berlin Brandenburg (BER), der seit November 2020 in Betrieb ist, gelten spezifische Routen, die dicht besiedelte Stadtteile möglichst wenig belasten sollen. Die Möglichkeit, von diesen Standardrouten durch sogenannte Einzelfreigaben abzuweichen, ist im Luftverkehrsrecht vorgesehen, soll aber die Ausnahme bleiben. Anwohner der östlichen Berliner Stadtteile Biesdorf, Mahlsdorf und Kaulsdorf haben nach eigenen Angaben eine Zunahme von Überflügen wahrgenommen, was Auswertungen von Flugtracking-Diensten unterstützen.
Im Detail
Die Auswertungen unterschiedlicher Flugtracker sowie die Wahrnehmung von Anwohner*innen im Siedlungsgebiet von Marzahn-Hellersdorf (Biesdorf, Mahlsdorf, Kaulsdorf) legen nahe, dass die Flugverfahren regelmäßig anders durchgeführt werden und somit eine erhöhte Lärmbelästigung auftritt.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7676
Über dem Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf häufen sich Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über Fluglärm vom Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Auswertungen verschiedener Flugtracking-Dienste legen nahe, dass Flugzeuge regelmäßig von den behördlich festgelegten Standardrouten abweichen und dabei über die dicht besiedelten Ortsteile Biesdorf, Mahlsdorf und Kaulsdorf fliegen. Die Fraktion Die Linke hat dieses Problem mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7676 vom 20. August 2026 aufgegriffen und richtet 12 Fragen an die Bundesregierung.
Flugverfahren am BER: Was gilt aktuell?
Flugverfahren für den BER werden vom Luftfahrt-Bundesamt per Rechtsverordnung festgelegt und beschreiben verbindlich, auf welchen Routen und in welchen Höhenprofilen Flugzeuge starten und landen dürfen. Diese Regelung dient sowohl der Flugsicherheit als auch dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm. Daneben existieren sogenannte Einzelfreigaben: Die Flugsicherung kann im Einzelfall Abweichungen vom Standardverfahren genehmigen, etwa wenn die Verkehrslage dies erfordert. Laut der Anfrage führen bestimmte dieser Einzelfreigaben jedoch direkt über das Siedlungsgebiet von Marzahn-Hellersdorf — mit entsprechenden Lärmfolgen für die Bewohner.
12 Fragen zu Flugverfahren und Lärmschutz
Die Abgeordneten um Katalin Gennburg und David Schliesing wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Flugverfahren derzeit für den BER gelten, welche Änderungen es seit der Inbetriebnahme des Flughafens im November 2020 gegeben hat und wie sich dies im Vergleich zum früheren Flughafen Schönefeld darstellt. Dabei bitten sie ausdrücklich um Kartenmaterial. Zentral sind auch quantitative Fragen: Wie oft wurden die einzelnen Flugverfahren seit Januar 2024 monatlich genutzt? Wie viele Einzelfreigaben führten seitdem über das Siedlungsgebiet? Die Fraktion erkundigt sich zudem nach den typischen Flughöhen über Marzahn-Hellersdorf sowie nach dem Zusammenhang zwischen Flugverspätungen und Routenabweichungen.
Politisch relevant ist auch Frage 11, mit der die Fragesteller die Bundesregierung zu einer grundsätzlichen Bewertung auffordern: Teilt sie die Auffassung, dass Einzelfreigaben die Ausnahme sein sollten, weil Flugverfahren dem Schutz von Bevölkerung und Natur dienen? Und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Licht die tatsächliche Häufigkeit von Einzelfreigaben am BER?
Sommer als Belastungsspitze
Die Anfrage wurde im Hochsommer eingereicht — kein Zufall. In der Reisesaison steigen die Flugbewegungen an deutschen Flughäfen erfahrungsgemäß deutlich an, was sowohl die Zahl der Standardflüge als auch die der Einzelfreigaben erhöht. Für Anwohnerinnen und Anwohner unter stark frequentierten Flugrouten bedeutet das eine saisonale Verschärfung der Lärmbelastung. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf liegt im Osten Berlins und ist bisher nicht als klassische Hauptlärmzone des BER bekannt, was die wahrgenommene Zunahme der Überflüge für Betroffene besonders auffällig macht.
Die Fraktion Die Linke betont in der Vorbemerkung ihrer Anfrage grundsätzlich, die Zahl der Flüge insgesamt reduzieren zu wollen — aus Gründen des Klimaschutzes und wegen der Freisetzung von Ultrafeinstäuben. Zugleich macht sie deutlich, dass für die noch stattfindenden Flugbewegungen ein möglichst wirksamer Lärmschutz gelten müsse. Dieser doppelte Anspruch spiegelt eine breitere gesellschaftliche Debatte wider, in der Klimapolitik und lokaler Lärmschutz nicht immer in dieselbe Richtung weisen. Ähnliche Interessenkonflikte zeigen sich auch bei anderen Infrastrukturvorhaben, etwa beim Gebäudemodernisierungsgesetz.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Flugverfahren über Marzahn-Hellersdorf steht noch aus.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind Anwohnerinnen und Anwohner im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf, insbesondere in den Ortsteilen Biesdorf, Mahlsdorf und Kaulsdorf. Diese Stadtteile liegen im östlichen Berlin und befinden sich nach Angaben der Fragesteller unter oder in der Nähe von Flugrouten, die bei Einzelfreigaben vom BER genutzt werden.
Die Kleine Anfrage wurde am 20. August 2026 eingereicht. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Gemäß § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Flugverfahren
- Behördlich festgelegte Routen und Höhenprofile für An- und Abflüge an einem Flughafen, die Sicherheit und Lärmschutz gewährleisten sollen.
- Einzelfreigabe
- Ausnahmegenehmigung der Flugsicherung, die ein Abweichen von den regulären Flugverfahren erlaubt, etwa bei besonderer Verkehrslage.
- BER
- Flughafen Berlin Brandenburg, seit November 2020 der zentrale Verkehrsflughafen der Hauptstadtregion, entstanden als Nachfolger von Schönefeld und Tegel.
Was sind Einzelfreigaben im Luftverkehr?
Einzelfreigaben sind Ausnahmegenehmigungen der Flugsicherung, die es Flugzeugen erlauben, von den regulär festgelegten Flugverfahren abzuweichen — etwa wegen Verkehrslage, Wetter oder technischer Umstände.
Warum sind Flugverfahren gesetzlich geregelt?
Flugverfahren werden per Verordnung festgelegt, um Sicherheit, Effizienz und Lärmschutz zu gewährleisten. Sie bestimmen, auf welchen Routen und in welchen Höhen Flugzeuge an- und abfliegen dürfen.
Wann wurde der BER in Betrieb genommen?
Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) wurde im November 2020 eröffnet und ersetzte den früheren Flughafen Schönefeld sowie den Flughafen Tegel.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7676 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































