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AfD fragt nach Entwicklungen bei linksextremistischer Rote Hilfe
Hintergrund
Die Rote Hilfe e.V. wird vom Verfassungsschutz als linksextremistische Organisation mit bundesweit 50 Ortsgruppen eingestuft. Nach behördlichen Angaben gewährt sie linksextremistischen Straftätern politischen Rückhalt sowie juristische und finanzielle Hilfe. Anlass der Anfrage war unter anderem die Kritik der Organisation an der Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette im Jahr 2024, die sie als „staatliches Rachebedürfnis“ bezeichnete.
Die AfD-Fraktion hat am 8. April 2026 eine umfangreiche Kleine Anfrage zur Entwicklung der Rote Hilfe e.V. eingereicht (BT-Drs. 21/5221). 17 Einzelfragen wurden gestellt. Die vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestufte Organisation steht im Fokus detaillierter Nachfragen.
Kern der Anfrage sind Fragen zu Mitgliederzahlen und Struktur. Wie sich die Anzahl der etwa 14.400 Mitglieder seit 2015 entwickelt hat, will die AfD wissen. Auch nach der Zahl der 50 Ortsgruppen wird gefragt. Dies ist bemerkenswert, da die Fragesteller besonders interessiert, ob Mitglieder der Rote Hilfe gleichzeitig Parteimitglieder sind und wie Deutschland im internationalen Vergleich bei derartigen Organisationen dasteht.
Kritik an Unterstützung für RAF-Mitglieder
Einen Schwerpunkt bildeten Fragen zur Haltung gegenüber ehemaligen RAF-Terroristen. Die AfD bezieht sich dabei auf Stellungnahmen der Rote Hilfe zur Festnahme von Daniela Klette. Diese wurde als „Ergebnis jahrzehntelanger Verfolgungswut“ bezeichnet. Ob die Bundesregierung dies als Form der Billigung wertet, fragten die Abgeordneten.
Die Finanzierung der Organisation steht ebenfalls im Fokus. Mögliche staatliche Förderung wird thematisiert. Nach Kooperationen mit anderen Vereinen fragt die AfD auch. Immobilienbesitz und Mietverhältnisse der Rote Hilfe sind weitere Aspekte der Anfrage.
Hintergrund ist die Einschätzung des Verfassungsschutzes, wonach die Organisation das „strafrechtliche Abschreckungspotenzial verringert“ und durch Öffentlichkeitsarbeit den Rechtsstaat „verächtlich“ machen will. Nach dieser Einschätzung stellt die Rote Hilfe Polizei und Justiz als „gewalttätig“, „rassistisch“ und als „Klassenjustiz“ dar.
Besonders brisant ist die Frage nach einem möglichen Vereinsverbot. 2018 hat es entsprechende Überlegungen gegeben. Diese wurden jedoch nicht umgesetzt. Warum kein Verbotsverfahren eingeleitet wurde, fragt die AfD. Ob die Bundesregierung ein „taktisches Vorgehen“ der Organisation sieht, die sich formal als Rechtshilfeverein präsentiert, bleibt abzuwarten.
Betroffen sind potentiell alle Bürger, da es um die Bewertung einer als verfassungsfeindlich eingestuften Organisation geht. Besonders im Fokus stehen Sicherheitsbehörden, die von der Rote Hilfe kritisiert werden, sowie Personen aus dem linksextremistischen Spektrum, die Unterstützung erhalten.
Die Bundesregierung muss die 17 Einzelfragen innerhalb der üblichen Frist beantworten. Die Antwort wird Aufschluss über offizielle Einschätzungen zu Mitgliederzahlen, Finanzierung und möglichen Kooperationen der Organisation geben. Ein Vereinsverbot, das 2018 erwogen wurde, steht ebenfalls zur Diskussion.
- Rote Hilfe e.V.
- Vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestufte Organisation, die Straftätern aus dem linken Spektrum juristische und finanzielle Unterstützung bietet.
- Freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO)
- Die verfassungsrechtlichen Grundprinzipien der Bundesrepublik Deutschland, deren Bekämpfung als verfassungsfeindlich gilt.
- RAF
- Rote Armee Fraktion – linksextremistische Terrororganisation, die von 1970 bis 1998 in Deutschland aktiv war und zahlreiche Anschläge verübte.























































