Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8282 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 109 Mio. Euro Umbaukosten, ab 2028 rund 308 Mio. Euro Mehreinnahmen jährlich erwartet
- Hauptzollämter und Zollfahndungsämter werden zu Zolldirektionen zusammengelegt
- Neues Verfahren ermöglicht Einziehung verdächtiger Vermögen ab 100.000 Euro
Hintergrund
Die Initiative „Zoll 2030“ und Empfehlungen internationaler Gremien — insbesondere der Financial Action Task Force (FATF) und der Egmont-Gruppe — haben die Bundesregierung dazu veranlasst, die Organisationsstruktur der deutschen Zollverwaltung grundlegend zu überarbeiten. Deutschland steht seit Jahren unter internationalem Druck, seine Geldwäschebekämpfung effektiver zu gestalten. Im Koalitionsvertrag ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität als ausdrückliches Ziel verankert. Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 zum Gesetzentwurf Stellung genommen; die Bundesregierung hat eine Gegenäußerung beigefügt.
- 82 Mio. Euro — einmalige Umstellungsaufwendungen im Jahr 2027 (Einzelplan 08)
- 109 Mio. Euro — gesamte Zusatzausgaben in den ersten vier Jahren nach Inkrafttreten
- 308 Mio. Euro — erwartete Mehreinnahmen pro Jahr ab 2028
- 28,4 Mio. Euro — einmaliger Sachmittelbedarf beim Bundeskriminalamt (BKA)
- 100.000 Euro — Schwellenwert, ab dem ein Vermögensgegenstand als „bedeutsam“ und prüfungspflichtig gilt
Im Detail
Die Zollverwaltung, Teil der Bundesfinanzverwaltung, ist für die Erhebung von Steuern und Zöllen, die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und die Bekämpfung von Finanzkriminalität zuständig.
— Begründung BT-Drs. 21/8282, Abschnitt A
Schwarzarbeit, Geldwäsche, Zollbetrug: Die deutsche Zollverwaltung steht vor wachsenden Herausforderungen. Mit dem am 30. September 2026 eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/8282) reagiert die Bundesregierung auf internationalen Reformdruck und setzt ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um. Das Gesetz zur Stärkung der Zollverwaltung und zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ist das bislang umfassendste Reformprojekt für den deutschen Zoll seit Jahrzehnten.
Zollreform 2027: Strukturen werden neu geordnet
Das Kernstück der Reform ist die Zusammenführung der bislang getrennten Hauptzollämter und Zollfahndungsämter zu neuen Zolldirektionen. Bundesweit entstehen acht solcher Einheiten — in Hamburg, Hannover, Dortmund, Frankfurt am Main, Stuttgart, München, Dresden und Berlin. Die bisherige Generalzolldirektion erhält deutlich erweiterte Befugnisse als zentrale Koordinierungs- und Lenkungsstelle. Sie übernimmt die Aufgaben des bisherigen Zollkriminalamtes vollständig. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bleibt als eigene Organisationseinheit erhalten, wird aber personell und haushälterisch weiter gestärkt.
Alle Beschäftigten der alten Behörden gehen automatisch in die neuen Zolldirektionen über. Bis zu den regulären Personalratswahlen — spätestens bis zum 31. Mai 2028 — nehmen Übergangspersonalräte die Mitbestimmungsaufgaben wahr. Bis Ende 2027 dürfen die neuen Zolldirektionen im Rechtsverkehr noch die alten Bezeichnungen Hauptzollamt oder Zollfahndungsamt verwenden, um Verwaltungsabläufe nicht zu stören.
Geldwäschebekämpfung: Neue Eingriffsbefugnisse
Ein zentrales Novum der Reform ist das neue Verwaltungsverfahren zur Aufklärung verdächtiger Vermögensgegenstände. Als verdächtig gilt ein Vermögensgegenstand, wenn sein Wert 100.000 Euro übersteigt und begründete Zweifel an seiner rechtmäßigen Herkunft bestehen. Bereits ab 50.000 Euro greift die Regelung, wenn eine Registrierungspflicht besteht — etwa bei Fahrzeugen im Kraftfahrzeugregister oder Grundstücken im Grundbuch.
Die Zolldirektionen können solche Gegenstände zunächst bis zu 30 Tage sicherstellen. Auf Antrag kann ein Finanzgericht die Frist um weitere 150 Tage verlängern. Gelingt es dem Betroffenen nicht, die legale Herkunft plausibel zu machen, beantragt die Behörde beim Finanzgericht die Einziehung zugunsten des Bundes. Mit Rechtskraft des Urteils geht das Eigentum auf den Bund über. Betroffene erhalten ausdrücklich das Recht, die nicht rechtmäßige Herkunft selbst einzuräumen — mit der Folge, dass auf weitere Ermittlungen verzichtet wird. Diese Selbstanzeigemöglichkeit soll Aufklärung erleichtern, ohne zwingend ein Strafverfahren auszulösen.
Was gilt aktuell?
Bislang ist der Zoll in Hauptzollämter (zuständig für Abgaben und Steuererhebung) und eigenständige Zollfahndungsämter (zuständig für Strafverfolgung) aufgeteilt. Diese Trennung erschwert nach Einschätzung der Bundesregierung koordinierte Ermittlungen, insbesondere bei komplexen Geldwäschefällen mit internationalen Bezügen. Ein eigenständiges Verwaltungsverfahren zur Vermögensabschöpfung ohne vorherigen strafrechtlichen Nachweis existiert im deutschen Zollrecht bislang nicht. Hier orientiert sich der Gesetzentwurf an Modellen anderer europäischer Staaten, die solche zivilrechtlichen Einziehungsverfahren bereits kennen.
Digitale Ermittlungswerkzeuge mit klaren Grenzen
Die Generalzolldirektion erhält neue Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse und zum biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten. Dabei sind selbstlernende Systeme ausdrücklich nur zur Identifikation von Personen, Institutionen oder Objekten zulässig — eine weitergehende Bewertung auf Zusammenhänge mittels KI ist gesetzlich verboten. Vollautomatisierte Einzelentscheidungen, die unmittelbar Rechtsfolgen auslösen, sind ebenfalls ausgeschlossen. Ein Echtzeit-Abgleich mit Internetdaten ist nicht erlaubt. Diese Einschränkungen folgen der Diskussion um nicht-deterministische KI in der Verwaltung, die derzeit auch in anderen Bereichen des öffentlichen Rechts intensiv geführt wird.
Kosten und erwartete Mehreinnahmen
Die Zollreform 2027 ist mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden. Allein die einmaligen Umstellungskosten im Bundeshaushalt (Einzelplan 08) betragen rund 82 Mio. Euro im Jahr 2027, hinzu kommen laufende Kosten von jeweils ca. 8,8 Mio. Euro jährlich für Personal und IT in den Jahren 2028 bis 2030. In den ersten vier Jahren summieren sich die Zusatzausgaben auf insgesamt rund 109 Mio. Euro. Beim Bundeskriminalamt (BKA), das enger mit dem Zoll kooperieren soll, entsteht ein einmaliger Sachbedarf von rund 28,4 Mio. Euro sowie ein jährlicher Mehrbedarf von rund 26,9 Mio. Euro für Personal. Ab 2028 erwartet die Bundesregierung Mehreinnahmen von ca. 308 Mio. Euro jährlich — rund das Dreifache der Gesamtinvestitionskosten.
Für Finanzgerichte entsteht durch das neue Einziehungsverfahren nach den §§ 54 ff. des Zollkriminalitätsbekämpfungsgesetzes ein zusätzlicher Personalbedarf in Höhe von rund 3,1 Mio. Euro. Für Bürger und Unternehmen entsteht laut Drucksache kein Erfüllungsaufwand. Die Diskussion über Belastungen für den Wirtschaftsstandort dürfte dennoch auch diese Reform begleiten, da erweiterte Kontrollbefugnisse grundsätzlich auch legitime Geschäftsaktivitäten berühren können.
Internationale Einbettung
Der Reformdruck kommt nicht allein aus dem Inland. Die FATF — das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung — hat Deutschland in der Vergangenheit wiederholt aufgefordert, seine Strukturen zur Bekämpfung der Finanzkriminalität zu stärken. Mit dem neuen Gesetz soll auch der ressortübergreifende Steuerungskreis zur Umsetzung der FATF-Empfehlungen gesetzlich verankert werden. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) bleibt innerhalb der Generalzolldirektion organisatorisch eigenständig und fachlich unabhängig, erhält aber verbesserte Möglichkeiten zum Datenaustausch mit anderen Behörden.
Weiterlesen:
- Regierung lässt Leistungsträger für marode Pflegeversicherung blechen
- COVID-19-Impfstoff: 47 Mio. Euro Anwaltskosten im Haushalt 2027
Unmittelbar betroffen sind die rund 40.000 Beschäftigten der Zollverwaltung, die in die neuen Zolldirektionen überführt werden. Unternehmen mit grenzüberschreitendem Warenverkehr sowie Personen, die größere Bargeldmengen oder registrierungspflichtige Vermögensgegenstände mit sich führen, können künftig stärkeren Kontrollen unterliegen. Für Bürger und Wirtschaft entsteht nach Angaben der Drucksache kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
Der Gesetzentwurf wurde am 30. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingebracht. Als nächste Schritte sind die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss, die Beratungen in den Ausschüssen sowie die Abstimmung im Plenum des Bundestages vorgesehen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Das Inkrafttreten der meisten Bestimmungen ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen; einige Übergangsregelungen für Personal und Bezeichnungen gelten bis Ende 2027.
- FATF
- Financial Action Task Force — internationale Organisation zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, deren Empfehlungen für Deutschland rechtlich relevant sind.
- Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
- Behörde innerhalb der Generalzolldirektion, die Verdachtsmeldungen über Geldwäsche entgegennimmt und analysiert. Sie bleibt laut Gesetzentwurf fachlich unabhängig.
- Vermögensabschöpfung
- Behördliche und gerichtliche Einziehung von Vermögensgegenständen, bei denen begründete Zweifel an der rechtmäßigen Herkunft bestehen. Laut Entwurf fällt eingezogenes Vermögen nach Rechtskraft an den Bund.
Was ändert sich für Zollbeamte durch das neue Gesetz?
Alle Beschäftigten der bisherigen Hauptzollämter und Zollfahndungsämter werden automatisch zu Beschäftigten der neuen Zolldirektionen. Übergangsregelungen sichern die Personalvertretung bis zu regulären Wahlen, spätestens bis zum 31. Mai 2028.
Ab welchem Betrag gilt ein Vermögensgegenstand als verdächtig?
Laut Gesetzentwurf gilt ein Vermögensgegenstand als bedeutsam und damit prüfungswürdig, wenn sein Wert 100.000 Euro übersteigt oder ab 50.000 Euro, wenn eine Registrierungspflicht besteht.
Welche Kosten entstehen durch das Gesetz?
Im Bundeshaushalt (Einzelplan 08) entstehen rund 82 Mio. Euro einmalige Umbaukosten im Jahr 2027 sowie jährlich etwa 8,8 Mio. Euro für Personal und IT in den Jahren 2028 bis 2030 — insgesamt rund 109 Mio. Euro in den ersten vier Jahren.






























































