Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8399 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Kleine Verlage bis 2 Mio. Euro Umsatz sollen Förderung erhalten
- 32 Prozent der 15-Jährigen verfehlen das Mindestniveau beim Lesen
- KI-Anbieter sollen Training mit geschützten Werken offenlegen
Hintergrund
Nach Darstellung der Antragsteller steht die Buch- und Verlagsbranche durch Künstliche Intelligenz, hohe Gewerbemieten, steigende Personalkosten, Bürokratie, Leerstand in Innenstädten und den Onlinehandel unter Druck. Zudem verweist der Antrag auf die PISA-Studie 2025, nach der die Lesekompetenzen 15-jähriger Schülerinnen und Schüler erneut sanken. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom Juli 2026 habe laut Antrag bestätigt, dass das sogenannte Haber-Verfahren weder rechtssicher noch ausreichend transparent sei.
Im Detail
Nur mit einer klaren Kurskorrektur und einem künftigen Verzicht auf die Anwendung des „Haber-Verfahrens“ lässt sich das verlorene Vertrauen zurückgewinnen.
— Begründung, BT-Drs. 21/8399
Kleine Verlage dauerhaft fördern, Urheber vor ungefragtem KI-Training schützen und die Lesekompetenz von Kindern stärken: Das fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 21/8399 vom 6. Oktober 2026. Der Antrag mit dem Titel „Buchhandel und Verlage in Deutschland stärken“ richtet sich an die Bundesregierung und betrifft Lesende ebenso wie Beschäftigte der Buchbranche.
Warum die Buchbranche unter Druck steht
Laut Antrag leidet die Branche unter mehreren Entwicklungen zugleich: Künstliche Intelligenz verändert die Arbeit in Übersetzung, Lektorat und Covergestaltung, hohe Gewerbemieten und steigende Personalkosten belasten Buchhandlungen, und sinkende Kundenfrequenz in Innenstädten sowie der boomende Onlinehandel drücken die Umsätze. Kleinst- und Kleinverlage seien zudem durch notwendige Investitionen in KI-Technik oft überfordert. Die Antragsteller sehen in unabhängigen Buchhandlungen und Verlagen einen wichtigen Beitrag zur thematischen Vielfalt und zur Demokratie.
Was gilt aktuell?
Bislang würdigen der Deutsche Verlagspreis und der Deutsche Buchhandlungspreis die Arbeit einzelner Verlage und Buchhandlungen. Nach Auffassung der Antragsteller wirken diese Preise nur punktuell und kurzfristig und können Betriebskosten, verändertes Kaufverhalten und Transformationsprozesse nicht ausgleichen. Die gesetzliche Buchpreisbindung gilt als verlässlicher Pfeiler für die Vielfalt auf dem Markt. Auch der Koalitionsvertrag sieht vor, Vielfalt auf dem Buchmarkt und Leseförderung zu stärken. Aus Sicht der Fraktion ist davon bisher nichts umgesetzt worden.
Strukturelle Verlagsförderung für kleine Verlage
Kernstück ist die Forderung nach einem Gesetzentwurf zur strukturellen Förderung kleiner und unabhängiger Verlage. Gefördert werden sollen Verlage, die ihr Programm kulturell ausgerichtet haben, einen durchschnittlichen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro erzielen und seit mindestens drei Jahren ihren Sitz in Deutschland haben. Sie müssen professionelle Standards bei Lektorat, Korrektorat, Herstellung, Marketing und Vertrieb einhalten, jährlich regelmäßig eigene Titel verlegen und den Großteil ihres Umsatzes mit der Verlagstätigkeit erzielen. Die Zuwendungen sollen programmbezogen, nicht institutionell erfolgen. Dadurch entstehe überjährige Planungssicherheit, und es könnten indirekt Autorinnen, Autoren, Lektorat und Übersetzung angemessen honoriert werden.
Haber-Verfahren bei Kulturpreisen
Scharf kritisieren die Antragsteller Eingriffe des Kulturstaatsministers in die Entscheidungen der unabhängigen Jury beim Buchhandlungspreis 2026. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom Juli 2026 habe bestätigt, dass das sogenannte Haber-Verfahren weder rechtssicher noch ausreichend transparent sei. Die Bundesregierung soll deshalb bei der Vergabe des Verlags- und des Buchhandlungspreises auf die Überprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz verzichten, das Verfahren rechtssicher und transparent gestalten und sich zur Unabhängigkeit der Jurys bekennen.
Leseförderung und Nationale Lesestrategie
Nach der PISA-Studie 2025 verfehlen 32 Prozent der 15-Jährigen das Mindestniveau beim Lesen und haben Schwierigkeiten, Texte sinnentnehmend zu lesen. Der Antrag verlangt, die von Bundesbildungsministerin Karin Prien angekündigte „Nationale Lesestrategie“ zügig zu erarbeiten und die Lesekompetenz entlang der gesamten Bildungsbiografie zu fördern. Das Programm „Lesestart 1, 2, 3“ soll verstetigt und ausgebaut werden, sodass jeweils eine gesamte Geburtskohorte davon profitiert.
Urheberrecht und Künstliche Intelligenz
Die Antragsteller bemängeln, dass KI-Systeme oft ohne Wissen, Zustimmung oder Vergütung der Urheberinnen und Urheber mit deren Werken trainiert wurden. Die Bundesregierung soll sich in Deutschland und auf EU-Ebene für Nachschärfungen einsetzen: eine Dokumentations- und Offenlegungspflicht für Anbieter generativer KI, einen verbindlichen und maschinenlesbaren Rechtevorbehalt mit Beweislastregeln, faire Lizenzierungs- und Vergütungsmodelle sowie eine bessere personelle und fachliche Ausstattung der Aufsichtsbehörden für die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Die Branche selbst soll bei der Entwicklung von Kennzeichnungs-Labels für KI-Nutzung bei Büchern unterstützt werden.
Gewerbemietrecht für Buchhandlungen
Gegen Leerstand, Spekulation und überhöhte Gewerbemieten fordert der Antrag ein differenziertes Gewerbemietrecht, das Quartiers- und Sozialinfrastrukturen schützt, darunter lokale Buchhandlungen und andere Lese- und Kulturorte in angespannten Gewerbemietmärkten.
Wie geht es weiter?
Der Antrag ist am 6. Oktober 2026 eingegangen. Eine Ausschussberatung und eine Abstimmung im Plenum stehen noch aus. Ob die Forderungen eine Mehrheit finden, ist offen. Weitere Berichte zu aktuellen Initiativen im Bundestag finden sich auch im Beitrag Das bewegt Deutschland — 08.10.2026.
Weiterlesen:
- AFBG-Reform 2027: Meisterstück-Förderung verdoppelt
- Genossenschaftsrecht: Reform soll Gründung beschleunigen
Betroffen wären vor allem kleine und unabhängige Verlage, lokale Buchhandlungen, Autorinnen und Autoren, Übersetzende, Lektorate und Coverdesigner sowie Kinder und Jugendliche, die von Leseförderung profitieren sollen.
Der Antrag wurde am 6. Oktober 2026 eingebracht. Als nächste Schritte stehen die Überweisung an einen Ausschuss, die Beratung dort und anschließend die Abstimmung im Bundestag aus.
- Haber-Verfahren
- Verfahren zur Überprüfung kulturpolitischer Förderungen, das laut Antrag auch eine Überprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz umfasst.
- Rechtevorbehalt
- Erklärung von Rechteinhabern, dass ihre Werke nicht ohne Erlaubnis zum KI-Training genutzt werden dürfen. Der Antrag fordert ihn maschinenlesbar und verbindlich.
- Programmbezogene Förderung
- Förderung für konkrete Verlagsprogramme statt für den Betrieb einer Institution insgesamt.
Welche Verlage sollen gefördert werden?
Gefördert werden sollen kulturell ausgerichtete, unabhängige Verlage mit höchstens zwei Millionen Euro durchschnittlichem Jahresumsatz, die seit mindestens drei Jahren ihren Sitz in Deutschland haben.
Was ist das Haber-Verfahren?
Es ist ein Verfahren zur Überprüfung kulturpolitischer Förderungen, unter anderem durch Anfragen beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Der Antrag fordert, darauf bei Verlags- und Buchhandlungspreis zu verzichten.
Was fordert der Antrag zur Künstlichen Intelligenz?
KI-Anbieter sollen die Nutzung geschützter Werke beim Training dokumentieren und offenlegen. Außerdem fordert der Antrag einen maschinenlesbaren Rechtevorbehalt, faire Vergütungsmodelle und besser ausgestattete Aufsichtsbehörden.




































































