- Förderung der Asylverfahrensberatung sinkt 2027 auf nur noch 5 Mio. Euro
- BAMF-Evaluation bewertet das Programm positiv – 71.000 Beratungen 2024
- Künftig nur noch Beratung für vulnerable Asylsuchende geplant
Hintergrund
Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung wurde mit dem Asylgesetz zum 1. Januar 2023 eingeführt und startete Mitte 2023 mit einer Anschubfinanzierung von 20 Millionen Euro. Der ursprüngliche Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/4327) kalkulierte einen jährlichen Bedarf von 80 Millionen Euro; dieser Betrag wurde nie erreicht. Für 2026 standen 24,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das BAMF-Forschungszentrum veröffentlichte am 22. Juli 2026 eine Evaluation, die das Programm insgesamt positiv bewertet. Seit dem 12. Juni 2026 gilt zudem die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die eine neue amtliche Rechtsauskunft durch das BAMF verpflichtend einführt.
- 71.000 — Asylsuchende haben 2024 eine der 189 buAVB-Beratungsstellen aufgesucht (BAMF-Evaluation).
- 24,5 Mio. Euro — Fördervolumen der buAVB im Jahr 2026.
- 5 Mio. Euro — geplanter Haushaltsansatz für die buAVB im Jahr 2027 (Regierungsentwurf).
- 2,4–2,5 Mio. Euro — bisherige Ausgaben speziell für die Rechtsberatung vulnerabler Personen im Rahmen der buAVB in den Jahren 2025 und 2026.
- 32 bzw. 25 — Beratungsstellen für vulnerable Personen in den Jahren 2025 und 2026, die als Ausgangspunkt für den neuen Haushaltsansatz dienten.
Im Detail
Das BMI gelangt aufgrund des Evaluationsberichts des BAMF zu seiner Einschätzung, dass die Evaluation die Wirksamkeit der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (buAVB) nicht eindeutig belegt habe.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8309, S. 3
Die Förderung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (buAVB) wird im Bundeshaushalt 2027 von 24,5 Millionen Euro auf 5 Millionen Euro gekürzt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor (BT-Drs. 21/8309, veröffentlicht am 1. Oktober 2026). Das Bundesministerium des Innern (BMI) begründet den Schritt mit der GEAS-Reform und einer aus seiner Sicht eingeschränkt belegten Wirksamkeit des Programms – obwohl eine BAMF-Evaluation das Programm wenige Monate zuvor insgesamt positiv bewertet hatte.
Was gilt aktuell?
Seit dem 1. Januar 2023 haben Asylsuchende in Deutschland nach § 12a Asylgesetz (AsylG) Anspruch auf eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung. Unabhängige Träger – überwiegend aus der Freien Wohlfahrtspflege – bieten in vertraulichen Einzelgesprächen Orientierung zu Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens. 2024 nutzten knapp 71.000 Menschen eines der 189 bundesweiten Beratungsangebote. Für das laufende Jahr 2026 stellt der Bund 24,5 Millionen Euro bereit. Der ursprüngliche Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/4327) hatte noch einen jährlichen Bedarf von 80 Millionen Euro kalkuliert – eine Größenordnung, die zu keinem Zeitpunkt erreicht wurde.
Asylverfahrensberatung: BAMF lobt, BMI kürzt
Das Forschungszentrum des BAMF veröffentlichte am 22. Juli 2026 seinen Evaluationsbericht. Er attestiert der buAVB, dass das Programm „im Wesentlichen entlang der Vorgaben funktioniert“ und eine „signifikante Zahl an Schutzsuchenden erreicht“. Die individuelle Fallbegleitung werde von allen Befragten als „zentraler Mehrwert“ gesehen; die Nutzungszahlen zeigten einen deutlichen Anstieg.
Das BMI hält dennoch an seiner Einschätzung fest, die Wirksamkeit sei nicht eindeutig belegt. Es verweist darauf, dass Beratungen laut Evaluation am häufigsten dann in Anspruch genommen werden, wenn das Asylverfahren bereits nahezu abgeschlossen ist – also zu spät, um die angestrebte Effizienzsteigerung vor der Anhörung zu erzielen. Auch der Bundesrechnungshof habe festgestellt, dass offenbleibe, ob die buAVB die Effizienz des Verfahrens erhöhe und die Akzeptanz von Asylentscheidungen steigere.
GEAS-Reform als Begründung
Seit dem 12. Juni 2026 gilt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Sie verpflichtet das BAMF zur Einführung einer amtlichen unentgeltlichen Rechtsauskunft (auRA) nach § 12b AsylG. Diese wird für alle Antragstellenden zunächst in Gruppenformaten angeboten und soll Asylsuchende früher als bisher über das Verfahren informieren. Das BMI sieht darin einen ausreichenden Ersatz für die buAVB – mit einer Ausnahme: Für vulnerable Personen soll die buAVB fortbestehen. Für diese Zielgruppe wurden bislang 2,4 bis 2,5 Millionen Euro jährlich aufgewendet; der neue Haushaltsansatz von 5 Millionen Euro enthält nach Angaben des BMI eine zusätzliche Reserve für mögliche Mehrbedarfe durch die GEAS-Änderungen.
Auf die Frage, ob ein bundesweites Angebot mit nur 5 Millionen Euro realisierbar sei, antwortet das BMI, die buAVB solle künftig nicht mehr bundesweit für alle Asylsuchenden, sondern nur noch für Vulnerable angeboten werden. Ausgangspunkt seien 32 Beratungsstellen aus dem Jahr 2025 bzw. 25 aus dem Jahr 2026, die bislang ausschließlich vulnerable Personen betreut haben.
Kritik und parlamentarische Reaktion
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hatte im Frühjahr 2026 gewarnt, mit dem Mittelentzug drohe eine „gerade erst aufgebaute bundesweite Infrastruktur zu zerbrechen“. Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler sprach sich für eine auskömmliche Finanzierung im parlamentarischen Haushaltsverfahren aus. Ob der Bundestag im Rahmen der Haushaltsberatungen 2027 den Regierungsansatz von 5 Millionen Euro verändert, bleibt abzuwarten. Zu den aktuellen Beratungsständen im Parlament liefert die Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 12. Oktober 2026 weitere Einblicke.
Die Fraktion Die Linke hatte außerdem gefragt, ob das BMI die Handlungsempfehlungen des Evaluationsberichts umsetzen werde. Die Bundesregierung lehnt eine Dialogbeteiligung der Träger bei der Festlegung von Zielen und Qualitätsmaßstäben ab. Die Empfehlung zur Schaffung einer individualisierten Datenbasis erklärt das BMI für datenschutzrechtlich nicht umsetzbar. Zu Fragen der inneren Sicherheit und des Umgangs mit vulnerablen Personengruppen bestehen inhaltliche Bezüge zu weiteren parlamentarischen Anfragen dieser Legislatur.
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Unmittelbar betroffen sind Asylsuchende in Deutschland, die bislang eine der 189 Beratungsstellen der buAVB aufsuchen konnten. 2024 waren das knapp 71.000 Menschen. Ebenso betroffen sind die Trägerorganisationen der Freien Wohlfahrtspflege, die Beratungsstellen betreiben. Ab 2027 können nur noch als vulnerabel eingestufte Personen die geförderte Beratung in Anspruch nehmen.
Zu Frage 3 verweist die Bundesregierung vollständig auf eine frühere Antwort (BT-Drs. 21/6231), ohne den Sachverhalt eigenständig darzustellen. Die übrigen Fragen werden inhaltlich beantwortet, teils jedoch gebündelt und ohne vollständige Auseinandersetzung mit den zitierten Evaluationsfeststellungen.
Die Anfrage der Fraktion Die Linke ist mit der Antwort des Bundesministeriums des Innern vom 30. September 2026 (BT-Drs. 21/8309) abgeschlossen. Die Haushaltsentscheidung für 2027 mit einem Ansatz von 5 Millionen Euro hat das Kabinett am 6. Juli 2026 im Regierungsentwurf festgelegt; der Bundeshaushalt 2027 muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.
- buAVB
- Behördenunabhängige Asylverfahrensberatung: seit 2023 gesetzlich geregelte, unabhängige Einzelberatung für Asylsuchende durch freie Träger, geregelt in § 12a AsylG.
- GEAS
- Gemeinsames Europäisches Asylsystem: EU-weiter Rechtsrahmen für Asylverfahren, dessen Reform seit dem 12. Juni 2026 in Deutschland gilt und u. a. eine neue amtliche Rechtsauskunft (auRA) verpflichtend einführt.
- auRA
- Amtliche unentgeltliche Rechtsauskunft: neue, durch das BAMF durchgeführte Beratung für alle Asylantragstellenden nach § 12b AsylG, zunächst in Gruppenformaten.
Was ist die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung?
Die buAVB wurde zum 1. Januar 2023 gesetzlich eingeführt. Sie berät Asylsuchende unabhängig von Behörden in vertraulichen Einzelgesprächen zu Inhalt und Ablauf des Asylverfahrens.
Warum kürzt der Bund die Mittel so drastisch?
Das Bundesinnenministerium begründet die Kürzung mit der seit 12. Juni 2026 geltenden GEAS-Reform, die eine neue amtliche unentgeltliche Rechtsauskunft durch das BAMF einführt, sowie mit eingeschränkt belegter Wirksamkeit der bisherigen Beratung.
Was sagt die BAMF-Evaluation über die buAVB?
Der am 22. Juli 2026 veröffentlichte Bericht stellt fest, dass das Programm im Wesentlichen entlang der Vorgaben funktioniert, 189 Beratungsstellen bundesweit existieren und 2024 knapp 71.000 Menschen erreicht wurden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8309 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































