- EMFA gilt seit August 2025 vollständig in der EU
- Bundesrecht noch nicht an Journalistenschutz-Vorgaben angepasst
- 15 Fragen zu Spyware, Deutsche Welle und Medienkonzentration
Hintergrund
Die EU-Verordnung 2024/1083 — der European Media Freedom Act (EMFA) — trat im August 2025 vollständig in Kraft. Sie enthält unter anderem ein striktes Verbot des Einsatzes von Überwachungssoftware gegen Journalisten und Medienschaffende sowie Verpflichtungen zur Transparenz bei Medieneigentum und staatlicher Werbung. Da die Medienregulierung in Deutschland Ländersache ist, sollen Teile der Anpassungen über den 9. Medienänderungsstaatsvertrag (MPK-Beschluss vom 25. Juni 2026) und einen Digitalen Medienstaatsvertrag Teil 2 erfolgen. Für Bundesgesetze wie BKAG, StPO, Bundespolizeigesetz und das Deutsche-Welle-Gesetz sind Anpassungen auf Bundesebene erforderlich, die laut Drucksache 21/8641 bis Oktober 2026 noch nicht eingeleitet wurden.
Im Detail
Obwohl das Europäische Medienfreiheitsgesetz seit über einem Jahr vollständig in Kraft ist, sind Anpassungen auf Bundeseben bis heute nicht erfolgt.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8641, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Journalistinnen und Journalisten in Deutschland genießen seit August 2025 formal den Schutz des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA). Die EU-Verordnung 2024/1083 verbietet den Einsatz von Spyware gegen Medienschaffende, verankert redaktionelle Unabhängigkeit und verpflichtet Mitgliedstaaten zu Transparenz bei Medieneigentum sowie staatlicher Werbung. Doch über ein Jahr nach dem vollständigen Inkrafttreten des EMFA fehlen die nötigen Anpassungen im deutschen Bundesrecht — das ist der Kern der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8641, die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 7. Oktober 2026 eingereicht hat und die am 15. Oktober 2026 registriert wurde.
EMFA und Nachrichtendienstrecht: Ein möglicher Konflikt
Besonders brisant ist aus Sicht der Fragesteller das Verhältnis zwischen dem EMFA-Schutz und dem geplanten Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Die Anfrage thematisiert, ob neue Überwachungsbefugnisse für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit dem strikten EMFA-Verbot vereinbar sind, Journalisten und Medienschaffende sowie deren Familienangehörige verdeckt zu überwachen. Die Grünen-Fraktion fragt konkret, ob die weit gefassten Ausnahmeschwellen im Gesetzentwurf dazu führen, dass investigative Journalisten zu schnell als Überwachungsziel in Betracht kommen. Auch das Bundeskriminalamtgesetz (§ 49 BKAG), das Bundespolizeigesetz sowie die Strafprozessordnung stehen auf der Prüfliste: Die Anfrage erkundigt sich nach konkreten Änderungsplänen der Bundesregierung, um diese Gesetze mit Artikel 4 EMFA in Einklang zu bringen.
Deutsche Welle: Finanzierung ohne unabhängige Prüfung
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Finanzierung der Deutschen Welle. Das EMFA verpflichtet Mitgliedstaaten, öffentlich-rechtliche Medien mit angemessenen, nachhaltigen und vorhersehbaren Mitteln auszustatten (Artikel 5 Absatz 3 EMFA). Der Bundeszuschuss für die Deutsche Welle wird jedoch jährlich allein per Haushaltsgesetz festgelegt — ohne vorherige unabhängige Bedarfsprüfung, wie sie bei den inländischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten üblich ist. Nach Einschätzung der Fragesteller gefährden kurzfristige Kürzungen die Planungssicherheit und damit die redaktionelle Unabhängigkeit des Auslandssenders. Die Grünen fragen deshalb nach geplanten Änderungen am Deutsche-Welle-Gesetz (DWG).
Was gilt aktuell bei Medienfusionskontrolle?
Artikel 22 EMFA verlangt eine umfassende Prüfung von Medienzusammenschlüssen auf ihre Auswirkungen auf Medienpluralismus und redaktionelle Unabhängigkeit. Im deutschen Recht ist die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) jedoch nur in sehr wenigen Verfahren des Bundeskartellamts beteiligt — § 40 Absatz 4 Satz 3 GWB sieht lediglich ein Benehmensverfahren in Ausnahmefällen vor. Hinzu kommt, dass der Kabinettsbeschluss zum GWB vom 15. Juli 2026 die Schwellen bei der Zusammenschlusskontrolle angehoben hat, was die Fragesteller als möglicherweise kontraproduktiv im Sinne des EMFA bewerten. Die Bundesregierung wird gefragt, wie sie Zusammenschlüsse behandeln will, die zwar kartellrechtlich zulässig sind, aber nach einer KEK-Bewertung zu vorherrschender Meinungsmacht führen würden.
Staatliche Werbung und Transparenzpflichten
Artikel 25 EMFA schreibt vor, dass öffentliche Mittel für staatliche Werbung transparent und nichtdiskriminierend vergeben werden. Die Anfrage erkundigt sich, in welcher Form Bundesbehörden künftig jährlich über ihre Werbeausgaben berichten und welche Regulierungsbehörde mit der Aufsicht beauftragt wird. Zudem wird nach möglichen Überschneidungen mit der EU-Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung gefragt.
Die Medienregulierung liegt in Deutschland überwiegend bei den Ländern; Teile der EMFA-Umsetzung sollen über den 9. Medienänderungsstaatsvertrag und einen geplanten Digitalen Medienstaatsvertrag Teil 2 erfolgen. Bundesgesetzliche Anpassungen — bei Sicherheitsgesetzen, StPO und dem Deutsche-Welle-Gesetz — sind jedoch Sache des Bundes. Einen konkreten Zeitplan für diese Schritte fragt die Grünen-Fraktion in mehreren Teilfragen ab. Vergleichbare Fragen zu Bundeswehr-Reformen und zu Nachrichtendienstrechten sind auch Gegenstand anderer aktueller Parlamentsdokumente, wie etwa der PTBS-Versorgung der Bundeswehr.
Die Anfrage zeigt ein grundsätzliches Spannungsfeld: Das EMFA gilt als EU-Verordnung unmittelbar, entfaltet seine volle Schutzwirkung aber nur, wenn nationale Gesetze nicht gegen seine Vorgaben verstoßen. Solange BND, BfV und Bundeskriminalamt auf rechtliche Grundlagen zurückgreifen können, die breitere Überwachungsmöglichkeiten eröffnen als EMFA erlaubt, bleibt der Schutz für Journalisten in der Praxis lückenhaft. Über aktuelle Entwicklungen bei anderen EU-Compliance-Fragen berichtet drucksachlich.de auch im Kontext der VAE-Investitionen und offener Sicherheitsfragen.
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Betroffen sind in erster Linie Journalistinnen und Journalisten sowie Medienschaffende in Deutschland, deren Quellenschutz und Kommunikation durch nationale Sicherheitsgesetze potenziell gefährdet sein können. Darüber hinaus sind Medienunternehmen von den Transparenz- und Fusionskontrollregelungen betroffen, sowie die Deutsche Welle als öffentlich-rechtlicher Auslandsrundfunk, der aus Bundesmitteln finanziert wird.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8641) ist am 15. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- EMFA (European Media Freedom Act)
- EU-Verordnung 2024/1083, die seit August 2025 gilt und Medienpluralismus, redaktionelle Unabhängigkeit sowie den Schutz journalistischer Quellen auf EU-Ebene regelt.
- KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich)
- Unabhängiges Gremium der Länder, das Medienzusammenschlüsse auf ihre Auswirkungen auf die Meinungsvielfalt prüft; aktuell nur in wenigen Bundeskartellamtsverfahren beteiligt.
- Quellenschutz
- Das Recht von Journalisten, die Identität ihrer Informanten nicht offenlegen zu müssen; in Deutschland u. a. im Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO) verankert.
Was ist das EMFA?
Der European Media Freedom Act (EMFA) ist eine EU-Verordnung (2024/1083), die seit August 2025 vollständig gilt. Sie schützt journalistische Quellen, verbietet den Einsatz von Spyware gegen Medienschaffende und verpflichtet Mitgliedstaaten zu Transparenz bei staatlicher Werbung und Medieneigentum.
Warum muss Deutschland trotz EU-Verordnung national tätig werden?
Als Verordnung gilt EMFA zwar direkt, jedoch müssen bestehende nationale Gesetze wie BKAG, StPO und das Deutsche-Welle-Gesetz auf Vereinbarkeit geprüft und gegebenenfalls angepasst werden, damit das Schutzniveau auch praktisch wirksam ist.
Was hat das Nachrichtendienstrecht mit EMFA zu tun?
Nach Ansicht der Grünen-Fraktion könnten neue Überwachungsbefugnisse für BND und BfV im geplanten Nachrichtendienstrechtsreform-Gesetz mit dem strikten EMFA-Verbot kollidieren, Journalisten verdeckt zu überwachen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8641 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































