- 2.768.408 Euro Bundesförderung für Berliner NGOs in 2026 vorgesehen
- Bundesregierung ließ laut Fragestellern frühere Anfragen unbeantwortet
- 19 Detailfragen zu Kontrolle, Empfängern und Mittelverwendung seit 2016
Hintergrund
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert seit 2015 bundesweit lokale Initiativen gegen Extremismus und für demokratische Beteiligung. Über sogenannte Partnerschaften für Demokratie werden kommunale Ämter als Erstempfänger eingesetzt, die Mittel an lokale NGOs als Letztempfänger weitergeben. Für Berlin sind im Jahr 2026 insgesamt 2.768.408 Euro aus diesem Programm bewilligt worden. Die AfD-Fraktion hatte bereits mit BT-Drs. 21/8005 und 21/7760 ähnliche Fragen gestellt; nach Angaben der Fragesteller blieben dabei Antworten zu Letztempfängern, Eigenmitteln und Gremienbesetzungen aus.
- 2.768.408 Euro — Bewilligte Bundesförderung für Berliner Partnerschaften für Demokratie im Jahr 2026 (Kapitel 1702, Titel 684 04).
- 385.000 Euro — Bewilligte Förderung für die LidiceHaus gGmbH (Bremen) aus Demokratie leben! im Jahr 2026.
- 19 Einzelfragen — Umfang der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8674, teils mit mehreren Unterfragen.
- 30. September 2026 — Frist für Verwendungsnachweise der Letztempfänger aus Förderungen des Jahres 2025.
Im Detail
„Der Bundesregierung lägen nämlich ‚keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor', so die Antwort auf Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/8005.“
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8674
Rund 2,77 Millionen Euro fließen im Jahr 2026 aus dem Bundesprogramm Demokratie leben! an Berliner Partnerschaften für Demokratie. Wer genau dieses Geld erhält, wie es verwendet wird und ob die Kontrolle funktioniert — darüber hat die AfD-Fraktion am 19. Oktober 2026 mit BT-Drs. 21/8674 eine Kleine Anfrage beim Deutschen Bundestag eingereicht. Im Fokus steht der Bundestagswahlkreis 74, Berlin Mitte.
Was ist Demokratie leben! und wie funktioniert die Förderung?
Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verantwortete Programm Demokratie leben! finanziert seit 2015 lokale Initiativen gegen Extremismus und für demokratische Teilhabe. In Berlin übernehmen die zwölf Bezirksämter die Rolle sogenannter Erstempfänger: Sie erhalten Bundesmittel und leiten diese über eine Koordinierungs- und Fachstelle an lokale NGOs als Letztempfänger weiter. An der Vergabeentscheidung sind außerdem ein zivilgesellschaftliches Bündnis und ein Jugendforum beteiligt. Mindestens einmal jährlich richtet jede Partnerschaft eine Demokratiekonferenz aus, um regionale Akteure zu vernetzen.
Was gilt aktuell?
Die Förderübersicht des Programms weist für 2026 in Berlin einen Gesamtbetrag von 2.768.408 Euro aus. Letztempfänger — also die konkret ausführenden NGOs — müssen spätestens neun Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Verwendungsnachweis beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) einreichen. Für Projektförderungen aus dem Jahr 2025 endete diese Frist am 30. September 2026. Nach den einschlägigen Nebenbestimmungen für Zuwendungen muss dieser Nachweis sämtliche mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben dokumentieren.
Demokratie leben!: Transparenz bei Letztempfängern weiterhin offen
Die Anfrage knüpft an frühere parlamentarische Kontrollinstrumente an: Laut Darstellung der Fragesteller blieben auf BT-Drs. 21/8005 mehrere Fragen zu Letztempfängern und Finanzierungsdetails unbeantwortet. Die Bundesregierung hatte damals erklärt, ihr lägen keine Übersichten der Letztempfänger vor. Auf BT-Drs. 21/7760 erhielten die Fragesteller nach eigenen Angaben ebenfalls keine Auskunft über die Zusammensetzung von Bündnissen und Jugendforen. Die aktuelle Anfrage umfasst 19 Einzelfragen — teils mit mehreren Unterpunkten — und verlangt Antworten für den Zeitraum ab Haushaltsjahr 2016 sowie, soweit möglich, in maschinenlesbarer Form.
Gefragt wird unter anderem, welche Empfänger seit 2016 Mittel aus Kapitel 1702, Titel 684 04 erhalten haben, wie hoch der Eigenanteil der geförderten Organisationen an der Projektfinanzierung ist, wie Bund, Land Berlin und die Bezirke die Kosten aufteilen und wie sich die Ausgaben auf Personal- und Sachkosten verteilen. Außerdem erkundigt sich die Anfrage nach der personellen Besetzung von Koordinierungs- und Fachstellen, Bündnissen, Jugendforen, Begleitausschüssen und Demokratiekonferenzen sowie nach Interessenkonflikt-Regelungen bei der Fördervergabe.
Für das Haushaltsjahr 2027 fragt die Anfrage zusätzlich nach bereits geplanten Mittelansätzen im Regierungsentwurf. Schließlich werden Veranstaltungen, Kostenerstattungen und gemeinsame Publikationen der Bundesregierung mit geförderten Organisationen seit 2016 abgefragt. Thematisch ähnliche Transparenzdebatten über staatlich geförderte Zivilgesellschaft lassen sich auch in anderen Bereichen beobachten, etwa bei der Reform der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII, die ebenfalls die Schnittstelle zwischen staatlicher Förderung und freier Trägerschaft betrifft.
Das Kontrollinteresse richtet sich konkret gegen mögliche Interessenkonflikte: Wenn Vertreter einer geförderten Organisation zugleich im Begleitausschuss sitzen, der über Förderanträge mitentscheidet, stellt sich die Frage nach geeigneten Regelungen zur Vermeidung solcher Konstellationen. Die Anfrage bittet die Bundesregierung ausdrücklich, die vorhandenen Verwendungsnachweise auf entsprechende Hinweise zu prüfen.
Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung ans Bundeskanzleramt Zeit zur Beantwortung. Wie vollständig sie die umfangreichen Datenwünsche erfüllen wird, zeigt sich nach Eingang der Antwort. Aktuelle Debatten über die Finanzierungstransparenz des Bundes gegenüber Nichtregierungsorganisationen lassen sich auch auf der Übersicht zu den wichtigsten Drucksachen vom 20. Oktober 2026 verfolgen.
Betroffen sind einerseits Steuerzahler, aus deren Mitteln das Programm gespeist wird, andererseits die geförderten zivilgesellschaftlichen Organisationen im Berliner Bezirk Mitte. Darüber hinaus sind Berliner Bezirksämter als Erstempfänger und die am Programm beteiligten Koordinierungs- und Fachstellen, Bündnisse sowie Jugendforen betroffen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8674) ist am 19. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit zur Beantwortung. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Letztempfänger
- Im Fördersystem von Demokratie leben! sind Letztempfänger lokale NGOs, die von kommunalen Ämtern weitergeleitete Bundesmittel für konkrete Projekte erhalten.
- BAFzA
- Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist die zuständige Bewilligungs- und Kontrollbehörde für das Bundesprogramm Demokratie leben!.
- Verwendungsnachweis
- Dokument, das Zuwendungsempfänger nach Projektabschluss einreichen müssen; es belegt die zweckgemäße Verwendung öffentlicher Mittel einschließlich Einnahmen und Ausgaben.
Was ist das Bundesprogramm Demokratie leben!?
Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Programm finanziert lokale NGOs und Partnerschaften, die sich gegen Extremismus und für demokratische Teilhabe einsetzen.
Wie viel Geld fließt nach Berlin im Rahmen von Demokratie leben!?
Für 2026 sind laut der bewilligten Förderübersicht des Programms 2.768.408 Euro für Berliner Partnerschaften für Demokratie vorgesehen.
Was ist ein Letztempfänger im Fördersystem?
Als Letztempfänger gelten lokale NGOs, die von einem federführenden Amt (Erstempfänger) Bundesmittel weitergeleitet bekommen und damit konkrete Projekte umsetzen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8674 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































