- 2.768.408 Euro Bundesmittel für Berliner NGOs im Jahr 2026
- Letztempfänger der Fördergelder bislang nicht vollständig transparent
- 19 Fragen zu Kontrolle, Zusammensetzung und Rückforderungen seit 2016
Hintergrund
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‚ fördert seit 2015 lokale Strukturen zur Stärkung demokratischer Kultur in Kommunen. Für 2026 sind laut der vorliegenden Drucksache allein in Berlin rund 2,77 Millionen Euro für sogenannte ‚Partnerschaften für Demokratie‘ vorgesehen. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist die zuständige Bewilligungsbehörde. Die AfD-Fraktion hat nach eigenen Angaben bereits in früheren Kleinen Anfragen (BT-Drs. 21/8005 und 21/7760) Auskünfte zu Letztempfängern und Programmstrukturen angefragt, ohne nach ihrer Darstellung vollständige Antworten erhalten zu haben.
- 2.768.408 Euro — bewilligte Förderung für die ‚Partnerschaften für Demokratie‘ in Berlin im Jahr 2026 (Kapitel 1702, Titel 684 04)
- 385.000 Euro — Förderung der LidiceHaus gGmbH (Bremen) aus ‚Demokratie leben!‘ im Jahr 2026, als Vergleichsfall in der Drucksache genannt
- ab 2016 — Zeitraum, für den die Fragesteller vollständige Auflistungen aller Förderempfänger und Förderhöhen verlangen
- 30. September 2026 — Frist für Verwendungsnachweise der Letztempfänger für Förderungen im Jahr 2025
- 19 Fragen — Gesamtzahl der in BT-Drs. 21/8680 an die Bundesregierung gerichteten Einzelfragen
Im Detail
„keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor“, so die Antwort auf Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/8005.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8680
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert in Berlin im Jahr 2026 sogenannte ‚Partnerschaften für Demokratie‘ mit insgesamt 2.768.408 Euro aus Bundesmitteln. Diese Mittel fließen über die zwölf Berliner Bezirksämter als Erstempfänger an lokale NGOs weiter, die als Letztempfänger konkrete Projekte umsetzen. Wer diese Letztempfänger sind und wie die Mittelvergabe kontrolliert wird, ist Gegenstand der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8680, die die AfD-Fraktion am 19. Oktober 2026 eingebracht hat.
Demokratie leben!: Wie funktioniert die Mittelvergabe?
Jede ‚Partnerschaft für Demokratie‘ besteht laut der Förderrichtlinie aus vier Elementen: einem federführenden Amt der Kommunalverwaltung, einer Koordinierungs- und Fachstelle (ebenfalls eine NGO), einem zivilgesellschaftlichen Bündnis sowie einem Jugendforum. Das federführende Amt empfängt die Bundesmittel und leitet sie an lokale NGOs weiter. Koordinierungs- und Fachstelle, Bündnis und Jugendforum sind laut Programmbeschreibung explizit an Vergabe- und Umsetzungsentscheidungen beteiligt. Mindestens einmal jährlich findet eine ‚Demokratiekonferenz‘ statt, die kommunale und Landesakteure vernetzt. Die Anfrage erkundigt sich konkret nach der personellen und organisatorischen Zusammensetzung all dieser Strukturen im Bezirk Treptow-Köpenick seit dem Haushaltsjahr 2016.
Transparenzlücke bei Letztempfängern
Aus Sicht der Fragesteller besteht ein grundlegendes Transparenzproblem: In ihrer Antwort auf die frühere Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8005 erklärte die Bundesregierung, es lägen „keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger“ vor. Auch auf weitere Fragen zu Eigenmitteln, kommunaler Kofinanzierung und Ausgabenstruktur der geförderten Projekte blieb eine Antwort laut Darstellung der Fragesteller aus. Die Anfrage BT-Drs. 21/8680 wiederholt und präzisiert diese Fragen deshalb erneut — mit dem Hinweis, dass Verwendungsnachweise für Förderungen im Jahr 2025 spätestens zum 30. September 2026 beim BAFzA vorliegen mussten und die darin enthaltenen Angaben eine Beantwortung ermöglichen sollten.
Insgesamt stellt die Fraktion 19 Fragen, die von der strukturellen Zusammensetzung der Programmgremien über die konkreten Förderhöhen je Letztempfänger bis hin zu Rückforderungen, Widerrufsverfahren und gemeinsamen Publikationen mit geförderten Organisationen reichen. Für den Haushaltsentwurf 2027 wird zudem gefragt, welche Mittel für Treptow-Köpenick vorgesehen sind.
Kontroll- und Prüfpraxis seit 2016
Ein eigener Fragenkomplex (Fragen 14 und 15) richtet sich auf die Kontrollpraxis des BAFzA: In welchen Intervallen prüft die Behörde die Einhaltung der Förderrichtlinien, wie viele Verwendungsnachweise gingen rechtzeitig oder verspätet ein, wie viele waren zu beanstanden, und wurden Förderungen jemals widerrufen oder zurückgefordert? Diese Fragen zielen auf die strukturelle Frage, ob die Bundesbehörde die Weitergabe von Bundesmitteln an kommunale Untervergabestellen und private NGOs hinreichend überwacht. Dabei interessiert die Fragesteller auch, ob Vertreter geförderter Organisationen gleichzeitig in Begleitausschüssen oder Demokratiekonferenzen sitzen und damit über die Vergabe von Mitteln mitentscheiden, von denen sie selbst profitieren könnten.
Vor dem Hintergrund der laufenden Debatte über die Transparenz staatlich geförderter Organisationen sowie aktueller Fragen zur Kontrolle bundesfinanzierter Programme gewinnt die Anfrage an politischer Dimension. Die Bundesregierung hat die Anfrage innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt zu beantworten.
Weiterlesen:
- Bundestag 20.10.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Schriftliche Fragen KW40/2026: 227 Antworten der Bundesregierung
Betroffen sind NGOs und kommunale Stellen im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick, die Mittel aus dem Programm ‚Demokratie leben!‘ erhalten oder beantragt haben. Mittelbar betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da es sich um Bundesmittel handelt. Auch Bürgerinnen und Bürger, die an Demokratiekonferenzen oder Bündnisstrukturen des Programms beteiligt sind, sind Gegenstand der Anfrage.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8680) ist am 19. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt zu beantworten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- Letztempfänger
- NGOs oder Projekte, die Fördermittel nicht direkt vom Bund, sondern über zwischengeschaltete Stellen (Erst- oder Zwischenempfänger wie Bezirksämter) erhalten.
- Verwendungsnachweis
- Dokument, das Fördermittelempfänger nach Ablauf eines Projekts vorlegen müssen; es belegt, dass die Mittel zweckgemäß eingesetzt wurden.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben — die Bundesbehörde, die u. a. Förderanträge im Rahmen von 'Demokratie leben!' bearbeitet und prüft.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das NGOs und kommunale Strukturen zur Stärkung von Demokratie, Vielfalt und Toleranz finanziell unterstützt.
Wie viel Geld fließt 2026 nach Berlin über dieses Programm?
Laut Drucksache sind für die 'Partnerschaften für Demokratie' in Berlin im Jahr 2026 insgesamt 2.768.408 Euro vorgesehen.
Was ist eine 'Partnerschaft für Demokratie'?
Eine strukturelle Einheit aus federführendem Amt, Koordinierungs- und Fachstelle, Bündnis und Jugendforum auf kommunaler Ebene, die Bundesmittel aus 'Demokratie leben!' verwaltet und an lokale NGOs weiterleitet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8680 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































