- 2.768.408 Euro für Berliner NGOs im Programm Demokratie leben! 2026
- Transparenz bei Letztempfängern seit 2016 lückenhaft
- 19 Fragen zu Kontrolle, Rückforderungen und Zusammensetzung der Gremien
Hintergrund
Das Bundesprogramm Demokratie leben! finanziert seit 2015 Partnerschaften für Demokratie in Kommunen und Bezirken. In Berlin übernehmen die zwölf Bezirksämter die Rolle des federführenden Amts und leiten Bundesmittel an lokale NGOs weiter. Für 2026 sind nach den Angaben in der Drucksache allein für die Berliner Partnerschaften 2.768.408 Euro vorgesehen. Die Fragesteller beziehen sich auf frühere parlamentarische Anfragen (BT-Drs. 21/8005 und 21/7760), bei denen nach ihrer Darstellung Auskünfte zu Letztempfängern und zur Kofinanzierung ausblieben.
- 2.768.408 Euro — Bewilligte Förderung für Berliner Partnerschaften für Demokratie im Jahr 2026 (Kapitel 1702, Titel 684 04).
- 385.000 Euro — Bewilligte Förderung für die LidiceHaus gGmbH (Bremen) aus Demokratie leben! im Jahr 2026.
- 30. September 2026 — Frist für Verwendungsnachweise der Letztempfänger aus Förderungen des Jahres 2025.
- Ab 2016 — Zeitraum, über den rückwirkend Auskunft zu Empfängern, Ausgaben und Kontrollen verlangt wird (19 Einzelfragen).
Im Detail
„keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor“, so die Antwort auf Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/8005.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8673, Bezug auf BT-Drs. 21/8005
Über das Bundesprogramm Demokratie leben! fließen jährlich Millionenbeträge an lokale NGOs in deutschen Kommunen und Berliner Bezirken. Allein für die Berliner Partnerschaften für Demokratie sind für das Jahr 2026 laut BT-Drs. 21/8673 2.768.408 Euro vorgesehen. Wer konkret zu den Letztempfängern zählt, wie die Vergabegremien zusammengesetzt sind und ob Verwendungsnachweise ordnungsgemäß geprüft werden — darüber besteht nach Ansicht der Fragesteller bislang keine ausreichende Transparenz.
Demokratie leben! in Berlin-Reinickendorf
Das Programm strukturiert die Förderung über mehrere Ebenen: Ein federführendes Amt der Kommunalverwaltung — in Berlin die zwölf Bezirksämter — fungiert als Erstempfänger der Bundesmittel und leitet diese an lokale NGOs weiter. Eine Koordinierungs- und Fachstelle, selbst eine lokale NGO, wirkt dabei bei der Vergabeentscheidung mit. Ergänzt wird die Struktur durch zivilgesellschaftliche Bündnisse, Jugendforen und jährliche Demokratiekonferenzen, die laut Förderrichtlinie explizit an Vergabe und Umsetzung beteiligt sind. Die Anfrage zielt auf den Wahlkreis 76, Berlin-Reinickendorf, und erkundigt sich nach sämtlichen Partnerschaften seit dem Haushaltsjahr 2016 sowie nach Namen, Förderhöhen und Projektbeschreibungen aller Erst-, Zwischen- und Letztempfänger.
Transparenz bei NGO-Förderung gefordert
Ein zentraler Kritikpunkt der Fragesteller ist, dass frühere Kleine Anfragen — darunter BT-Drs. 21/8005 — keine vollständigen Angaben zu Letztempfängern erbracht haben. Die Bundesregierung erklärte dort, ihr lägen „keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger“ vor. Die aktuelle Anfrage verweist darauf, dass Letztempfänger nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen einen zahlenmäßigen Nachweis über alle Einnahmen und Ausgaben schulden. Für Förderungen des Jahres 2025 ist die Einreichungsfrist beim BAFzA der 30. September 2026. Die Fragesteller fordern, diese Verwendungsnachweise auszuwerten und für die Beantwortung heranzuziehen.
Die 19 Fragen der Drucksache umfassen unter anderem: die Zusammensetzung von Koordinierungs- und Fachstellen, Bündnissen, Jugendforen und Begleitausschüssen seit 2016; den Eigenfinanzierungsanteil der Letztempfänger; die Kofinanzierung durch Land und Kommune; Personalkosten sowie mögliche Rückforderungen bei Verstößen gegen Förderrichtlinien. Frage 15 erkundigt sich detailliert nach Anhörungs- und Widerrufsverfahren sowie nach bisher rückerstatteten Beträgen. Darüber hinaus fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung seit 2016 Veranstaltungen mit geförderten Organisationen ausgerichtet oder gemeinsame Publikationen veröffentlicht hat — und welche Kosten dabei entstanden.
Was gilt aktuell?
Das Programm Demokratie leben! wird auf Basis einer Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert. Die Bewilligungen laufen über Kapitel 1702, Titel 684 04 des Bundeshaushalts. Das BAFzA ist als nachgeordnete Behörde für die Antragsbearbeitung und Kontrolle der Verwendungsnachweise zuständig. Eine öffentlich zugängliche Gesamtübersicht aller Letztempfänger und ihrer Förderhöhen existiert nach den Angaben in der Drucksache nicht. Die Frage, welche Antikorruptionsregeln bei der Vergabe gelten, wenn Mitglieder eines Begleitausschusses selbst als Empfänger von Fördermitteln auftreten, ist ebenfalls Gegenstand der Anfrage.
Die Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/8673 steht noch aus. Einen thematisch verwandten Überblick über parlamentarische Vorgänge bietet der Wochenbericht zu den wichtigsten Drucksachen vom 20. Oktober 2026. Zur Frage, wie der Bund gegenüber den Ländern Aufsicht ausüben kann, liefert der Beitrag über den Bundeszwang nach Art. 37 GG Hintergrundinformationen zum Verhältnis von Bundes- und Landesebene.
Weiterlesen:
- Schriftliche Fragen KW40/2026: 227 Antworten der Bundesregierung
- Kinder- und Jugendhilfe: Reform SGB VIII in zwei Stufen
Betroffen sind Berliner NGOs im Bezirk Reinickendorf, die als Letztempfänger Bundesmittel aus Demokratie leben! erhalten, sowie die zuständigen Bezirksämter als Erstempfänger. Mittelbar betrifft die Frage nach Transparenz und Kontrolle alle Steuerzahler, die das Programm finanzieren.
Die Kleine Anfrage ist am 19. Oktober 2026 eingegangen. Grundsätzlich sieht § 104 GO-BT eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Letztempfänger
- Lokale NGOs, die über das federführende Amt Bundesmittel erhalten und die geförderten Projekte umsetzen. Sie sind buchhalterisch rechenschaftspflichtig.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben — die Behörde, die Zuwendungsanträge im Rahmen von Demokratie leben! bearbeitet und Verwendungsnachweise prüft.
- Verwendungsnachweis
- Dokument, mit dem Förderempfänger gegenüber dem Zuwendungsgeber belegen, dass Bundesmittel zweckgemäß und richtlinienkonform eingesetzt wurden.
Was ist das Bundesprogramm Demokratie leben!?
Demokratie leben! ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das lokale Partnerschaften gegen Extremismus und für demokratisches Engagement finanziert.
Wie viel Geld fließt 2026 nach Berlin?
Laut der Anfrage sieht das Bundesministerium für 2026 eine Förderung der Berliner Partnerschaften für Demokratie in Höhe von 2.768.408 Euro vor.
Was ist ein Letztempfänger im Programm?
Als Letztempfänger gelten lokale NGOs, die über das federführende Bezirksamt Bundesmittel erhalten und die geförderten Projekte tatsächlich umsetzen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8673 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































