- 2.768.408 Euro für Berliner NGOs aus Demokratie leben! 2026
- Fragesteller bemängeln fehlende Transparenz bei Letztempfängern
- 19 Fragen zu Kontrolle und Mittelverwendung seit 2016
Hintergrund
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert seit 2015 Projekte zur Stärkung von Demokratie und gegen Extremismus. In Berlin koordinieren 12 Bezirksämter als sogenannte Erstempfänger die Mittelverteilung an lokale NGOs. Für das Haushaltsjahr 2026 sind allein für die Berliner ‚Partnerschaften für Demokratie‘ 2.768.408 Euro aus Bundesmitteln vorgesehen. Die AfD-Fraktion hatte bereits mit den Drucksachen 21/8005 und 21/7760 Informationen zu Förderempfängern angefordert, erklärt die erhaltenen Antworten jedoch als unvollständig.
- 2.768.408 Euro — Für die Berliner Partnerschaften für Demokratie vorgesehene Bundesförderung im Jahr 2026.
- 385.000 Euro — Bewilligte Förderung für die Bremer LidiceHaus gGmbH aus Demokratie leben! im Jahr 2026.
- 19 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage, davon eine mit sechs Unterfragen (Frage 15 a–f).
- ab 2016 — Für den Großteil der Fragen wird ein Rückblick bis zum Haushaltsjahr 2016 verlangt.
- 30. September 2026 — Frist für die Einreichung von Verwendungsnachweisen für Förderungen des Jahres 2025.
Im Detail
„keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor“ – so die Antwort auf Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/8005.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8675
Das Bundesprogramm Demokratie leben! fördert in ganz Deutschland NGOs und kommunale Stellen im Kampf gegen Extremismus und für demokratische Teilhabe. Allein in Berlin sind für das Jahr 2026 Bundesmittel in Höhe von 2.768.408 Euro für die sogenannten Partnerschaften für Demokratie vorgesehen — verteilt auf die zwölf Berliner Bezirke. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8675 vom 19. Oktober 2026 verlangt die AfD-Fraktion detaillierte Auskunft darüber, wer diese Mittel konkret erhält und wie deren Verwendung kontrolliert wird.
Demokratie leben! in Berlin-Lichtenberg: Wie läuft die Förderung ab?
Das Programm sieht eine mehrstufige Förderkette vor: Ein Bezirksamt fungiert als sogenannter Erstempfänger und leitet die Bundesmittel an lokale NGOs weiter, die als Letztempfänger Projekte umsetzen. Eine vom Bezirksamt eingesetzte Koordinierungs- und Fachstelle — selbst eine NGO — wirkt bei der Entscheidung über die Mittelweiterleitung mit. Zusätzlich sind ein zivilgesellschaftliches Bündnis und ein Jugendforum an Vergabe und Umsetzung beteiligt. Die Anfrage richtet sich speziell auf den Bezirk Lichtenberg (Bundestagswahlkreis 85) und fragt nach Strukturen und Förderempfängern ab dem Haushaltsjahr 2016.
Was gilt aktuell?
Nach Angaben der Fragesteller hat die Bundesregierung in einer früheren Antwort auf BT-Drs. 21/8005 erklärt, ihr lägen keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor. Ebenso sollen die Fragen 6 bis 9 der damaligen Anfrage — etwa zur Kofinanzierung und zu Ausgaben der Letztempfänger — unbeantwortet geblieben sein. Für überjährige Förderungen müssen Letztempfänger spätestens neun Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Verwendungsnachweis beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) einreichen; für 2025 lief diese Frist am 30. September 2026 ab.
19 Fragen zu Transparenz und Kontrolle
Die 19 Fragen umfassen neben der Zusammensetzung der Programmgremien (Koordinierungs- und Fachstelle, Bündnis, Jugendforum, Begleitausschuss, Demokratiekonferenz) auch detaillierte Anfragen zur Mittelverwendung: Gefragt wird nach Personal- und Sachausgaben, Eigenmittelanteilen, Kofinanzierungen durch Land und Kommunen sowie nach geplanten Mitteln im Regierungsentwurf für das Haushaltsjahr 2027. Frage 15 enthält sechs Unterfragen zur Kontrolle von Verwendungsnachweisen — darunter ob seit 2016 Förderungen gestrichen oder zurückgefordert wurden und welche Beträge bislang rückerstattet wurden.
Die Fragen 12 und 13 thematisieren ausdrücklich mögliche Interessenkonflikte: Vertreter geförderter Organisationen sitzen laut Drucksache selbst in Begleitausschüssen und Demokratiekonferenzen, die über die Mittelvergabe mitentscheiden. Die Fragesteller fragen, welche Regelungen zur Vermeidung solcher Interessenkonflikte bestehen.
Zum Kontext nennt die Vorbemerkung der Fragesteller eine Recherche des Portals Nius, wonach die Bundesregierung Antifa-Fotografen gefördert haben soll, die mit der sogenannten Hammerbande in Verbindung gebracht werden. Dabei handelt es sich um die Position der Fragesteller; eine unabhängige Überprüfung dieser Darstellung liegt der Drucksache nicht zugrunde. Für die LidiceHaus gGmbH, Träger des Bremer Beratungsteams gegen Rechtsextremismus (MBT), sind 2026 laut Drucksache 385.000 Euro aus Demokratie leben! bewilligt worden.
Über vergleichbare parlamentarische Anfragen zu Bundesförderprogrammen und deren Kontrollmechanismen informiert auch der Beitrag zu den Schriftlichen Fragen KW40/2026. Grundsätzliche Fragen zu Transparenz und Rechenschaft staatlicher Stellen werden auch im Beitrag zum Bundeszwang nach Art. 37 GG beleuchtet.
Weiterlesen:
- Bundestag 20.10.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Kinder- und Jugendhilfe: Reform SGB VIII in zwei Stufen
Betroffen sind NGOs und zivilgesellschaftliche Organisationen im Berliner Bezirk Lichtenberg, die Projektförderungen aus dem Programm erhalten oder beantragen. Mittelbar sind Steuerzahler betroffen, die das Programm finanzieren, sowie kommunale Verwaltungen, die als Erstempfänger Rechenschaft ablegen müssen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8675) ist am 19. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat die Fragen noch nicht beantwortet. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen; das genaue Datum der Zuleitung ist der Drucksache nicht zu entnehmen.
- Letztempfänger
- Lokale NGOs, die Fördermittel nicht direkt vom Bund, sondern über ein Bezirksamt als Erstempfänger erhalten und damit Projekte umsetzen.
- Verwendungsnachweis
- Pflichtdokument, mit dem Förderempfänger nachweisen müssen, wie sie die erhaltenen Bundesmittel eingesetzt haben; enthält u. a. einen zahlenmäßigen Nachweis aller Einnahmen und Ausgaben.
- Koordinierungs- und Fachstelle
- Eine vom Bezirksamt eingesetzte lokale NGO, die bei der Vergabe von Fördergeldern im Rahmen der 'Partnerschaft für Demokratie' mitwirkt.
Was ist das Bundesprogramm Demokratie leben!?
Es ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das NGOs und kommunale Stellen bei der Stärkung von Demokratie, Vielfalt und Toleranz finanziell unterstützt.
Wie viel Geld fließt 2026 nach Berlin aus dem Programm?
Laut Drucksache 21/8675 sind für die Berliner 'Partnerschaften für Demokratie' im Jahr 2026 insgesamt 2.768.408 Euro aus Bundesmitteln vorgesehen.
Was ist ein Letztempfänger im Sinne des Programms?
Als Letztempfänger bezeichnet das Programm lokale NGOs, die Fördermittel vom sogenannten Erstempfänger – in Berlin ein Bezirksamt – erhalten und damit konkrete Projekte umsetzen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8675 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































