- 2,77 Mio. Euro Bundesförderung 2026 für Berliner Demokratie-Partnerschaften
- Letztempfänger von Fördermitteln bisher ohne vollständige Transparenz
- Anfrage zu Kontrolle und Zusammensetzung der NGO-Gremien seit 2016
Hintergrund
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‚ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgelegt und finanziert lokale ‚Partnerschaften für Demokratie‘ in allen Bundesländern. Für das Jahr 2026 sind allein für Berlin rund 2,77 Millionen Euro bewilligt. Die Mittel fließen über kommunale Bezirksämter als Erstempfänger an lokale NGOs als Letztempfänger weiter. Die vorliegende Anfrage ist die Fortführung einer Reihe von parlamentarischen Erkundungen der AfD-Fraktion; auf die Vorgänger-Drucksachen 21/8005 und 21/7760 waren nach Darstellung der Fragesteller wesentliche Fragen unbeantwortet geblieben.
- 2.768.408 Euro — Bundesförderung für Berliner ‚Partnerschaften für Demokratie‘ im Jahr 2026 (Quelle: Demokratie-leben.de-Übersicht laut Drucksache)
- 385.000 Euro — Bewilligte Mittel für die LidiceHaus gGmbH im Jahr 2026, Träger des Bremer Meldeportals MBT
- Seit 2016 — Anfragezeitraum für alle 19 Fragen zu Förderhöhen, Gremien und Kontrolle im Bezirk Marzahn-Hellersdorf
- 30. September 2026 — Frist für Verwendungsnachweise der Letztempfänger aus Förderungen des Jahres 2025
Im Detail
„keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor“ – so die Antwort auf Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/8005.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8676
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ finanziert seit Jahren lokale Organisationen, die sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus engagieren. Für das Jahr 2026 fließen allein in das Land Berlin rund 2,77 Millionen Euro in sogenannte ‚Partnerschaften für Demokratie‘. Die AfD-Fraktion stellt mit BT-Drs. 21/8676 vom 19. Oktober 2026 insgesamt 19 detaillierte Fragen zur Förderpraxis im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf und verlangt vollständige Transparenz über alle Empfänger, Gremien und Kontrollmechanismen seit dem Haushaltsjahr 2016.
Was gilt bei ‚Demokratie leben!‘ aktuell?
Das Programm fördert auf kommunaler Ebene ‚Partnerschaften für Demokratie‘, die aus einem federführenden Bezirksamt, einer Koordinierungs- und Fachstelle (einer lokalen NGO), einem zivilgesellschaftlichen Bündnis und einem Jugendforum bestehen. Das Bezirksamt fungiert als Erstempfänger der Bundesmittel und leitet sie an Letztempfänger weiter, die konkrete Projekte umsetzen. Mindestens einmal jährlich richtet jede Partnerschaft eine sogenannte ‚Demokratiekonferenz‘ aus. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
Transparenzlücke bei Demokratie leben! Letztempfängern
Ein zentraler Kritikpunkt der Fragesteller: Auf frühere Kleine Anfragen — darunter BT-Drs. 21/8005 und BT-Drs. 21/7760 — hat die Bundesregierung nach Darstellung der AfD-Fraktion keine vollständigen Angaben zu den Letztempfängern gemacht. Als Begründung habe die Regierung angegeben, ihr lägen ‚keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor‘. Die Fragesteller verweisen demgegenüber darauf, dass Letztempfänger verpflichtet sind, spätestens neun Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Verwendungsnachweis beim BAFzA einzureichen — für Förderungen des Jahres 2025 war das der 30. September 2026. Diese Nachweise sollten der Bundesregierung damit zum Zeitpunkt der Anfrage vorliegen.
Die 19 Fragen der Drucksache fordern unter anderem eine vollständige Auflistung aller Zuwendungsanträge und deren Bewilligung oder Ablehnung seit 2016, eine Aufschlüsselung der Förderhöhen nach Erst-, Zwischen- und Letztempfängern sowie Angaben zur Kofinanzierung durch Land und Kommunen. Außerdem fragen die Abgeordneten, wie hoch der Eigenanteil der geförderten Organisationen an der Projektfinanzierung ist und wie sich die Personal- und Sachausgaben aufteilen.
Gremien und Interessenkonflikte im Fokus
Mehrere Fragen richten sich auf die Zusammensetzung der am Vergabeprozess beteiligten Gremien. Konkret wird gefragt, wer in der Koordinierungs- und Fachstelle, im Bündnis, im Jugendforum, im Begleitausschuss und in der Demokratiekonferenz vertreten ist. Besonderes Gewicht legen die Fragesteller auf mögliche Interessenkonflikte: Welche Regeln gelten, wenn Vertreter von Organisationen in Vergabegremien sitzen, die gleichzeitig selbst Fördermittel beantragen? Die Bundesregierung wird gebeten, die Verwendungsnachweise der federführenden Ämter und der Letztempfänger auf entsprechende Hinweise zu prüfen. Zu den aktuellen parlamentarischen Kontrollinstrumenten im Bundestag gehören neben Kleinen Anfragen auch Schriftliche Fragen, die regelmäßig Auskunft über Förderprogramme einfordern.
Ergänzend erkundigt sich die Anfrage nach Veranstaltungen, an denen die Bundesregierung und geförderte Organisationen gemeinsam teilgenommen haben, sowie nach gemeinsamen Publikationen und den dafür erstatteten Kosten. All diese Informationen sollen nach dem Willen der Fragesteller in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden.
Politischer Hintergrund der Anfrage
Das Programm ‚Demokratie leben!‘ ist seit Jahren Gegenstand parlamentarischer Auseinandersetzungen. Kritiker bemängeln fehlende Kontrolle über die Verwendung der Mittel und mangelnde Transparenz bei den Letztempfängern. Befürworter betonen den gesellschaftlichen Nutzen der geförderten Projekte für den sozialen Zusammenhalt. Die Frage, welche Organisationen öffentliche Mittel erhalten und nach welchen Kriterien, berührt grundsätzliche Fragen der Fördermittelvergabe — ähnlich wie in anderen Politikbereichen, etwa bei der Reform der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII, bei der ebenfalls die Verteilung staatlicher Mittel an freie Träger im Mittelpunkt steht.
Die Anfrage betrifft konkret den Wahlkreis 84, Berlin-Marzahn – Hellersdorf, erstreckt sich in ihrem Fragezeitraum aber auf alle Haushaltsjahre ab 2016. Eine Antwort der Bundesregierung liegt zum Zeitpunkt der Drucksachen-Einreichung noch nicht vor.
Weiterlesen:
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Direkt betroffen sind lokale NGOs im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf, die über die ‚Partnerschaften für Demokratie‘ Bundesmittel erhalten oder beantragen. Mittelbar betrifft die Frage nach Transparenz und Kontrolle alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, aus deren Abgaben das Programm finanziert wird.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8676) wurde am 19. Oktober 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung ans Bundeskanzleramt Zeit zur Beantwortung. Eine Antwort liegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Drucksache noch nicht vor.
- Letztempfänger
- NGOs oder Projekte, die Fördermittel nicht direkt vom Bund, sondern über ein zwischengeschaltetes kommunales Amt erhalten und die bewilligten Projekte tatsächlich umsetzen.
- Verwendungsnachweis
- Dokument, mit dem Förderempfänger gegenüber dem Zuwendungsgeber belegen, dass die Mittel zweckgemäß eingesetzt wurden; enthält einen zahlenmäßigen Nachweis aller Einnahmen und Ausgaben.
- BAFzA
- Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ist die Bewilligungsbehörde für das Bundesprogramm 'Demokratie leben!' und prüft Zuwendungsanträge sowie Verwendungsnachweise.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das lokale Partnerschaften und Projekte gegen Extremismus und für Demokratie finanziert.
Wie viel Geld fließt nach Berlin im Rahmen des Programms?
Laut Drucksache sind für das Jahr 2026 rund 2.768.408 Euro für die 'Partnerschaften für Demokratie' im Land Berlin vorgesehen.
Warum gibt es keine vollständige Liste der Letztempfänger?
Die Bundesregierung hat laut Vorbemerkung der Fragesteller in früheren Anfragen erklärt, ihr lägen keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8676 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































