Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Geschäftslage für das Jahr 2025 veröffentlicht. Die Statistik bietet Einblicke in die Arbeitsbelastung und Effizienz des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts und zeigt positive Entwicklungen bei der Verfahrensdauer.
Weniger Verfahren, kürzere Bearbeitungszeiten
Die Zahl der eingegangenen Verfahren ist 2025 gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken: Von 987 (2024) auf 935 Verfahren. Gleichzeitig konnte das Gericht den Rückstau abbauen – die Zahl anhängiger Verfahren sank von 547 auf 527. Besonders erfreulich ist die Entwicklung bei den Verfahrensdauern: Revisionsverfahren, die durch Urteil entschieden werden, dauerten durchschnittlich nur noch 13 Monate und 2 Tage, gegenüber 14 Monaten und 24 Tagen im Vorjahr. Bei Beschwerdeverfahren waren 60 Prozent innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen.
Infrastrukturverfahren unter Druck
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet gemäß § 50 Absatz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in ersten und letzten Instanzen über besonders bedeutsame Fälle – insbesondere über Klagen gegen den Ausbau wichtiger Verkehrswege. Im Jahr 2025 gingen 65 Klagen zu Infrastrukturvorhaben ein, davon 26 im Bereich Energieleitungsausbau und 9 in Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz. Die letztgenannte Kategorie zeigt einen deutlichen Anstieg (von 3 auf 9 Verfahren), was die wachsende Bedeutung von Energiesicherheit und Flüssiggas-Infrastruktur widerspiegelt.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für diese Infrastrukturverfahren betrug 8 Monate und 13 Tage – eine weitere Verkürzung gegenüber dem Vorjahr und eine deutliche Verbesserung gegenüber 2021 (damals 12 Monate und 18 Tage).
Praktische Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger
Diese Daten haben erhebliche Auswirkungen auf Planungssicherheit und Rechtschutz: Schnellere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bedeuten kürzere Wartezeiten für Klägerinnen und Kläger, die gegen Großprojekte wie Windkraftanlagen, Straßenausbauten oder Bahntrassen klagen. Andererseits können Investoren schneller Planungssicherheit erlangen. Für vorläufigen Rechtsschutz – etwa einstweilige Anordnungen – betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer nur 2 Monate und 20 Tage, was zeigt, dass Eilanträge zügig bearbeitet werden.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf?
Die Statistik deutet nicht auf unmittelbaren Handlungsbedarf hin. Vielmehr zeigen die kürzeren Verfahrensdauern, dass die Gerichtsreformen und Ressourcenausstattung greifen. Allerdings bleibt zu beobachten, ob die steigende Zahl von LNG-Verfahren weiter wächst und damit neue Herausforderungen schafft. Vereinsverbotsverfahren erfordern mit durchschnittlich fast drei Jahren noch erhebliche Zeit – hier könnte eine spezialisierte Beschleunigung erwogen werden.























































