Ruhestandsversetzung der Vorsitzenden Richterin Prof. Dr. Ulrike Bick: Ende einer wegweisenden Karriere am Bundesverwaltungsgericht
Zum Ende des Jahres 2025 ist Prof. Dr. Ulrike Bick, Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht, nach mehr als 13 Jahren Tätigkeit in dieser Institution in den Ruhestand getreten. Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht würdigt damit eine bemerkenswerte richterliche Laufbahn, die sich über drei Jahrzehnte erstreckte und das Verwaltungsrecht in Deutschland nachhaltig geprägt hat.
Prof. Dr. Bick begann ihre richterliche Karriere 1992 am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und durchlief anschließend verschiedene höchste Instanzen: Seit 2000 war sie am Bundesverwaltungsgericht tätig, wurde 2002 zur Richterin am Oberverwaltungsgericht Münster ernannt und erhielt 2012 eine Stelle am Bundesverwaltungsgericht. Im Dezember 2020 folgte ihre Beförderung zur Vorsitzenden Richterin.
Zuständigkeitsbereiche und rechtliche Bedeutung
Prof. Dr. Bick präsidierte den 9. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgericht, der unter anderem für folgende Bereiche zuständig ist:
Straßen- und Wegerecht: Der Senat entschied über erstinstanzliche Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Bundesfernstraßen gemäß dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Dies betrifft Projekte, die unmittelbar Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen beeinflussen.
Infrastrukturgroßprojekte: Darunter fiel insbesondere die Fehmarnbelt-Querung zwischen Puttgarden und der deutsch-dänischen Grenze – ein strategisches deutsch-dänisches Verkehrsprojekt mit erheblicher wirtschaftlicher und verwaltungsrechtlicher Bedeutung.
Abgabenrecht: Der Senat war auch in Fragen des Abgabenrechts entscheidungsbefugt, was das breite Spektrum verwaltungsgerichtlicher Zuständigkeit unterstreicht.
Internationale Kooperation und wissenschaftliche Arbeit
Besondere Anerkennung verdient Prof. Dr. Bicks Engagement seit 2014 für die sogenannten „Publications croisées“ – ein gemeinsames Veröffentlichungsprojekt zwischen dem Bundesverwaltungsgericht und dem französischen Conseil d’État. Als Mitinitiatorin trug sie wesentlich dazu bei, dass deutsche und französische Verwaltungsrechtsprechung mehrfach jährlich in Fachzeitschriften verglichen und diskutiert werden. Dies fördert die internationale Rechtsvergleichung und trägt zur Harmonisierung höchstrichterlicher Rechtsprechung bei.
Parallel zu ihrer richterlichen Tätigkeit war Prof. Dr. Bick als Honorarprofessorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie als Prüferin beim Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen tätig und prägte damit auch die juristische Ausbildung kommender Generationen.
Praktische Bedeutung
Die Entscheidungen des von Prof. Dr. Bick geleiteten Senats betrafen existenzielle Fragen der Infrastrukturentwicklung und Rechtssicherheit in Deutschland. Ihre Arbeit hat die Rechtsprechung zum Planungsrecht, zu Großprojekten und zum Abgabenrecht geprägt und damit unmittelbar die Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen gewährleistet.























































