- Luftverkehrsteuer sinkt ab Juli 2026 deutlich
- Steuermindereinnahmen von 185 Millionen Euro
- CDU, AfD und SPD stimmen zu
Luftverkehrsteuer-Senkung: Bundestag reduziert Abgaben ab Juli
Hintergrund
Die Luftverkehrsteuer war im Mai 2024 erhöht worden. Der aktuelle Gesetzentwurf macht diese Erhöhung rĂŒckgĂ€ngig und fĂŒhrt die SteuersĂ€tze auf das vorherige Niveau zurĂŒck. Dies ist Teil der EntlastungsmaĂnahmen fĂŒr die deutsche Luftfahrtbranche, die unter internationaler Konkurrenz steht.
Der Haushaltsausschuss hĂ€lt den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BĂNDNIS 90/DIE GRĂNEN und Die Linke fĂŒr mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
â Beschluss des Haushaltsausschusses BT-Drs. 21/6070
Der Haushaltsausschuss stimmte am 20. Mai 2026 dem Gesetzentwurf zur Senkung der Luftverkehrsteuer zu. Dies ist bemerkenswert, da sich trotz angespannter Haushaltslage eine klare Mehrheit fand. Laut Drucksache 21/6070 votierten CDU/CSU, AfD und SPD fĂŒr die Reform. GrĂŒne und Linke lehnten ab.
Deutliche Steuersenkungen ab Juli
Die LuftverkehrsteuersĂ€tze werden ab dem 1. Juli 2026 reduziert. KurzstreckenflĂŒge kosten dann 13,03 statt 15,53 Euro Steuer. Bei Mittelstrecken fĂ€llt die Abgabe von 39,34 auf 33,01 Euro, wĂ€hrend LangstreckenflĂŒge kĂŒnftig mit 59,43 Euro statt 70,83 Euro besteuert werden. Hintergrund ist die RĂŒckkehr zu den SĂ€tzen vor Mai 2024.
Konkret bedeutet das: Ein Flugticket nach New York wird um 11,40 Euro gĂŒnstiger, ein Inlandsflug um 2,50 Euro billiger.
SteuerausfÀlle in Millionenhöhe
Bereits 2026 entstehen Mindereinnahmen von 185 Millionen Euro. Ab 2027 steigen die jĂ€hrlichen AusfĂ€lle auf ĂŒber 340 Millionen Euro. Diese werden zunĂ€chst im allgemeinen Haushalt verbucht, ab 2027 dann vollstĂ€ndig im Einzelplan des Verkehrsministeriums erwirtschaftet.
FĂŒr Luftverkehrsunternehmen und Verwaltung entstehen geringe Umstellungskosten durch IT-Anpassungen. Der Haushaltsausschuss hatte bereits andere EntlastungsmaĂnahmen fĂŒr die Wirtschaft befĂŒrwortet.
Politische UnterstĂŒtzung trotz Haushaltslage
Der Gesetzentwurf ist mit den Bundesfinanzen vereinbar, so der Ausschuss. Die Finanzplanung muss entsprechend angepasst werden. Grundlage bildet die Beschlussempfehlung des federfĂŒhrenden Finanzausschusses.
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Betroffen sind alle Flugreisenden ab deutschen FlughĂ€fen. Luftverkehrsunternehmen profitieren von der Steuersenkung, mĂŒssen aber geringfĂŒgige IT-Anpassungen vornehmen. Die Zollverwaltung muss ihre Systeme entsprechend aktualisieren.
Nach der Zustimmung des Haushaltsausschusses folgen die parlamentarischen Lesungen im Bundestag. Der Finanzausschuss hat bereits seine Beschlussempfehlung vorgelegt. Bei planmĂ€Ăigem Verlauf tritt das Gesetz zum 1. Juli 2026 in Kraft.
- Luftverkehrsteuer
- Eine Abgabe, die bei AbflĂŒgen von deutschen FlughĂ€fen erhoben wird. Die Höhe richtet sich nach dem Zielgebiet des Fluges.
- Einzelplan 60
- Der Haushaltstitel fĂŒr allgemeine Finanzverwaltung im Bundeshaushalt, unter dem Steuereinnahmen verbucht werden.
Um wie viel sinkt die Luftverkehrsteuer konkret?
Je nach Flugziel zwischen 2,50 Euro (Kurzstrecke) und 11,40 Euro (Langstrecke) pro Ticket.
Wann tritt die Steuersenkung in Kraft?
Die neuen niedrigeren SteuersÀtze gelten ab dem 1. Juli 2026.























































