- E-Rezept für Heilmittel kommt Juni 2029
- Beschwerden bereits deutlich zurückgegangen
- 39 Millionen Verordnungen jährlich ausgestellt
Heilmittel-Bürokratie: Grüne fragen nach E-Rezept-Zeitplan
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6092 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten müssen ärztliche Verordnungen vor der Behandlung auf Vollständigkeit prüfen. Fehlerhafte Verordnungen können zu Kürzungen der Vergütung führen. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz 2015 wurden bereits Software-Vorgaben eingeführt, um formale Fehler zu reduzieren. Die gematik arbeitet parallel an Spezifikationen für elektronische Heilmittelverordnungen.
Die Anzahl der beim Bundesministerium für Gesundheit eingehenden Beschwerden von Heilmittelerbringern sowie deren Verbänden im Zusammenhang mit fehlerhaften Heilmittelverordnungen sind mit Einführung der Vorgaben des § 73 Absatz 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) deutlich zurückgegangen.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/6092
Die Grünen-Fraktion hat die Bundesregierung zu Stand und Perspektiven der Entbürokratisierung bei Heilmittelverordnungen befragt. In ihrer Antwort (BT-Drs. 21/6092 vom 21. Mai 2026) stellt die Regierung dar: Die seit 2015 geltenden Software-Vorgaben zeigen Wirkung. Der Weg zur vollständigen Digitalisierung ist jedoch noch lang.
Beschwerden deutlich zurückgegangen
Die Bundesregierung verweist auf einen Rückgang der Beschwerden über fehlerhafte Heilmittelverordnungen seit Einführung des § 73 Absatz 10 SGB V im Jahr 2015. Dieser verpflichtet Vertragsärzte, nur noch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zugelassene Software für Heilmittelverordnungen zu verwenden. Die Software prüft automatisch auf Vollständigkeit. Bei fehlerhaft befüllten Feldern gibt sie entsprechende Hinweise.
Jährlich werden rund 39 Millionen Heilmittelverordnungen ausgestellt – Fehler führen zu Verwaltungsaufwand und können Behandlungen verzögern.
Dies ist bemerkenswert, da die Regierung gleichzeitig einräumt, dass vollständige Fehlerfreiheit nicht möglich ist. Hintergrund sind Ausnahmen wie Hausbesuche, die weiterhin handschriftliche Ergänzungen erfordern. Systematische Daten zur Fehlerhäufigkeit werden zudem nicht erhoben.
Elektronische Verordnung ab 2029
Der Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sieht vor, dass ab 1. Juni 2029 elektronische Heilmittelverordnungen verpflichtend werden. Bereits ab 1. Oktober 2027 müssen sich Heilmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur anschließen.
Das fachliche Konzept erarbeitet derzeit die gematik mit Gesellschaftern und Berufsverbänden. Die Veröffentlichung ist für Sommer 2026 geplant. Parallel laufen Co-Creation-Runden mit Industrieverbänden, um die praktische Umsetzbarkeit sicherzustellen.
Ausstattung mit elektronischen Heilberufeausweisen
Bis 30. April 2026 liegen dem elektronischen Gesundheitsberuferegister 56.764 Anträge auf Heilberufeausweise vor. Physiotherapeuten führen dabei mit 16.220 Anträgen. Es folgen Ergotherapeuten mit 3.956 und Logopäden mit 2.823 Anträgen. Die tatsächliche Ausstattungsquote bleibt unklar, da nur der Teil der Beschäftigten einen elektronischen Heilberufeausweis erhält, der diesen benötigt.
Erwartete Entlastungseffekte
Von der elektronischen Heilmittelverordnung erwartet die Bundesregierung eine Vereinfachung des Verordnungsprozesses und weniger Fehlerquellen. Digitale Prüf- und Plausibilitätsfunktionen sollen unvollständige Angaben frühzeitiger erkennen. Medienbruchbedingte Übertragungsfehler lassen sich so reduzieren.
Weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf sieht die Regierung derzeit nicht. Die nähere Ausgestaltung obliegt der gemeinsamen Selbstverwaltung.
Weiterlesen: Wie funktioniert das Gesetzgebungsverfahren? | Bundesregierung reformiert Düngerecht | Transparenzregeln für Bundestag
Betroffen sind Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen sowie ihre Patienten, die bei fehlerhaften Verordnungen Verzögerungen bei der Behandlung erleben können.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen vollständig, verweist aber bei fehlenden Daten auf mangelnde systematische Erhebungen. Bei Zuständigkeitsfragen wird auf die Selbstverwaltung verwiesen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 21.05.2026) Heilmittelverordnungen – Grüne fordern Bilanz zur Digitalisierung →
- Retaxation
- Kürzung der Vergütung durch Krankenkassen bei fehlerhaft oder unvollständig ausgestellten Heilmittelverordnungen.
- Telematikinfrastruktur
- Digitale Plattform für den sicheren Datenaustausch im Gesundheitswesen, an die sich Heilmittelerbringer anschließen müssen.
- gematik
- Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, die die technischen Spezifikationen für elektronische Verordnungen entwickelt.
Wann kommt die elektronische Heilmittelverordnung?
Ab dem 1. Juni 2029 müssen Heilmittelerbringer elektronische Verordnungen ausstellen. Ab 1. Oktober 2027 ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur verpflichtend.
Wie viele Heilmittelverordnungen gibt es jährlich?
Nach dem Heilmittelinformationssystem werden aktuell rund 39 Millionen Heilmittalverordnungen jährlich ausgestellt.
Haben sich die Fehler bei Verordnungen reduziert?
Die Beschwerden über fehlerhafte Verordnungen sind seit Einführung der Software-Vorgaben 2015 deutlich zurückgegangen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6092 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































