- Parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste wird weniger transparent
- Statistische Aufschlüsselung von Überwachungsmaßnahmen fehlt seit 2022
- 16 detaillierte Fragen zu Grundrechtseingriffen gestellt
Geheimdienst-Überwachung: Linke fragt Transparenz ab
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6218 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) berichtet dem Bundestag regelmäßig über die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen nach dem Artikel 10-Gesetz. Bis 2021 enthielten diese Berichte grafische Aufbereitungen, die zeigten, gegen welche Bereiche wie Rechtsextremismus oder Spionage sich die Maßnahmen richteten. Diese Transparenz ist seit dem Bericht 2022 weggefallen, ohne dass dafür Gründe genannt wurden.
Im Detail
Der Verweis auf eine mögliche öffentliche Kenntnisnahme über Methoden und Arbeitsweisen und eine damit vermeintlich einhergehende Gefährdung des Staatswohls geht hier fehl.
— Begründung BT-Drs. 21/6218
Die parlamentarische Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste wird nach Ansicht der Linken-Fraktion undurchsichtiger. In einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6218) vom 21. Mai 2026 stellt die Fraktion fest, dass wichtige statistische Angaben über Geheimdienst-Überwachung nicht mehr öffentlich gemacht werden.
Was gilt aktuell?
Deutsche Nachrichtendienste dürfen nach dem Artikel 10-Gesetz nur dann in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis eingreifen, wenn die G10-Kommission des Bundestages dem zustimmt. Diese parlamentarische Kontrolle gleicht den fehlenden gerichtlichen Rechtsschutz aus. Der ergibt sich aus der Heimlichkeit der Überwachung. Das Parlamentarische Kontrollgremium berichtet dem Bundestag halbjährlich über diese Maßnahmen.
Transparenz seit 2022 reduziert
Bis 2021 haben die Berichte des Kontrollgremiums grafische Aufbereitungen enthalten, die gezeigt haben, gegen welche Phänomenbereiche sich die Grundrechtseingriffe richteten. Etwa gegen Rechtsextremismus. Oder Linksextremismus, Islamismus oder Spionage. Im Bericht für 2021 hat sich noch eine entsprechende Grafik für die Jahre 2016 bis 2021 gefunden. Seit dem Bericht für 2022 verzichtet das Gremium auf diese Aufschlüsselung.
Die Linke sieht darin einen Rückschritt bei der demokratischen Kontrolle. In der Begründung ihrer Anfrage führt die Fraktion an, dass Personen, die von Geheimdiensten beobachtet werden, ohnehin wissen dürfen, dass sie überwacht werden können. Das parlamentarische und öffentliche Interesse an umfassender Information über die Arbeit der Nachrichtendienste überwiegt zudem.
16 detaillierte Fragen gestellt
Die Anfrage umfasst 16 Fragen zu verschiedenen Aspekten der nachrichtendienstlichen Überwachung. Die Fraktion will unter anderem wissen, wie viele Beschränkungsmaßnahmen in den Jahren 2022 und 2023 die Bereiche Spionage, Islamismus, Links- und Rechtsextremismus, Ausländerextremismus oder Cyberabwehr betroffen haben. Auch fragt sie nach dem Einsatz technischer Überwachungsmittel wie IMSI-Catchern.
Besondere Aufmerksamkeit gilt neuen Phänomenbereichen wie der ‚verfassungsrelevanten Delegitimierung des Staates‘ – einem Begriff, der in der politischen Debatte diskutiert wird. Die Linke will zudem wissen, ob auf das Kontrollgremium eingewirkt worden ist, die entsprechenden Zahlen nicht mehr zu veröffentlichen.
Kontrolle der Kontrolle
Ein zentraler Punkt der Anfrage betrifft die Datenübermittlung der Geheimdienste an andere Behörden. Die Fraktion fragt, in wie vielen Fällen das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst Daten aus Überwachungsmaßnahmen an inländische und ausländische Stellen weitergegeben haben.
Die Bundesregierung hat bis zum 11. Juni 2026 Zeit, die Fragen zu beantworten. Die Transparenz bei sicherheitspolitischen Themen steht dabei im Spannungsfeld zwischen demokratischer Kontrolle und Geheimhaltung. Wie bei anderen sicherheitspolitischen Anfragen wird die Antwort zeigen, wie die Bundesregierung mit parlamentarischen Informationswünschen umgeht.
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Alle Bürger sind potenziell von nachrichtendienstlichen Überwachungsmaßnahmen betroffen, da diese in grundgesetzlich geschützte Kommunikationsrechte eingreifen. Besonders relevant ist die Kontrolle für Personen, die in den Bereichen politischer Extremismus oder Spionage überwacht werden.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, um auf die 16 Fragen der Linken-Fraktion zu antworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 11. Juni 2026. Danach wird die Antwort als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
- G10-Kommission
- Parlamentarisches Gremium, das über Anträge der Nachrichtendienste auf Überwachungsmaßnahmen entscheidet. Soll den fehlenden gerichtlichen Rechtsschutz ausgleichen.
- PKGr
- Parlamentarisches Kontrollgremium, das die Nachrichtendienste des Bundes kontrolliert und dem Bundestag regelmäßig berichtet.
Was überwachen die deutschen Nachrichtendienste?
Sie dürfen nach dem Artikel 10-Gesetz in Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis eingreifen, brauchen aber die Zustimmung der G10-Kommission.
Warum gibt es weniger Transparenz?
Seit 2022 verzichtet das Parlamentarische Kontrollgremium auf statistische Aufschlüsselungen der Überwachungsmaßnahmen nach Phänomenbereichen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6218 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































