- 7 von 16 Fragen zu Geheimdienstüberwachung bleiben unbeantwortet
- BKA schaltete 39 TKÜ-Maßnahmen von Mai 2023 bis April 2025
- G10-Berichte an PKGr intern vorhanden, aber nicht öffentlich
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6844 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) veröffentlichte bis einschließlich des Berichts zum Jahr 2021 (BT-Drs. 20/9950) statistische Aufschlüsselungen der G10-Überwachungsmaßnahmen nach Phänomenbereichen wie Spionageabwehr, Islamismus oder Rechtsextremismus. Ab dem Berichtsjahr 2022 entfielen diese Angaben in den öffentlichen PKGr-Berichten. Die Fraktion Die Linke fragte in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6218 nach den Gründen und den konkreten Zahlen für 2022 und 2023. Die Bundesregierung antwortete mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Juni 2026.
- 7 von 16 — Fragen vollständig unbeantwortet (Nr. 6, 8, 10, 11, 13, 14, 16), darunter alle Fragen zu konkreten Fallzahlen der Nachrichtendienste.
- 15 TKÜ-Maßnahmen — BKA-Maßnahmen zur polizeilichen Gefahrenabwehr von Mai 2021 bis April 2023, alle im Bereich PMK religiös motivierte Ideologie.
- 39 TKÜ-Maßnahmen — BKA-Maßnahmen von Mai 2023 bis April 2025, ebenfalls ausschließlich religiös motivierte Ideologie.
- 2 Berichtsjahre — 2022 und 2023, für die das PKGr keine phänomenbereichsaufgeschlüsselten Zahlen mehr veröffentlichte, obwohl es interne Halbjahresberichte mit diesen Daten gibt.
Im Detail
Das öffentliche Bekanntwerden der Verteilung der durchgeführten Maßnahmen auf verschiedene Phänomenbereiche gefährdet die Fähigkeit der Nachrichtendienste zur effektiven Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben und damit das Staatswohl.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6844
Wie viele Menschen überwachen BfV, BND und BAMAD per Telefon- und Internetkontrolle — und in welchen Bereichen? Diese Frage beantwortet die Bundesregierung in BT-Drs. 21/6844 vom 2. Juli 2026 nicht. Sieben der sechzehn Fragen, die die Fraktion Die Linke zur G10-Überwachung gestellt hatte, lässt die Bundesregierung vollständig offen. Auch eine eingestufte, also geheime Beantwortung lehnt sie ab.
G10-Überwachung: Was das Gesetz erlaubt
Das Artikel-10-Gesetz (G 10) regelt, unter welchen Bedingungen Nachrichtendienste in das Fernmeldegeheimnis eingreifen dürfen. Individuelle Beschränkungsmaßnahmen — etwa das Abhören eines bestimmten Anschlusses — bedürfen der Zustimmung der G 10-Kommission des Bundestages. Diese Kommission soll den fehlenden gerichtlichen Rechtsschutz kompensieren, der sich aus der Heimlichkeit solcher Eingriffe ergibt. Darüber hinaus gibt es strategische Beschränkungen nach § 5 G 10, bei denen der BND massenhafte Telekommunikationsverkehre anhand von Suchbegriffen durchsucht. Alle diese Maßnahmen betreffen Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar.
Was gilt aktuell?
Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages veröffentlichte bis zum Bericht für das Jahr 2021 (BT-Drs. 20/9950) Statistiken darüber, gegen welche Phänomenbereiche — Spionageabwehr, Islamismus, Links- und Rechtsextremismus, Ausländerextremismus, Cyberabwehr — G10-Maßnahmen eingesetzt wurden. Ab dem Berichtsjahr 2022 entfielen diese Aufschlüsselungen in den öffentlichen PKGr-Berichten ersatzlos. Laut Antwort der Bundesregierung enthalten die internen Halbjahresberichte an das PKGr diese Informationen weiterhin — öffentlich zugänglich sind sie jedoch nicht.
Welche Fragen bleiben unbeantwortet?
Die Linke hatte unter anderem gefragt, wie viele Beschränkungsmaßnahmen in den Jahren 2022 und 2023 jeweils auf Spionageabwehr, Islamismus, Rechtsextremismus oder Cyberabwehr entfielen, wie viele personenbezogene Daten an den Generalbundesanwalt oder ausländische Stellen weitergegeben wurden, und wie sich die Suchbegriffe bei strategischen BND-Beschränkungen auf die genannten Bereiche verteilten. Die Bundesregierung verweigert Antworten auf all diese Fragen und begründet dies einheitlich: Das öffentliche Bekanntwerden dieser Informationen würde Rückschlüsse auf Methoden und Arbeitsweisen der Nachrichtendienste erlauben und damit das Staatswohl gefährden. Betroffene Personen könnten ihr Kommunikationsverhalten anpassen und auf nicht überwachte Kanäle ausweichen.
Die Fragesteller hatten in ihrer Vorbemerkung argumentiert, dass überwachte Personen ohnehin von einer Beobachtung ausgingen und deshalb kein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse bestehe. Die Bundesregierung weist diese Auffassung ausdrücklich zurück: Selbst wenn einzelne Betroffene von ihrer Überwachung wüssten, entfalle dadurch nicht das allgemeine Interesse am Schutz nachrichtendienstlicher Methoden.
Teilauskünfte zum BKA
Konkrete Zahlen liefert die Bundesregierung lediglich für das Bundeskriminalamt im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr — einem anderen Rechtsrahmen als dem G 10. Das BKA führte demnach von Mai 2021 bis April 2023 insgesamt 15 Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen durch, von Mai 2023 bis April 2025 waren es 39. Sämtliche dieser Maßnahmen entfielen auf den Phänomenbereich PMK religiös motivierte Ideologie. IMSI-Catcher, WLAN-Catcher oder Quellen-TKÜ setzte das BKA in diesem Zeitraum im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität nicht ein. Die Bundespolizei verfügt laut Antwort nach dem geltenden Bundespolizeigesetz über keine präventiven Befugnisse für solche Maßnahmen.
Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste
Der Streit um die Transparenz bei G10-Maßnahmen berührt eine grundlegende Frage: Kann das Parlament Nachrichtendienste wirksam kontrollieren, wenn zentrale Statistiken nicht öffentlich sind? Die Bundesregierung betont, sie komme mit den Halbjahresberichten an das PKGr ihren gesetzlichen Berichtspflichten vollständig nach. Das PKGr und die G 10-Kommission erhalten die begehrten Informationen intern. Für die breitere Öffentlichkeit und für eine parlamentarische Debatte im Plenum stehen sie damit jedoch nicht zur Verfügung. Der Vergleich mit früheren Jahren zeigt: Noch für den Zeitraum 2016 bis 2021 wurden phänomenbereichsspezifische Zahlen grafisch aufbereitet veröffentlicht — seither nicht mehr. Ähnliche Fragen zur Transparenz von Sicherheitsbehörden behandelt auch die Drucksache zu Spionage und Sabotage sowie der Bericht zur Paralleljustiz, bei dem der Bund ebenfalls keine eigenen Lagebilder vorlegt.
Weiterlesen:
- Spionage und Sabotage: 25 Fragen zur Bedrohungslage in Deutschland
- Paralleljustiz in Deutschland: Bund hat keine eigenen Lagebilder
- Gruppenvergewaltigungen 2025: 751 Fälle laut PKS-Auswertung
Betroffen sind zunächst alle Bürgerinnen und Bürger, die potentiell Gegenstand von Überwachungsmaßnahmen nach dem G 10 werden könnten. Mittelbar betrifft das Thema das Parlament selbst: Ohne öffentliche Zahlen kann der Bundestag die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis kaum öffentlich bewerten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) sind die betroffenen Behörden.
Die Bundesregierung hat sieben der sechzehn Fragen vollständig unbeantwortet gelassen und auch eine eingestufte (geheime) Beantwortung abgelehnt. Als Begründung dient durchgängig der Schutz nachrichtendienstlicher Methoden und das Staatswohl. Die Fragen zu BKA-Maßnahmen wurden teilweise beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Weniger Transparenz bei Geheimdiensten: Was wird verschwiegen? →
- G 10-Kommission
- Parlamentarisches Kontrollgremium des Bundestages, das über Anträge der Nachrichtendienste auf Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis entscheidet und damit fehlenden gerichtlichen Rechtsschutz ersetzt.
- Strategische Beschränkung
- Massenhafte Erfassung von Telekommunikationsverkehren durch den BND nach § 5 G 10 auf der Basis von Suchbegriffen — im Gegensatz zur individuellen Beschränkungsmaßnahme gegen eine bestimmte Person.
- TKÜ
- Telekommunikationsüberwachung: staatlich angeordnetes Mithören oder Mitschneiden von Telefon- oder Internetkommunikation.
Was ist das Artikel-10-Gesetz (G 10)?
Das G 10 regelt, unter welchen Bedingungen Nachrichtendienste das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis einschränken dürfen. Eingriffe sind nur mit Zustimmung der G 10-Kommission des Bundestages erlaubt.
Warum beantwortet die Bundesregierung die Fragen nicht?
Die Bundesregierung begründet die Verweigerung damit, dass konkrete Zahlen zu Überwachungsmaßnahmen Rückschlüsse auf Methoden der Dienste ermöglichen würden — und Zielpersonen ihr Kommunikationsverhalten anpassen könnten.
Was ist das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr)?
Das PKGr ist das zuständige Bundestagsgremium zur Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes. Es erhält halbjährliche Berichte der Bundesregierung, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6844 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































