- 69,9 Mio. Bürger ohne hinterlegte Bankverbindung für Direktzahlungen
- Meinungsbildung zu einkommensdifferenzierten Auszahlungen läuft
- 119 Mio. Steuer-IDs vergeben, 16,1 Mio. mit Kontoverbindung verknüpft
DAM-Weiterentwicklung: 69,9 Mio. Bürger ohne Kontoverbindung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6193 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Direktauszahlungsmechanismus wurde in der globalen Energiekrise als Instrument für schnelle Bürgerentlastungen entwickelt. Seit März 2025 ist das System technisch fertiggestellt, wurde aber in der aktuellen Krise nicht genutzt. Stattdessen entschied die Bundesregierung für eine steuerfreie 1.000-Euro-Prämie durch Arbeitgeber, die der Bundesrat zunächst ablehnte. Laut Medienberichten spielten Sorgen über mögliche Verzögerungen bei DAM-Auszahlungen eine Rolle bei dieser Entscheidung.
- 119,0 Millionen — Steuerliche Identifikationsnummern insgesamt in der Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern
- 85,9 Millionen — Bürger mit aktuellem Hauptwohnsitz in Deutschland
- 16,1 Millionen — Bürger mit hinterlegter Bankverbindung für Direktzahlungen
- 15,1 Millionen — Kontoverbindungen über die Familienkasse übermittelt (hauptsächlich Kindergeldempfänger)
- 85 Millionen — Theoretische Kapazität für Leistungsanträge binnen zwei Monaten laut BMF-Einschätzung April 2025
Im Detail
Die Abstimmungen zur Nutzung des DAM sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
— Bundesregierung BT-Drs. 21/6193
Der Direktauszahlungsmechanismus (DAM) des Bundes kann derzeit nur 16,1 Millionen der 85,9 Millionen Bürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland erreichen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/6193). 69,9 Millionen Bürger haben noch keine Bankverbindung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hinterlegt.
Das seit März 2025 technisch fertiggestellte System zeigt eine wesentliche Begrenzung. Ohne hinterlegte Kontoverbindung sind automatische Direktzahlungen nicht möglich. Von den insgesamt 119 Millionen vergebenen steuerlichen Identifikationsnummern entfallen 17,8 Millionen auf verstorbene Personen und 15,3 Millionen auf Personen ohne Hauptwohnsitz in Deutschland.
Was gilt aktuell?
Der DAM kann grundsätzlich Direktzahlungen an alle Bürger leisten. Eine Verknüpfung von steuerlicher Identifikationsnummer und Bankverbindung ist aber zwingend erforderlich, so die Bundesregierung. Bürger können ihre Kontodaten über das Elster-Portal, die „BZSt IBAN+“-App oder bei ihrer Hausbank hinterlegen. Die meisten der 16,1 Millionen vorhandenen Verbindungen (15,1 Millionen) stammen aus der Familienkasse von Kindergeldempfängern.
In der aktuellen Energiekrise hat sich die Bundesregierung gegen eine Nutzung des DAM entschieden. Stattdessen soll eine vom Arbeitgeber zu zahlende, steuer- und sozialabgabenfreie 1.000-Euro-Prämie kommen. Der Bundesrat lehnte dies zunächst ab. Laut Medienberichten haben Überlegungen zu möglichen Verzögerungen bei DAM-Auszahlungen eine Rolle gespielt.
Weiterentwicklung für Einkommensdifferenzierung läuft
Die Bundesregierung arbeitet seit Anfang 2025 in einer Arbeitsgruppe aus verschiedenen Ministerien und Behörden an einer Weiterentwicklung des Systems, teilt sie mit. Ziel ist eine einkommensdifferenzierte Auszahlungsmöglichkeit. „Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen“, heißt es in der Antwort zu mehreren Fragen zur konkreten Umsetzung.
Eine Verknüpfung des DAM mit Einkommensdaten beim BZSt ist technisch grundsätzlich möglich. Eine entsprechende Schnittstelle muss jedoch neu entwickelt werden, so die Regierung. Auch andere Datenquellen wie Lohnsteuerklasse, Studenten- oder Rentenstatus können theoretisch eingebunden werden.
Banken und Kapazitäten
Von 1.420 Kreditinstituten, denen das BZSt den Zugang ermöglichte, haben bisher 791 Kontoverbindungen übermittelt – über die Hälfte. Details zu den Beauftragungsmöglichkeiten bei den einzelnen Banken liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor.
Das System kann laut BMF-Einschätzung von April 2025 theoretisch bis zu 85 Millionen Leistungsanträge binnen zwei Monaten verarbeiten – bei bis zu 140 Anträgen pro Sekunde. Diese Kapazität hält die Bundesregierung weiterhin für „grundsätzlich denkbar“. Sie hängt aber von den konkreten Anspruchsvoraussetzungen und dem Verwaltungsaufwand ab.
Der Direktauszahlungsmechanismus ist wie ein digitaler Briefkasten: Der Staat kann nur Geld überweisen, wenn die Bürger ihre Adresse – in diesem Fall die Bankverbindung – hinterlegt haben. Das haben erst 19% der Bürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland getan.
Ohne gesetzliche Grundlage kann der DAM nicht für einkommensdifferenzierte Auszahlungen genutzt werden. Die konkreten rechtlichen und organisatorischen Schritte hängen von der jeweiligen Ausgestaltung eines künftigen Leistungsgesetzes ab, so die Regierung. Eine antragslose Direktzahlung an alle Bürger ist „organisatorisch komplex“, die Bundesregierung würde aber darauf hinwirken, „personelle Engpässe so gering wie möglich zu halten“.
Weiterlesen:
- 189,5 Milliarden: So viel haftet Deutschland bei Frankreich-Krise
- Agrarkriese: Regierung hat keine Zahlen zu Betriebspleiten
Betroffen sind alle 85,9 Millionen Bürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland, von denen derzeit nur 16,1 Millionen eine Bankverbindung beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegt haben. Besonders relevant für Geringverdiener und Bedürftige, die bei einer einkommensdifferenzierten Ausgestaltung prioritär profitieren würden.
Die Bundesregierung beantwortet die technischen Fragen zum DAM-System vollständig, bleibt aber bei politischen Entscheidungen zur konkreten Nutzung vage. Mehrfach wird auf noch nicht abgeschlossene Meinungsbildung verwiesen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 27.05.2026)
- Direktauszahlungsmechanismus (DAM)
- System des Bundes für automatisierte Geldüberweisungen an alle Bürger, basierend auf steuerlichen Identifikationsnummern und hinterlegten Bankverbindungen.
- Steuerliche Identifikationsnummer
- Eindeutige Nummer für jede steuerpflichtige Person in Deutschland, vergeben vom Bundeszentralamt für Steuern zur Identifikation im Steuerverfahren.
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Bundesbehörde, die unter anderem die steuerlichen Identifikationsnummern verwaltet und Bankverbindungen für den Direktauszahlungsmechanismus speichert.
Wie viele Bürger können aktuell Direktzahlungen erhalten?
Von 85,9 Millionen Bürgern mit Hauptwohnsitz in Deutschland haben nur 16,1 Millionen eine Bankverbindung beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegt.
Kann der DAM nach Einkommen differenzieren?
Technisch wäre eine Verknüpfung mit Einkommensdaten möglich, die Meinungsbildung der Bundesregierung zu konkreten Umsetzungsschritten ist aber noch nicht abgeschlossen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6193 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































