- 13,3 Mrd. Euro jährliche Steuerentlastung für Erben und Beschenkte geplant
- Erbschaft- und Schenkungsteuer soll ab 31. Dezember 2025 entfallen
- AfD begründet Abschaffung mit Doppelbesteuerung und Arbeitsplatzrisiken
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7251 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Erbschaft- und Schenkungsteuer sind in Deutschland Ländereinnahmen, werden aber auf Basis des Bundesgesetzes ErbStG erhoben. Im Jahr 2024 nahmen die Länder über diese Steuer zusammen rund 13,3 Milliarden Euro ein. Die Frage, ob die Erbschaftsteuer verfassungskonform ausgestaltet ist, beschäftigt das Bundesverfassungsgericht wiederholt — zuletzt waren Regelungen zur Verschonung von Betriebsvermögen Gegenstand von Entscheidungen. Die AfD greift mit ihrem Entwurf ein wirtschaftspolitisches Dauerthema auf: Unternehmerverbände kritisieren seit Jahren, dass Erbschaftsteuerpflichten Familienunternehmen bei Generationenwechseln belasten können.
- 8,5 Mrd. Euro — Jährliche Entlastung für Erben laut Gesetzesbegründung (Stand 2024)
- 4,8 Mrd. Euro — Jährliche Entlastung für Empfänger von Schenkungen (Stand 2024)
- 13,3 Mrd. Euro — Gesamtes Entlastungsvolumen, das den Ländern als Steuereinnahmen entgehen würde
- 31. Dezember 2025 — Stichtag, ab dem die Steuer laut Entwurf nicht mehr erhoben werden soll
Im Detail
„(23) Eine Erbschaftsteuer und eine Schenkungsteuer werden mit Ablauf des 31. Dezember 2025 nicht erhoben.“
— Artikel 1, § 37 Abs. 23 ErbStNichtG-Entwurf, BT-Drs. 21/7251
Rund 13,3 Milliarden Euro nehmen die deutschen Bundesländer jährlich durch Erbschaft- und Schenkungsteuer ein. Genau diese Einnahmen will die AfD-Fraktion streichen: Mit dem am 22. Juli 2026 eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/7251) fordert sie, dass Erbschaft- und Schenkungsteuer ab dem 31. Dezember 2025 nicht mehr erhoben werden. Das Entlastungsvolumen beziffert die Fraktion in der Begründung auf 8,5 Milliarden Euro für Erben und 4,8 Milliarden Euro für Empfänger von Schenkungen — zusammen 13,3 Milliarden Euro jährlich (Stand 2024).
Erbschaftsteuer: Was gilt aktuell?
Aktuell regelt das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), wann und wie viel Steuer auf Erbschaften und Schenkungen fällig wird. Steuerpflichtig sind Erwerbe, die einen persönlichen Freibetrag übersteigen — für Ehepartner liegt dieser bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro. Darüber hinaus gehende Beträge werden je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe mit Steuersätzen zwischen 7 und 50 Prozent belastet. Die Einnahmen fließen vollständig in die Länderhaushalte. Familienunternehmen können unter bestimmten Bedingungen eine Verschonung beantragen, was das Verfahren jedoch komplex macht.
Doppelbesteuerung als Kernargument
Die AfD begründet ihren Vorstoß damit, dass Erbschaft- und Schenkungsteuer sogenannte Substanzsteuern sind: Sie greifen auf Vermögen zu, das typischerweise bereits aus versteuertem Einkommen entstanden ist. Die Fraktion wertet das als Doppelbesteuerung. Zudem sei der Verwaltungsaufwand für die Finanzbehörden überproportional hoch gemessen am erzielten Steuerertrag. Ein weiteres Argument: Im Erbfall könne die Steuerlast Unternehmen zur Veräußerung oder sogar zur Aufgabe ihres Betriebs zwingen — mit dem Verlust von Arbeitsplätzen als möglicher Folge. Laut Entwurf lassen sich außerdem verschiedene Vermögensformen nicht rechtssicher bewerten, was zu Rechtsunsicherheiten führe.
Technischer Kniff: Nichterhebung statt Aufhebung
Bemerkenswert ist die gewählte gesetzliche Konstruktion. Statt das ErbStG vollständig aufzuheben, sieht der Entwurf lediglich dessen Nichterhebung vor — also ein Einfrieren der Steuer. Der Grund liegt im Verfassungsrecht: Würde das ErbStG aufgehoben, fiele die Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer zurück, die dann eigene Erbschaftsteuergesetze erlassen könnten. Durch die bloße Nichterhebung bleibt der Bund gesetzgebungskompetent, ohne das Grundgesetz ändern zu müssen. Für bereits entstandene Steueransprüche aus der Zeit vor dem 31. Dezember 2025 gilt laut Artikel 2 des Entwurfs weiterhin das bisherige Recht — es entstehen also keine rechtlichen Lücken für Altfälle.
Erbschaftsteuer abschaffen: Chancen im Bundestag gering
Als Oppositionsfraktion verfügt die AfD nicht über eine parlamentarische Mehrheit, um den Entwurf allein durchzusetzen. Der Gesetzentwurf muss zunächst in den Finanzausschuss überwiesen werden, bevor das Plenum entscheidet. Die Diskussion über eine Reform oder Abschaffung der Erbschaftsteuer ist in Deutschland nicht neu: Wirtschaftsverbände und Teile der Unionspolitik diskutieren seit Jahren über Entlastungen bei Unternehmensnachfolgen. Eine vollständige Abschaffung, wie sie die AfD vorschlägt, ist in der politischen Debatte bisher eine Minderheitenposition — auch weil die Länder auf die entsprechenden Einnahmen angewiesen sind. Zum Vergleich: Die AfD fordert parallel auch steuerliche Entlastungen für Landwirte, etwa durch eine Risikoausgleichsrücklage.
Parallel dazu enthält das aktuelle Reformpaket der Bundesregierung steuerliche Entlastungen in anderen Bereichen — laut CDU sollen davon vor allem Schüler, Auszubildende und Familien profitieren. Ob die Erbschaftsteuer dabei eine Rolle spielt, ist aus den verfügbaren Dokumenten nicht ersichtlich. Für Bürger, die sich über steuerliche Rahmenbedingungen informieren wollen, ist auch der Beitrag zur Anti-Hybrid-Regel im Steuerrecht relevant, der Gold-Plating-Fragen im deutschen Steuergesetz beleuchtet.
Weiterlesen:
- Risikoausgleichsrücklage: AfD fordert Steuermodell für Landwirte
- Anti-Hybrid-Regel § 4k EStG: Gold Plating im Steuerrecht
- So helfen die Reformen Schülern und Auszubildenden
Betroffen wären alle Erben und Empfänger von Schenkungen in Deutschland. Besonders relevant ist das Thema für Eigentümer von Familienunternehmen, Immobilienbesitzer und deren Erben sowie Personen, die größere Vermögen übertragen. Gleichzeitig würden die Bundesländer als bisherige Empfänger der Steuereinnahmen auf jährlich rund 13,3 Milliarden Euro verzichten müssen.
Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/7251) wurde am 22. Juli 2026 in den Bundestag eingebracht. Als nächster Schritt steht die Überweisung an den zuständigen Finanzausschuss an, der den Entwurf beraten und eine Beschlussempfehlung vorlegen wird. Die abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages folgt danach. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse gilt eine Zustimmung als unwahrscheinlich.
- Substanzsteuer
- Eine Steuer, die direkt auf vorhandenes Vermögen oder Eigentum erhoben wird — unabhängig davon, ob dieses Vermögen Erträge abwirft.
- Konkurrierende Gesetzgebung
- Rechtsbereiche, in denen sowohl Bund als auch Länder Gesetze erlassen dürfen, der Bund aber Vorrang hat, sobald er tätig wird (Art. 72 GG).
- ErbStG
- Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz regelt, wann und wie hoch Steuern auf Erbschaften und Schenkungen in Deutschland erhoben werden.
Was soll das ErbStNichtG konkret bewirken?
Das Gesetz soll Erbschaft- und Schenkungsteuer ab dem 31. Dezember 2025 nicht mehr erheben lassen. Bereits entstandene Steuerfälle werden nach bisherigem Recht abgewickelt.
Warum braucht es ein eigenes Gesetz statt einer Aufhebung?
Würde das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz vollständig aufgehoben, fiele die Gesetzgebungskompetenz an die Bundesländer zurück. Mit der Nichterhebung bleibt sie beim Bund, ohne das Grundgesetz ändern zu müssen.
Wie viele Steuereinnahmen entfallen bei einer Abschaffung?
Laut Gesetzentwurf würden Erben um 8,5 Milliarden Euro und Beschenkte um 4,8 Milliarden Euro jährlich entlastet — zusammen rund 13,3 Milliarden Euro (Stand 2024).
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7251 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































