- AfD bezweifelt rechtliche Grundlage für Verbraucherentlastung
- Gesamtdeckungsprinzip verhindert Zweckbindung von Steuern
- 17 Einzelfragen zu Transparenz und Wirksamkeit gestellt
Übergewinnsteuer: AfD hinterfragt Entlastungsversprechen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6263 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Diskussion über eine Übergewinnsteuer entstand im Kontext gestiegener Energiepreise. Bundesfinanzminister und andere Regierungsmitglieder haben eine solche Steuer als mögliches Instrument zur Verbraucherentlastung ins Spiel gebracht. Seit 2022 gibt es bereits Erfahrungen mit der Abschöpfung von Krisengewinnen im Energiesektor auf nationaler und europäischer Ebene.
Im Detail
Die Fragesteller interessieren sich dabei insbesondere für die rechtliche, tatsächliche und kommunikative Einordnung der diskutierten Maßnahmen sowie für die Frage, wie die Bundesregierung die behauptete Entlastungswirkung einer Übergewinnsteuer begründet.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6263
Die AfD-Fraktion fragt nach den rechtlichen Grundlagen für eine mögliche Übergewinnsteuer und deren angekündigte Entlastungswirkung für Verbraucher. In einer Kleinen Anfrage vom 5. Juni 2026 (BT-Drs. 21/6263) richten die Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Kay Gottschalk und Knuth Meyer-Soltau 17 detaillierte Fragen an die Bundesregierung.
Kernpunkt: Fehlende Zweckbindung
Die Fragesteller verweisen auf das geltende Haushaltsrecht. Nach dem Gesamtdeckungsprinzip unterliegen Steuereinnahmen grundsätzlich nicht einer Zweckbindung für bestimmte Ausgaben. Eine rechtliche Verknüpfung zwischen Übergewinnsteuer-Einnahmen und konkreten Verbraucherentlastungen ist daher nicht automatisch gegeben.
Was gilt aktuell?
Das deutsche Haushaltsrecht folgt dem Gesamtdeckungsprinzip. Alle Staatseinnahmen fließen in einen gemeinsamen Topf. Sie dienen zur Deckung aller Staatsausgaben. Zweckbindungen bestimmter Steuern für spezielle Ausgaben sind die Ausnahme und bedürfen einer besonderen gesetzlichen Regelung. Seit 2022 existieren bereits Mechanismen zur Abschöpfung von Krisengewinnen im Energiesektor auf nationaler und europäischer Ebene.
17 Fragen zur Transparenz
Die AfD will konkret wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage eine Verbraucherentlastung durch Übergewinn-Einnahmen sichergestellt werden soll. Weitere Schwerpunkte der Anfrage sind die geplante Höhe der Steuereinnahmen, die Bemessungsgrundlage. Auch Erfahrungen mit vergleichbaren Maßnahmen in anderen Staaten stehen im Fokus.
Die Fragesteller thematisieren die öffentliche Kommunikation: Sie befürchten, dass Bürgern der Eindruck vermittelt wird, eine Übergewinnsteuer führt automatisch zu niedrigeren Verbraucherpreisen. Die Anfrage zielt darauf ab, diese Transparenz bei politischen Entscheidungen einzufordern.
Europäische Erfahrungen im Fokus
Die Abgeordneten fragen nach konkreten Erkenntnissen aus den seit 2022 bestehenden Abschöpfungsmechanismen für Krisengewinne. Dabei interessiert sie besonders, ob vergleichbare Maßnahmen in anderen EU-Staaten tatsächlich zu spürbaren Verbraucherentlastungen geführt haben. Welche Verwaltungskosten entstanden sind.
Die AfD will außerdem wissen, welche alternativen Instrumente die Bundesregierung für eine rechtlich abgesicherte und unmittelbare Verbraucherentlastung in Betracht zieht. Die Fraktion verweist darauf, dass politische Versprechungen nicht eingehalten werden können, wenn die rechtlichen Voraussetzungen fehlen.
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Betroffen wären bei einer Übergewinnsteuer zunächst Unternehmen mit außergewöhnlich hohen Gewinnen, insbesondere im Energiesektor. Verbraucher könnten indirekt profitieren, wenn Steuereinnahmen für Entlastungsmaßnahmen verwendet werden.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, um die 17 Einzelfragen zur rechtlichen Ausgestaltung und praktischen Umsetzung einer Übergewinnsteuer zu beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 26. Juni 2026.
- Gesamtdeckungsprinzip
- Haushaltsrechtlicher Grundsatz, nach dem alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben dienen und nicht zweckgebunden sind.
- Übergewinnsteuer
- Sondersteuer auf außergewöhnlich hohe Unternehmensgewinne, meist in Krisenzeiten.
Was ist das Gesamtdeckungsprinzip?
Steuereinnahmen fließen grundsätzlich in den allgemeinen Staatshaushalt und sind nicht zweckgebunden für bestimmte Ausgaben.
Kann eine Übergewinnsteuer direkt Verbraucherpreise senken?
Nein, eine solche Steuer würde zunächst nur zusätzliche Staatseinnahmen generieren.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6263 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































