- Geldprämien für freiwillige Ausreise auch ohne Ausreisepflicht
- 26 Fragen zu Kosten und Empfängern seit 2022
- Steuerungswirkung und Wiedereinreisen im Fokus
Rückkehrprämien für laufende Asylverfahren: 26 Fragen zu Umfang und Kosten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6159 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit Jahren existieren Programme wie REAG/GARP und StarthilfePlus, die freiwillige Ausreise mit monetären Anreizen fördern. Die Bundesregierung hat in früheren parlamentarischen Antworten bestätigt, dass solche Leistungen nicht nur an vollziehbar ausreisepflichtige Personen gewährt werden, sondern auch an Asylbewerber im laufenden Verfahren. Zusätzlich zu Bundesprogrammen gibt es Länderprogramme und EU-finanzierte Initiativen wie das European Reintegration Programme. Das BMZ fördert über ‚Perspektive Heimat‘ und Zentren für Migration und Entwicklung die Reintegration in Herkunftsländern.
Bislang bleibt jedoch unklar, in welchem Umfang Personen bereits während eines laufenden Asylverfahrens monetäre Rückkehr- und Reintegrationsleistungen erhalten, welche Steuerungswirkung diese Maßnahmen tatsächlich entfalten.
— Begründung BT-Drs. 21/6159
Monetäre Rückkehrprämien für Asylbewerber stehen im Zentrum einer umfangreichen parlamentarischen Anfrage der AfD-Fraktion. Die 26 Fragen der Drucksache 21/6159 vom 28. Mai 2026 zielen darauf ab, Transparenz über die Vergabepraxis von Geldleistungen zur Förderung freiwilliger Ausreise zu schaffen. Auch an Personen, deren Asylverfahren noch läuft.
Programme ohne klare Abgrenzung
Die Bundesregierung gewährt über verschiedene Programme monetäre Anreize für freiwillige Ausreise. REAG/GARP ist dabei ein zentrales Instrument. Daneben existiert StarthilfePlus sowie weitere Initiativen. Laut bisherigen Regierungsantworten erhalten nicht nur vollziehbar ausreisepflichtige Personen diese Leistungen, sondern auch Asylbewerber in laufenden Verfahren. Eine statistische Differenzierung nach Aufenthaltsstatus erfolgt teilweise nicht, was die AfD-Fraktion kritisiert.
Nach detaillierten Aufschlüsselungen nach Herkunftsstaaten, Bundesländern, Verfahrensstadien und Programmarten fragt die Fraktion gezielt. Besonders interessiert sie, in wie vielen Fällen Rückkehrprämien bewilligt worden sind, obwohl weder eine vollziehbare Ausreisepflicht noch eine bestandskräftige Asylablehnung vorgelegen hat.
Steuerungswirkung ungeklärt
Die migrationspolitische Steuerungswirkung der Programme betrifft einen Kernpunkt der Anfrage. Auf welche Datengrundlagen sich die Bundesregierung bei der Bewertung der Wirksamkeit stützt, will die AfD wissen. Erkenntnisse zu Wiedereinreisen ehemaliger Leistungsempfänger liegen möglicherweise vor. Ob monetäre Rückkehrleistungen Einfluss auf die Entscheidung haben, überhaupt einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, ist eine weitere zentrale Frage.
Die Koordination zwischen Bund und Ländern bildet einen weiteren Fokus. Neben den Bundesprogrammen existieren ergänzende Länderprogramme mit zusätzlichen monetären Leistungen, nach deren Abstimmung und Kombinationsmöglichkeiten die AfD fragt.
Reintegrationshilfen
Über direkte Rückkehrprämien hinaus fördert der Bund die Reintegration in Herkunftsländern. Das BMZ-Programm ‚Perspektive Heimat‘ ist hierfür zentral. Zentren für Migration und Entwicklung bieten weitere Unterstützung. EU-finanzierte Programme wie das European Reintegration Programme stellen Leistungen in den Bereichen Wohnen, medizinische Versorgung sowie Bildung bereit.
Den Gesamtumfang der Bundesausgaben für monetäre Rückkehr- und Reintegrationsleistungen seit Januar 2022 will die Anfrage erfassen – aufgeschlüsselt nach Programmen, Ressorts und Zielgruppen. Dabei soll auch geklärt werden, in welchem Umfang Personen gefördert worden sind, die sich vor ihrer Ausreise in laufenden Asylverfahren befunden haben.
Das Thema Alterssicherung in Deutschland zeigt ähnliche Herausforderungen bei der systematischen Datenerfassung staatlicher Leistungen. Die Frage nach der Erfassung von Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern spiegelt sich auch in der Rückkehrförderung wider.
Weiterlesen:
Betroffen sind Asylbewerber in verschiedenen Verfahrensstadien – vom Erstverfahren bis zu Klageverfahren. Die Anfrage zielt auch auf Personen ab, die innerhalb von zwölf Monaten vor Antragstellung eingereist waren und trotzdem Rückkehrprämien erhielten.
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Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, um die 26 Fragen zu beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 18. Juni 2026. Nach Eingang der Antwort ist das Verfahren abgeschlossen.
- REAG/GARP
- Bundesprogramme zur Förderung freiwilliger Ausreise mit monetären Leistungen für Reise- und Startkosten.
- StarthilfePlus
- Ergänzungsprogramm zu REAG/GARP mit zusätzlichen finanziellen Hilfen für die Reintegration im Herkunftsland.
- Vollziehbare Ausreisepflicht
- Rechtlich durchsetzbare Verpflichtung zur Ausreise nach bestandskräftig ablehnender Asylentscheidung.
Was sind REAG und GARP?
REAG (Reintegration and Emigration Programme) und GARP (Government Assisted Repatriation Programme) sind Bundesprogramme, die freiwillige Ausreise mit Geldleistungen fördern.
Bekommen nur ausreisepflichtige Personen Geld?
Nein, laut bisherigen Regierungsantworten erhalten auch Personen in laufenden Asylverfahren ohne vollziehbare Ausreisepflicht monetäre Rückkehrleistungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6159 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































