- AfD fragt nach 2025er-Zahlen der Antidiskriminierungsstelle
- Gesamtausgaben und Mitarbeiterzahl gefordert
- Details zu Beratungsfällen nach Diskriminierungsgrund gewünscht
Antidiskriminierungsstelle: AfD fragt nach 2025er-Zahlen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6148 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die AfD hatte bereits mit Drucksache 21/308 nach den Zahlen für 2024 gefragt und will nun die Datenreihe um 2025 erweitern. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät Menschen, die Benachteiligungen erfahren haben, und arbeitet mit verschiedenen Organisationen zusammen. Regelmäßige parlamentarische Kontrolle gehört zum demokratischen System.
Mit dieser Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die Daten für das Jahr 2025 ergänzt werden.
— Begründung BT-Drs. 21/6148
Die AfD-Fraktion fragt nach aktuellen Zahlen zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Der Abgeordnete Stephan Brandner hat am 27. Mai 2026 eine Kleine Anfrage eingereicht. Die Drucksachennummer lautet 21/6148, die sich auf das Jahr 2025 bezieht.
Vier Bereiche stehen im Fokus der parlamentarischen Nachfrage. Die Fraktion will Auskunft über die Gesamtausgaben für 2025 erhalten sowie über die Anzahl der Mitarbeiter. Hintergrund ist offenbar das Interesse an der Ressourcenausstattung der Bundesbehörde. Detaillierte Beratungszahlen werden ebenfalls erfragt, konkret nach der Anzahl der Personen, bei denen eine Diskriminierung aufgrund verschiedener Merkmale erfolgt ist – darunter Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder sexuelle Identität.
Ein weiterer Punkt betrifft die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen im Jahr 2025. Dies ist bemerkenswert, da die AfD häufig kritisch über NGO-Finanzierung berichtet. Die Anfrage knüpft an eine frühere Anfrage zu den 2024er-Zahlen an und erweitert somit die Datensammlung der Fraktion.
Parlamentarische Kontrolle
Die Opposition übt mit dieser Anfrage ihre verfassungsgemäße Kontrollfunktion aus. Ähnlich gestaltet es sich bei anderen AfD-Anfragen zu Regierungsprogrammen, die Ausgabentransparenz betreffen. Bis zum 17. Juni 2026 muss die Bundesregierung antworten – binnen der üblichen 21-Tage-Frist.
Die Antidiskriminierungsstelle berät Menschen, die wegen ihrer Herkunft, ihres Alters, Geschlechts oder anderer Merkmale benachteiligt wurden. Die AfD fragt nach Kosten und Nutzung der Beratung.
Die Datenabfrage richtet sich auf die konkrete Arbeitsweise der Stelle. Während die AfD häufig migrationsbezogene Themen thematisiert, geht es diesmal um eine Bundesbehörde, die sämtliche Diskriminierungsformen behandelt. Ein breiterer Ansatz also.
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Betroffen sind alle Bürger, die sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden, sowie Steuerzahler, die deren Finanzierung tragen. Auch Nichtregierungsorganisationen, die mit der Stelle kooperieren, stehen im Fokus der Anfrage.
Die Bundesregierung hat bis zum 17. Juni 2026 Zeit, die vier Fragen zu beantworten. Die Antwort wird als neue Drucksache veröffentlicht und damit das Verfahren abgeschlossen.
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Bundesbehörde, die Menschen berät, die Diskriminierung erfahren haben, und für Gleichbehandlung eintritt.
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Fragerecht von mindestens fünf Abgeordneten mit 21-tägiger Antwortfrist der Bundesregierung.
Was kostet die Antidiskriminierungsstelle den Steuerzahler?
Die AfD fragt nach den Gesamtausgaben für 2025, die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit zu antworten.
Welche Diskriminierungsfälle werden am häufigsten beraten?
Die Anfrage will aufgeschlüsselte Zahlen nach Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion und sexueller Identität.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6148 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutscher Bundestag / DIP — BT-Drs. 21/6148 | Kleine Anfrage | Original-PDF | dip.bundestag.de
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