- Detaillierte Kriminalstatistik für acht Deliktsbereiche gefordert
- 22 spezifische Staatsangehörigkeiten im Fokus der Anfrage
- Aufschlüsselung nach Geschlecht und Nationalität verlangt
Polizeistatistik 2025: AfD fragt Opfer-Daten nach Staatsangehörigkeit ab
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6177 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Anfrage baut auf einer früheren AfD-Anfrage zur Kriminalstatistik 2015-2024 auf (BT-Drs. 21/2743), die bereits ähnliche Daten zu Täter- und Opferstrukturen nach Staatsangehörigkeit lieferte. Mit der Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2025 will die Fraktion die Datenreihe fortführen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst jährlich alle der Polizei bekannt gewordenen Straftaten und wird vom Bundeskriminalamt koordiniert.
Die vorliegende Kleine Anfrage dient daher der Aktualisierung der bislang vorliegenden Daten um das Berichtsjahr 2025 sowie der weitergehenden Differenzierung der Opfer- und Tatverdächtigenstruktur nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und ausgewählten Deliktsbereichen.
— Begründung BT-Drs. 21/6177
Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2025 rückt erneut in den Fokus einer parlamentarischen Anfrage der AfD-Fraktion. Christopher Drößler und seine Fraktionskollegen fordern von der Bundesregierung eine detaillierte Aufschlüsselung der Opfer- und Täterstrukturen nach Staatsangehörigkeiten. Acht verschiedene Deliktsbereiche stehen dabei im Mittelpunkt.
Die umfangreiche Anfrage vom 29. Mai 2026 (BT-Drs. 21/6177) erstreckt sich über acht Fragen zu verschiedenen Kriminalitätsbereichen. Von Gewaltkriminalität über Sexualstraftaten bis hin zu Diebstahls- und Vermögensdelikten reicht das Spektrum. Die Daten sollen nicht nur nach deutschen und nichtdeutschen Staatsangehörigen aufgeschlüsselt werden, sondern auch nach 22 spezifischen Nationalitäten – von Afghanistan bis Vietnam.
Systematische Datenerhebung zu Migration und Kriminalität
Die AfD begründet ihre Anfrage mit der Notwendigkeit, die Datengrundlage aus einer früheren Anfrage fortzuschreiben. Diese hat bereits die Jahre 2015 bis 2024 abgedeckt. Zentrale Erkenntnisse zur Entwicklung von Tatverdächtigen- und Opferstrukturen nach Staatsangehörigkeit sind dabei geliefert worden. Die Fraktion verweist auf ein fortgesetztes parlamentarisches Interesse an der Datengrundlage.
Besonders detailliert fallen die Fragen zu Gewaltkriminalität aus. So fragt die AfD, wie viele Opfer bei Straftaten der Gewaltkriminalität, bei Mord und Totschlag, bei Vergewaltigungen und bei gefährlicher Körperverletzung 2025 erfasst worden sind. Dabei soll jeweils nach Geschlecht der Täter und Opfer sowie deren Staatsangehörigkeit differenziert werden. Die Anfrage erstreckt sich auch auf Eigentumsdelikte wie einfachen und schweren Diebstahl. Raubdelikte stehen ebenfalls im Fokus. Vermögens- und Fälschungsdelikte runden das Spektrum ab. In allen Bereichen fordert die AfD eine Aufschlüsselung nach denselben 22 Staatsangehörigkeiten, die bereits in der Vorgänger-Anfrage abgefragt worden sind.
Diskussion um migrationspolitische Deutung
Detaillierte Anfragen zur Kriminalstatistik nach Staatsangehörigkeiten sind in der politischen Landschaft umstritten. Befürworter argumentieren, dass genaue Daten für eine sachliche Debatte notwendig sind. Kritiker warnen vor einer Instrumentalisierung der Zahlen für migrationspolitische Zwecke. Die AfD stellt regelmäßig Anfragen zu migrationspolitischen Themen. Diese zielen meist auf eine kritische Bewertung der Zuwanderungspolitik ab.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird jährlich vom Bundeskriminalamt erstellt und erfasst alle der Polizei bekannt gewordenen Straftaten. Sie gilt als wichtigste Quelle für die Kriminalitätsentwicklung in Deutschland. Methodische Grenzen hat sie aber auch – etwa bei der Erfassung des Dunkelfelds nicht angezeigter Straftaten.
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Betroffen sind alle in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 erfassten Opfer und Tatverdächtigen bei acht verschiedenen Deliktsbereichen. Die Anfrage fokussiert sich auf deutsche Staatsangehörige, Nichtdeutsche und 22 spezifische Staatsangehörigkeiten aus verschiedenen Regionen der Welt.
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Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, die umfangreiche Anfrage zu beantworten – die Frist läuft bis zum 19. Juni 2026. Anschließend wird die Antwort als Bundestagsdrucksache veröffentlicht und steht für weitere parlamentarische Beratungen zur Verfügung.
- PKS-Schlüssel
- Systematische Nummerierung von Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik, um einheitliche Erfassung und Auswertung zu gewährleisten.
- Polizeiliche Kriminalstatistik
- Jährliche bundesweite Erfassung aller der Polizei bekannt gewordenen Straftaten, Tatverdächtigen und Opfer durch das Bundeskriminalamt.
Welche Straftaten sind von der Anfrage betroffen?
Acht Deliktsbereiche: Gewaltkriminalität, Mord/Totschlag, Sexualstraftaten, Körperverletzung, Raub, einfacher Diebstahl, schwerer Diebstahl und Vermögensdelikte.
Warum werden 22 spezielle Staatsangehörigkeiten abgefragt?
Die AfD bezieht sich auf dieselben Staatsangehörigkeiten wie in ihrer vorherigen Anfrage zur Kriminalstatistik 2015-2024, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6177 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































