- 7.591 Asylbewerber erhielten 2025 Rückkehrförderung via REAG/GARP
- Bundesregierung hat keine Daten zu Kosten je Person im Asylverfahren
- StarthilfePlus zahlte 2025 über 11 Millionen Euro aus
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6712 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland unterhält seit Jahrzehnten Programme zur Förderung der freiwilligen Ausreise von Asylbewerbern und ausreisepflichtigen Personen. Das zentrale Instrument ist das Bund-Länder-Programm REAG/GARP, das Reisekosten und einen Starthilfebetrag umfasst. Ergänzend existieren das Bundesprogramm StarthilfePlus sowie das EU-finanzierte European Reintegration Programme (EURP) unter Koordination von Frontex. Auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung fördert über die GIZ-Programme ‚Perspektive Heimat‘ und ‚Zentren für Migration und Entwicklung‘ die Reintegration von Rückkehrern. Strittig in der politischen Debatte ist, ob und in welchem Umfang auch Personen profitieren, deren Asylverfahren noch läuft und die keine vollziehbare Ausreisepflicht haben.
- 2.746 — Personen mit Aufenthaltsgestattung/Aufenthaltserlaubnis erhielten 2022 REAG/GARP-Förderung (Quelle: BAMF).
- 7.591 — Personen wurden 2025 über REAG/GARP gefördert, fast dreimal so viele wie 2022.
- 11.144.568,70 Euro — Bundesmittel für StarthilfePlus im Jahr 2025.
- 6.566 — Personen, die 2023 höchstens zwölf Monate in Deutschland aufhältig waren, als sie REAG/GARP beantragten.
- 2.496 — vorläufige REAG/GARP-Förderfälle von Januar bis April 2026 (Quelle: BAMF).
Im Detail
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da Daten zu dem statistischen Merkmal „im laufenden Asylverfahren“ nicht vorliegen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6712, Antwort zu Frage 1
Im Jahr 2025 haben 7.591 Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltserlaubnis über das Programm REAG/GARP staatliche Gelder für eine freiwillige Ausreise aus Deutschland erhalten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6712, veröffentlicht am 25. Juni 2026) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Gegenüber 2022, als 2.746 Personen dieser Gruppe gefördert wurden, ist die Zahl damit auf mehr als das Doppelte gestiegen.
Rückkehrprämien für Asylbewerber sind politisch umstritten, weil die Leistungen nicht nur an vollziehbar ausreisepflichtige Personen fließen, sondern auch an Personen, deren Asylantrag noch nicht abschließend beschieden wurde. Die Programme des Bundes — vor allem REAG/GARP und StarthilfePlus — stehen nach den Förderbedingungen grundsätzlich allen förderfähigen Personen offen, unabhängig davon, ob ihr Asylverfahren noch läuft.
Was gilt aktuell bei den Rückkehrprämien?
Über Bundesleistungen entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Anträge werden über Rückkehrberatungsstellen, Ausländerbehörden oder Sozialbehörden eingereicht. Beim European Reintegration Programme (EURP), das von Frontex finanziert wird, ist das BAMF nationaler Koordinierungspartner. Daneben fördern die Bundesländer mit eigenen, teils zusätzlichen Programmen — über deren Umfang die Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse hat, da dies Ländersache ist.
Allein das Programm StarthilfePlus hat 2025 über 11,1 Millionen Euro an Bundesmitteln ausgezahlt. Dazu kommen laufende Ausgaben für die Programme URA Kosovo (636.440 Euro in 2025) und die Brückenkomponente Albanien (1,1 Millionen Euro in 2025). Die konkreten Gesamtausgaben des Bundes für Personen im laufenden Asylverfahren nennt die Bundesregierung nicht — sie verweist auf fehlende statistische Abgrenzung.
Datenlücken bei Rückkehrprämien für laufende Asylverfahren
Auf die zentrale Frage, wie viele Personen im laufenden Asylverfahren seit Januar 2022 Rückkehrleistungen erhalten haben, antwortet die Bundesregierung knapp: Das Merkmal „im laufenden Asylverfahren“ wird statistisch nicht erfasst. Damit bleiben auch Folgefragen — etwa zur Durchschnittshöhe der Leistungen je Person, zur Aufschlüsselung nach Herkunftsstaaten oder zu möglichen Wiedereinreisen ehemaliger Leistungsempfänger — ohne belastbare Datengrundlage. Lediglich für Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltserlaubnis (ein weiterer Auswertungsschnitt) liegen die eingangs genannten Zahlen aus dem REAG/GARP-Programm vor.
Für das Stichjahr 2023 zeigt sich zudem, dass 6.566 Personen REAG/GARP-Förderung beantragt haben, obwohl sie erst bis zu zwölf Monate in Deutschland aufhältig gewesen waren. 2025 sank diese Zahl auf 3.844. Die Bundesregierung bewertet Rückkehr- und Reintegrationsförderung grundsätzlich als „wichtige Beiträge zur Rückkehrmotivation sowie zur Schaffung einer langfristigen Lebensperspektive in den Zielländern“, wie es in der Antwort heißt.
Wiedereinreisen: Lückenhaftes Monitoring
Ob geförderte Personen nach ihrer Ausreise wieder nach Deutschland einreisen, wird nur lückenhaft überwacht. Ausländerbehörden können über einen Abgleich mit dem Ausländerzentralregister Wiedereinreisen feststellen. Eine systematische Rückforderung findet laut Bundesregierung jedoch nur bei StarthilfePlus statt — bei allen anderen Programmen erfasst das BAMF Wiedereinreisen statistisch nicht. Wie viele der geförderten Personen im laufenden Asylverfahren zurückgekehrt sind, ist der Bundesregierung unbekannt.
Auch das Programm „Perspektive Heimat“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das bis Juli 2023 lief, bot Rückkehrern Beratung, Existenzgründungsunterstützung und psychosoziale Hilfen in Partnerländern. Ob die Empfänger zuvor ein Asylverfahren in Deutschland betrieben hatten, wird nicht erfasst — die datenschutzrechtliche Grundlage für ein langfristiges Monitoring fehle, erklärt die Bundesregierung. Seit Juni 2023 laufen ähnliche Leistungen über das Globalvorhaben „Zentren für Migration und Entwicklung“ (ZME) in Ländern wie Ägypten, Ghana, Irak, Marokko, Nigeria, Pakistan und Tunesien weiter.
Die vorliegende Antwort ist Teil einer langen parlamentarischen Serie: Bereits in der 19. und 20. Wahlperiode gab es mehrfach Anfragen zu Rückkehrprogrammen, und auch in der 21. Wahlperiode befasste sich der Bundestag in sieben vorherigen Drucksachen mit dem Thema. Thematisch verwandt ist auch die Frage der staatlichen Kontrolle über Mittelflüsse sowie Fragen zur inneren Sicherheit.
Weiterlesen:
- Jugendliche Intensivtäter: 30 Fragen an die Bundesregierung
- Cum/Cum-Geschäfte: BaFin-Abfrage zu 28,5 Mrd. Euro Steuerschaden
Betroffen sind Asylbewerber, die sich noch im laufenden Verfahren befinden und freiwillig ausreisen möchten, sowie die Steuerzahler, die diese Programme mitfinanzieren. Die Förderprogramme stehen grundsätzlich auch Personen offen, die noch keine bestandskräftige Ablehnung ihres Asylantrags erhalten haben.
Die Bundesregierung weicht bei einer Vielzahl von Fragen aus oder verweist auf die Antwort zu Frage 1: Daten zum Merkmal 'laufendes Asylverfahren' werden statistisch nicht erfasst, weshalb Fragen zu Kosten, Herkunftsstaaten, Wiedereinreisen und Programmumfang für diese Personengruppe überwiegend unbeantwortet bleiben. Bei Frage 3 verweist die Bundesregierung auf eine öffentliche Website und lehnt eine Aufbereitung ab.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 25.06.2026) AfD hinterfragt: Geld für Asylbewerber zur Rückkehr →
- REAG/GARP
- Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany / Government Assisted Repatriation Programme: gemeinsames Bund-Länder-Programm zur finanziellen Unterstützung der freiwilligen Ausreise.
- StarthilfePlus
- Bundesprogramm, das über REAG/GARP hinaus zusätzliche Geldleistungen für die freiwillige Ausreise gewährt und bei Wiedereinreise zurückgefordert werden kann.
- Aufenthaltsgestattung
- Vorläufiges Aufenthaltsdokument für Asylbewerber während des noch laufenden Asylverfahrens — kein dauerhafter Aufenthaltstitel.
Wer entscheidet über Rückkehrprämien für Asylbewerber?
Bei Bundesprogrammen wie REAG/GARP entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Anträge werden über Rückkehrberatungsstellen, Ausländerbehörden oder Sozialbehörden eingereicht.
Gibt es eine Rückforderung bei Wiedereinreise?
Nur für StarthilfePlus: Wer nach Erhalt der Förderung wieder einreist, muss die Mittel zurückzahlen. Bei anderen Programmen wird die Wiedereinreise statistisch nicht durch das BAMF erfasst.
Was ist REAG/GARP?
REAG/GARP ist ein gemeinsames Bund-Länder-Programm, das Asylbewerbern und ausreisepflichtigen Personen finanzielle Hilfen zur freiwilligen Ausreise und Reintegration im Heimatland gewährt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6712 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































